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   VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19   

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https://dejure.org/2021,53513
VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19 (https://dejure.org/2021,53513)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2021 - 10 K 7660/19 (https://dejure.org/2021,53513)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 10 K 7660/19 (https://dejure.org/2021,53513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 1 WoGG, § 13 Abs 1 WoGG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4, EStG 1997, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997
    Wohngeldrechtliche Einkommensberechnung; Zahlung von Studiengebühren durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoGG § 14
    Wohngeld; Einkommen; duales Studium; Übernahme von Studiengebühren; Praxisbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • SG Detmold, 19.05.2011 - S 20 R 24/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Aus diesem Grunde spielt das Bestehen oder Nichtbestehen von Interesse des Arbeitnehmers, an einer Ausbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, für sich allein für die Beurteilung des überwiegend betrieblichen Interesses keine entscheidende Rolle (vgl. FG Münster, Urt. v. 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L - juris, Rn. 22; SG Detmold, Urt. v. 19.05.2011 - S 20 R 24/09 - juris, Rn. 68; vgl. Roscher/Bornhaupt, Die lohnsteuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers, DStR 2003, 964; Heuermann/Wagner, Handbuch des gesamten Lohnsteuerrechts, 54. EL Juli 2015, Teil D, Rn. 131).
  • FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13

    Einkommensteuerliche Einordnung von Kosten für die Weiterbildung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Aus diesem Grunde spielt das Bestehen oder Nichtbestehen von Interesse des Arbeitnehmers, an einer Ausbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, für sich allein für die Beurteilung des überwiegend betrieblichen Interesses keine entscheidende Rolle (vgl. FG Münster, Urt. v. 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L - juris, Rn. 22; SG Detmold, Urt. v. 19.05.2011 - S 20 R 24/09 - juris, Rn. 68; vgl. Roscher/Bornhaupt, Die lohnsteuerliche Behandlung beruflicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers, DStR 2003, 964; Heuermann/Wagner, Handbuch des gesamten Lohnsteuerrechts, 54. EL Juli 2015, Teil D, Rn. 131).
  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Es genügt, wenn ein sachlich-wirtschaftlicher Zusammenhang zu einer bestimmten Tätigkeit gegeben ist (BFH VIII R 60/03 v. 14.3.06, BStBl II 06, 650).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Ob Einnahmen im Rahmen einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Einkunftsarten anfallen und gegebenenfalls in welcher Einkunftsart sie anfallen, entscheidet die Rechtsprechung nach dem sogenannten Veranlassungszusammenhang, d. h. danach, ob sie bei wertender Betrachtung des sie auslösenden Moments der steuerlichen Erwerbssphäre und einer bestimmten Einkunftsart zuzurechnen sind (grundlegend BFH GrS 1/89 v. 4.7.90, BStBl II 90, 830; VIII R 34/04 v. 6.12.05, BStBl II 06, 265).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Zudem sind Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und Geeignetheit des Vorteils zur Erreichung des für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (BFH, Urt. v. 21.01.2010 - VI R 51/08 - DStR 2010, 640; BFH, Urt. v. 11.04.2006 - VI R 60/02 - juris, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Gerichtskosten werden in Wohngeldsachen, welche zu den Angelegenheiten der Fürsorge i.S.d. § 188 VwGO gehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 - juris), nicht erhoben.
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Vielmehr erfasst der Streitgegenstand einer Verpflichtungsklage gegen einen ablehnenden Wohngeldbescheid dem Grundsatz nach, ohne dass es nach bestimmten Zeitabschnitten einer erneuten Antragstellung bedarf, alle bis zur letzten mündlichen Verhandlung entstandenen Ansprüche auf Wohngeld, solange der Antragsteller damit rechnen muss, dass erneuten Anträgen dieselben Ablehnungsgründe entgegengehalten werden (BVerwG, Urt. v. 24.11.2016 - 5 C 57/15 - juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06

    Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urt. v. 22.07.2008 - VI R 47/06 - DStR 2008, 2310; BFH, Urt. v. 22.06.2006 - VI R 21/05 - DStR 2006, 1795 jew. m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04

    Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Ob Einnahmen im Rahmen einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Einkunftsarten anfallen und gegebenenfalls in welcher Einkunftsart sie anfallen, entscheidet die Rechtsprechung nach dem sogenannten Veranlassungszusammenhang, d. h. danach, ob sie bei wertender Betrachtung des sie auslösenden Moments der steuerlichen Erwerbssphäre und einer bestimmten Einkunftsart zuzurechnen sind (grundlegend BFH GrS 1/89 v. 4.7.90, BStBl II 90, 830; VIII R 34/04 v. 6.12.05, BStBl II 06, 265).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
    Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urt. v. 22.07.2008 - VI R 47/06 - DStR 2008, 2310; BFH, Urt. v. 22.06.2006 - VI R 21/05 - DStR 2006, 1795 jew. m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

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