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   VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06   

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VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06 (https://dejure.org/2006,9508)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2006 - 11 K 632/06 (https://dejure.org/2006,9508)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 (https://dejure.org/2006,9508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots; Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhalte einer auf einer Versammlung geäußerten Meinung; Auslegung des Begriffs der "öffentlichen Sicherheit" i.S.d. § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Großdemonstration in Mannheim bleibt verboten - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst den Schutz (BVerfGE 69, 315, 353) zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.2002 - 1 S 1050/02 -, VBlBW 2002, 338 ff.; BVerfGE 69, 315 ff., 353).

    Notwendig ist dabei immer ein hinreichend konkreter Bezug der Erkenntnisse oder der Tatsachen zu der nun geplanten Veranstaltung (BVerfGE 69, 315, 353, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.0 4 .2002, a.a.O. , m.w.N.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Es gilt hierbei die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 - m.w.N.; BVerfGE 90, 241 ff., 246).

    Äußerungen, dass es im "Dritten Reich" keine Judenverfolgung gegeben habe, sind Tatsachenbehauptungen, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr sind (BVerfG, Beschl. v. 13.04.1994, BVerfGE 90, 241 ff.).

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Es gilt hierbei die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegenheiten (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 - m.w.N.; BVerfGE 90, 241 ff., 246).

    Eine Grenze besteht nach Art. 5 Abs. 2 GG , soweit Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (BVerfGE, Beschl. v. 26.01.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Der öffentliche Friede - ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das (subjektive) Bewusstsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben - braucht im Unterschied zu § 130 Abs. 4 StGB nach herrschender Meinung weder gestört noch konkret gefährdet zu sein (Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 53. Aufl., § 126 Rd nr . 2 , § 130 Rd nr . 13 ; Bay. VGH, Beschl. v. 10.08.2005, BayVBl. 2005, 755 ff. ).

    Beschwerden dagegen und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG (Beschl. v. 16.06.2005 - 1 BvQ 25/05 -) blieben erfolglos.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    1 WRV schwarz-rot-gold zu den Reichsfarben bestimmt hatte, von 1933 - 1935 wieder die Nationalflagge des Deutschen Reiches war und das Dritte Reich sich auch danach in der Hakenkreuzfahne dieser Farben bedient hat, macht die schwarz-weiß-rote Fahne nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 - , NJW 2006, 635 ff.) .
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1998 - 1 S 1143/98

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbotes - drohende Rechtsverletzungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Hinzukommt, dass von ... bereits bei anderen dem Gericht und der Antragsgegnerin bekannten Versammlungen die Gefahr ausging, Ansichten kundzutun, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen mit Gewaltbezug zum Gegenstand haben und die auch vom Veranstalter und von seinen Anhängern und den übrigen Rednern geduldet wurden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.1998 - 1 S 1143/98 -, VBlBW 1998, 426 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
    Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst den Schutz (BVerfGE 69, 315, 353) zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.2002 - 1 S 1050/02 -, VBlBW 2002, 338 ff.; BVerfGE 69, 315 ff., 353).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Die Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel ist schon gegenwärtig nicht der einzige Anwendungsfall der Vorschrift (vgl. z.B. VG Karlsruhe vom 22.3.2006 Az. 11 K 632/06 - JURIS; VG Köln vom 9.11.2005 Az. 20 L 1794/05 - JURIS).
  • BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen ein

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. April 2006 - 1 S 732/06 - und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt Mannheim vom 28. Februar 2006 - 31 - wieder herzustellen,.

    Der Antragsteller legte Widerspruch ein und stellte bei dem Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, welcher mit Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - abgelehnt wurde.

  • VG Köln, 16.02.2024 - 20 L 284/24
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.05.2018 - 15 B 643/18 -, juris, Rn. 8 ff. m.w.N; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

    vgl. zu rechtsextremistischen Inhalten VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

  • VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersagung einer Versammlung

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • VG Köln, 14.02.2024 - 20 L 264/24

    Abbilder von Abdullah Öcalan dürfen auf Versammlung in Bonn gezeigt werden

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.05.2018 - 15 B 643/18 -, juris, Rn. 8 ff. m.w.N; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

    vgl. zu rechtsextremistischen Inhalten VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

  • VG Köln, 01.12.2023 - 20 L 2423/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.05.2018 - 15 B 643/18 -, juris, Rn. 8 ff. m.w.N; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

    vgl. zu rechtsextremistischen Inhalten VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 -, juris, Rn. 4.

  • VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22

    Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 20.10.2023 - 2 E 4477/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot eines pro-palästinensischen Aufzugs mit

    Die Grenze verläuft nach letztgenannter Vorschrift dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 11.10.2023, 1 L 428/23, juris Rn. 8 unter Verweis auf VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.3.2006, 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 20.12.2023 - 1 L 507.23

    Verbot einer propalästinensischen Versammlung

    Die verfassungsrechtliche Grenze verläuft dort, wo Meinungsäußerungen auf verfassungsgemäße Weise rechtlich verboten, insbesondere unter Strafe gestellt sind (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2006 - 1 S 732/06

    VGH bestätigt Versammlungsverbot

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 29.04.2022 - 1 L 163.22

    Pro-Palästinensische Demonstration bleibt verboten

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