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   VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19   

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VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19 (https://dejure.org/2021,45477)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2021 - 10 K 6043/19 (https://dejure.org/2021,45477)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 10 K 6043/19 (https://dejure.org/2021,45477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung; Abbruchsanordnung; Abbruchabfall; Ersatzvornahme; öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallerzeuger; Störereigenschaft der Trägerin der unteren Baurechtsbehörde; Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Streit zwischen Landkreis Rastatt und Land über die Kosten für die Abfallbeseitigung nach dem Teilabbruch der Hotelanlage Hundseck an der Schwarzwaldhochstraße entschieden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13

    Sachaufklärung; Beweisermittlungsantrag; Ausforschung; Abfallerzeuger;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Ausnahmsweise kann aber auch eine andere, vorgelagert handelnde Person als Abfallerzeuger zu qualifizieren sein, wenn ihr Verhalten sich aufgrund besonderer Umstände bei wertender Betrachtung als wesentliche Ursache für die Abfallentstehung darstellt (BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 15; OVG Münster, Urt. v. 10.8.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 35).

    In diesem Sinne lässt sich in Anlehnung an die ordnungsrechtliche Terminologie zum Verhaltensstörer vom Erfordernis einer unmittelbaren Verursachung sprechen, wobei Unmittelbarkeit typischerweise, aber nicht notwendig, mit der jeweils letzten Ursache gleichzusetzen ist (BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 16).

    Gestützt wird diese Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil Van de Walle (EuGH, Urt. v. 07.09.2004 - Rs C-1/03 - juris, Rn. 53 ff) zum Begriff des Abfallbesitzers bzw. -erzeugers im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (damals: Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, in Kraft bis 16.05.2006), wonach Zurechnungskriterien, die einen inneren Zusammenhang zwischen einer vorgelagerten Ursache und der Entstehung des Abfalls begründen, zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 20; OVG Münster, Urt. v. 10.08.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 34).

    Das oben dargelegte Verständnis des Erzeugerbegriffs steht schließlich auch im Einklang mit Sinn und Zweck der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu Abfallbeseitigungspflichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 23 f).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass - auch fehlerhaftes - behördliches Handeln oder behördliches Untätigsein grundsätzlich weder die Verantwortlichkeit eines anderen Zustands- oder Verhaltensstörers beseitigt, noch begründet es im Regelfall eine eigene Störerhaftung der Behörde (VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris, Rn. 53, m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 18.09.2001 - 10 S 259/01 - juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.06.2013 - 2 M 28/13 - juris, Rn. 22).

    Vielmehr sind der Verursacher eines rechtswidrigen Zustandes und der Eigentümer einer störenden Sache völlig unabhängig von der Frage einer möglichen oder sogar gebotenen Kontrolle durch die zuständigen Behörden verpflichtet, den rechtswidrigen Zustand auf ihre Kosten zu beseitigen (VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2012, 10 S 744/12 - juris, Rn. 53).

    Denn zum einen ist nicht ersichtlich, dass die Beigeladene durch ihre Untätigkeit - welche sich im Übrigen lediglich auf den Zeitraum zwischen Teilabbruch des Gebäudes im November 2012 und Anordnung der Abfallbeseitigung durch das Landratsamt XXX im Januar 2013 erstreckt - einen eigenen Beitrag zur Abfallproblematik geleistet hätte, indem sich etwa der Umfang der auf dem Abbruchgrundstück angefallenen Abfälle durch die eventuelle diesbezügliche Säumigkeit der Beigeladenen wesentlich vergrößert oder die Zusammensetzung der Abfälle sich verändert hätte (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 53; ähnlich auch VGH München, Beschl. v. 22.03.2001 - 22 ZS 01.738 - juris, Rn. 4).

    Allein durch möglicherweise fehlerhaftes behördliches Handeln wird eine eigene Störerhaftung der Behörde mithin nicht begründet (VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 - juris, Rn. 53 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 18.09.2001 - 10 S 259/01 - juris, Rn. 60 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1999 - 1 S 1653/98

    Finanzausgleich zwischen Land und Landkreis - Erstattung von Zinsen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Die Klage auf Erstattung der geltend gemachten Kosten ist als Verpflichtungsklage (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1999 - 1 S 1653/98 - juris) statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    Gleichzeitig wurde, um eine unverhältnismäßig hohe Kostenbelastung der Landkreise zu vermeiden, der Ausnahmenkatalog des § 52 Abs. 2 S. 2 LKrO-BW geschaffen (LT-Drucks. 7/6270, S. 21; vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 19.07.1999 - 1 S 1653/98 - juris, Rn. 19; Trumpp/Pokrop, Landkreisordnung für Baden-Württemberg, Kurzkommentar, 5. Aufl. 2009, § 52 Rn. 7).

    Demgegenüber sind mittelbare Sachkosten solche Kosten, die durch ein Tätigwerden des Landratsamts in der Außenwelt entstehen (LT-Drucks. 7/6270, S. 21); sie umfassen insbesondere auch die in § 52 Abs. 2 S. 2, 1. Halbsatz Nr. 1 bis Nr. 4 LKrO-BW genannten Maßnahmen (VGH Mannheim, Urt. v. 19.07.1999 - 1 S 1653/98 - juris, Rn. 18).

    Denn zu einer angemessenen, ihre Arbeitsfähigkeit sicherstellenden Sachausstattung einer Behörde gehören auch die (Finanz-)Mittel, um ausstehende Forderungen beizutreiben (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 19.07.1999 - 1 S 1653/98 - juris, Rn. 22 ff).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Soweit keine besonderen Vorschriften bestehen, lassen sich die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften dabei analog oder als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken in das öffentliche Recht übertragen (vgl. BVerfG, Urt. v. 31.03.1965 - 2 BvL 17/63 - juris, Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - juris, Rn. 13; OVG Greifswald, Urt. v. 12.01.2011 - 3 L 272/06 - BeckRS 2011, 51885).

    Objektiv fremd ist ein Geschäft dann, wenn es in den Rechts-, Pflichten- oder Interessenskreis eines Dritten fällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - juris, Rn. 13).

    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24/16 - juris, Rn. 25 ff m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170, 173).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2012 - 20 A 222/10

    Voraussetzungen für die Einordnung einer Person als Erzeuger i.S.d.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Ausnahmsweise kann aber auch eine andere, vorgelagert handelnde Person als Abfallerzeuger zu qualifizieren sein, wenn ihr Verhalten sich aufgrund besonderer Umstände bei wertender Betrachtung als wesentliche Ursache für die Abfallentstehung darstellt (BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 15; OVG Münster, Urt. v. 10.8.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 35).

    Das kann auch eine Person sein, die ein zum Überschreiten der Gefahrenschwelle führendes Geschehen in Gang gesetzt hat, ohne die letzte Ursache für den Eintritt der Gefahr zu setzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.02.2008 - 7 B 12.08 - NVwZ 2008, 684; BVerwG, Beschl. v. 12.04.2006 - 7 B 30.06 - AbfallR 2006, 143; OVG Münster, Urt. v. 10.08.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 34).

    Gestützt wird diese Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil Van de Walle (EuGH, Urt. v. 07.09.2004 - Rs C-1/03 - juris, Rn. 53 ff) zum Begriff des Abfallbesitzers bzw. -erzeugers im Sinne der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (damals: Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, in Kraft bis 16.05.2006), wonach Zurechnungskriterien, die einen inneren Zusammenhang zwischen einer vorgelagerten Ursache und der Entstehung des Abfalls begründen, zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 7 C 1/13 - juris, Rn. 20; OVG Münster, Urt. v. 10.08.2012 - 20 A 222/10 - juris, Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 2708/04

    Kein Anspruch des Dienstherrn gegen den Schulträger auf Erstattung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Das ist im Verhältnis zwischen zwei Trägern öffentlicher Verwaltung dann nicht der Fall, wenn eine Behörde unter Verstoß gegen Zuständigkeitsvorschriften, aber unter Berufung auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag sich in den Rechtskreis und Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde einmischt (VGH Mannheim, Urt. v. 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris, Rn. 16; OVG Hamburg, Urt. v. 04.11.1993 - Bf VII 3/91 - juris, Rn. 58; VGH Mannheim, Urt. v. 07.06.1984 - 11 S 2127/81 - NJW 1985, 2603, 2605), oder wenn die einschlägigen Bestimmungen des öffentlichen Rechts die Frage, wer ein bestimmtes Geschäft vorzunehmen hat, abschließend beantworten.

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschl. v. 28.03.2003 - 6 B 22.03 - juris, Rn. 4; OVG Münster, Urt. v. 12.09.2013 - 20 A 433/11 - NJOZ 2014, 223; VGH Mannheim, Urt. v. 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris, Rn. 16; VG Karlsruhe, Urt. v. 21.01.2019 - 12 K 6942/17 - juris, Rn. 23).

    Auch war das Landratsamt XXX neben der Beigeladenen ebenfalls - und nicht etwa nur nachrangig - für die Abfallentsorgung zuständig, sodass auch aus diesem Grund nicht mit Sicherheit angenommen werden kann, dass die Beigeladene für den Fall, dass das Landratsamt XXX untätig geblieben wäre, notwendigerweise früher oder später eine entsprechende Beseitigungsanordnung getroffen hätte (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.1973 - I C 34.72 - juris, Rn. 122; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Hieraus kann sich eine (Not-)Lage ergeben, die die Maßnahme als unaufschiebbar erscheinen lässt und es rechtfertigt, einen Aufwendungsersatzanspruch anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24/16 - juris, Rn. 25 ff m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170, 173).

    Geht es im Verhältnis verschiedener Träger öffentlicher Verwaltung zueinander um die Wahrnehmung von Aufgaben, für die unter verschiedenen Blickwinkeln eine mehrfache, je eigenständige Zuständigkeit in Betracht kommt, so vermag die Wahrnehmung einer solchen originär eigenen Aufgabe auch mit Blick auf die Anerkennung des sogenannten "auch-fremden" Geschäfts einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber einem anderen Verwaltungsträger im öffentlichen Recht grundsätzlich jedenfalls dann nicht zu rechtfertigen, wenn dessen Zuständigkeit der originär eigenen Aufgabe nicht vorgeht (BVerwG, Urt. v. 26.04.2018 - 3 C 24/16 - juris, Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1997 - 10 S 956/96

    Kostenerstattungsanspruch des Landkreises gegenüber dem Land -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Denn - anders als der Beklagte meint - ist § 52 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 LKrO-BW bei sachgerechter Auslegung zu entnehmen, dass eine Kostenerstattung auch dann erfolgen soll, wenn rechtswidriges Verwaltungshandeln dazu geführt hat, dass von Dritten Ersatz für die Kosten der Ersatzvornahme schon aus rechtlichen Gründen nicht zu erlangen war (VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1997 - 10 S 956/96 - juris, Rn. 17).

    Nach der Gesetzesbegründung bedurfte es deshalb der Klarstellung, dass auch der rechtswidrige sogenannte enteignende Eingriff die Erstattungspflicht auslöst (so VGH Mannheim, Urt. v. 23.09.1997 - 10 S 956/96 - juris, Rn. 19 unter Verweis auf LT-Drucks. 7/6270).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es sich bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch um ein aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.10.2009 - 9 B 24/09 - juris, Rn. 5 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 12.03.1985 - 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85, 88).

    Weitere Voraussetzung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ist, dass die Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund erfolgt oder der Rechtsgrund später weggefallen ist (vgl. im Einzelnen auch zu einer nur eingeschränkt analogen Anwendung der §§ 812 ff. BGB: BVerwG, Urt. v. 12.03.1985 - 7 C 48/82 - juris, m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 26.01.2018 - 2 S 1177/17 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1988 - 3 S 2764/87

    Zulässigkeit einer Entfernungsherstellungsanordnung und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19
    Denn § 65 Abs. 1 LBO-BW ermächtigt die Baurechtsbehörde auch, über die Anordnung des Abbruchs hinaus eine Anordnung zur Beseitigung anfallenden Abbruchmaterials zu erlassen (VGH Mannheim, Urt. v. 06.07.1988 - 3 S 2764/87 - BauR 1989, 193 m.w.N.; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 03.02.1994 - 10 A 1149/91 - NVwZ-RR 1995, 247; Hornmann HBO, 3. Aufl. 2019, HBO § 82 Rn. 108 zu einer mit § 65 Abs. 1 LBO-BW vergleichbaren hessischen Landesvorschrift).

    Der zum Abbruch Verpflichtete soll auch von Anfang an wissen, wie er den Abbruch durchzuführen hat und dass er den Schutt nicht auf dem Grundstück liegen lassen darf (VGH Mannheim, Urt. v. 06.07.1988 - 3 S 2764/87 - BauR 1989, 193, 194).

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01

    Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1997 - 8 S 577/97

    Kostentragung für Ersatzvornahme nach Eigentumsverzicht des polizeipflichtigen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

  • EuGH, 07.09.2004 - C-1/03

    Van de Walle u.a. - Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 2 M 483/04

    Verantwortung für Abbruchgut nach Abbruchverfügung und Ersatzvornahme

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 10 S 2707/91

    Zur Haftung des Leiters eines stillgelegten Galvanik-Betriebes für Sonderabfälle

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1994 - 10 A 1149/91

    Anordnung des vollständigen Abrisses; Ermessenskriterien; Unsichere Bauruine;

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - 6 S 2904/11

    Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im

  • BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67

    Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2018 - 2 S 1177/17

    Nachweis des Beihilfeanspruchs durch Belege; Anforderungen an die Rücknahme eines

  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

  • VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738

    Eine Behörde wird durch "langsames" Vorgehen gegen den Verhaltensstörer nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 S 652/16

    Tatbestandswirkung der Genehmigung zum Betrieb einer Privatschule

  • VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 6942/17

    Erstattung von Baukosten für den Einbau eines Personenaufzugs zur Herstellung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung

  • VG Köln, 29.09.2022 - 8 K 73/20
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - I A 1.67 -, juris, Rn. 26, 28; BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4.80 -, juris, Rn. 18; VG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2021 - 10 K 6043/19 -, juris, Rn. 92; Wittreck/Barczak in: BeckOK PolR NRW, 22. Edition, 1. Juni 2022, 0BG, § 17, Rn. 26.
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