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   VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15   

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VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15 (https://dejure.org/2018,19646)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2018 - 9 K 2588/15 (https://dejure.org/2018,19646)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2018 - 9 K 2588/15 (https://dejure.org/2018,19646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 Abs 1 BauGB, § 9 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB
    Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung; Abstandsregelung; Bebauungsplan; Wettbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung von Abstandsregelungen für Wettbüros in einem Bebauungsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Ausnahmsweise zugelassene Vorhaben müssen nämlich quantitativ deutlich hinter der Regelbebauung zurückbleiben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 - VBlBW 2004, 141, juris Rn. 40).

    Als Ermessenserwägungen kommen nur städtebauliche Gründe in Betracht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 - juris Rn. 40).

    Gibt es keine städtebaulichen Gründe, die der Zulassung eines Vorhabens im Wege einer Ausnahme widersprechen könnten, bleibt für eine ablehnende Ermessensentscheidung kein Raum (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 - VBlBW 2004, 141, juris Rn. 44).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Die Art der baulichen Nutzung in einem angrenzenden beplanten Gebiet kann nicht herangezogen werden (BayVGH, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 ZB 11.484 - juris Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 148).

    Ein faktisches Baugebiet besteht ausschließlich aus unbeplantem Gebiet, sodass zur Bestimmung der insoweit maßgeblichen Umgebung auch nur unbeplantes Gebiet herangezogen werden kann (BayVGH, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 ZB 11.484 - juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 148).

    Lediglich für die Beurteilung der Frage des "Sich-Einfügens" gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann zur näheren Umgebung auch die Bebauung in einem benachbarten qualifiziert beplantem Gebiet zählen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 148).

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Kerngebiete erfüllen zentrale Funktionen innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges (BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207, juris Rn. 11), indem sie vielfältige Nutzungen und ein urbanes Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs bieten (BVerwG, Beschluss vom 6.12.2000 - 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217, 605, juris Rn. 9).

    Ein Kerngebiet ist - entgegen der von dem Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung - nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil die Wohnnutzung wie wohl vorliegend mehr als 25 % beträgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.2000 - 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217, juris Rn.9, in welchem eine Wohnnutzung von 25 % in einem Kerngebiet lediglich nicht beanstandet wird).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Ein gewünschtes quantitatives Mischungsverhältnis lässt sich durch die Korrektivfunktion des § 15 Abs. 1 BauNVO erzielen, jedoch nicht durch eine bauplanerische Festsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86, juris Rn. 17).

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86, juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 06.09.2012 - 2 ZB 11.484

    Nähere Umgebung; faktisches Baugebiet; Fremdkörper; Gemengelage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Die Art der baulichen Nutzung in einem angrenzenden beplanten Gebiet kann nicht herangezogen werden (BayVGH, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 ZB 11.484 - juris Rn. 4; SächsOVG, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 148).

    Ein faktisches Baugebiet besteht ausschließlich aus unbeplantem Gebiet, sodass zur Bestimmung der insoweit maßgeblichen Umgebung auch nur unbeplantes Gebiet herangezogen werden kann (BayVGH, Beschluss vom 06.09.2012 - 2 ZB 11.484 - juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 148).

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Diese Grundsätze sind auch in Fällen anzuwenden, in denen die Unwirksamkeit einer Festsetzung in Frage steht, die sich aus mehreren Einzelfestsetzungen zusammensetzt (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 - juris Rn. 9).

    Ein Gericht darf nicht gestaltend tätig sein, sondern hat den planerischen Willen des Ortsgesetzgebers zu respektieren (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 29.07.1991 - 4 B 40.91

    Bauplanungsrecht: Nutzfläche einer Spielhalle im Kerngebiet, Grenzen des § 15

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Ein Widerspruch zur Eigenart eines Baugebiets im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO kann aber nicht durch die befürchteten Folgewirkungen der Zulassung eines Vorhabens, sondern nur durch dieses selbst eintreten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29.07.1991 - 4 B 40.91 - NVwZ 1991, 1078, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Sie sind gekennzeichnet durch ein gleichwertiges Nebeneinander von Wohnnutzung und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe, d. h. keine der Nutzungsarten darf ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in diesem Zusammenhang allerdings davon aus, dass es einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz entspricht, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken können (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.09.2008 - 4 BN 9.08 - BauR 2009, 76, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2016 - 8 A 11046/15

    Erweiterung des "Hilschberghauses" des Pfälzerwald-Vereins Rodalben:

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 9 K 2588/15
    Andernfalls müssten zwischen den Parteien nicht erörterte noch offene Fragen im gerichtlichen Verfahren erstmals geklärt werden (OVG Rhein.-Pfalz, Urteil vom 20.04.2016 - 8 A 11046/15 - NVwZ-RR 2016, 652, juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 18.08.1995 - 26 B 94.952
  • BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05

    Anforderungen an die Beurteilung eines Baugebietsteils als Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90

    Begehren einer Baugenehmigung zu einer Aufstockung zur Einrichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12

    Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2018 - 2 S 37.17

    Notwendigkeit der Beifügung einer Abbildung des Plangebiets in der

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 3 S 381/17

    Baugenehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle - Festsetzungen eines

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 1510/12

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung bzw. den

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

    Bei Spielhallen wird in der Rechtsprechung regelmäßig auf einen Schwellenwert von 100 qm abgestellt, der gelegentlich auch auf Wettbüros übertragen wird (OVG Berlin-Brandenbg., Beschl. v. 29.01.2018 - OVG 2 S 37.17 -, juris Rn. 12; vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2018 - 9 K 2588/15 -, juris Rn. 39).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in diesem Zusammenhang allerdings davon aus, dass es einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz entspricht, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.09.2008 - 4 BN 9.08 - juris Rn. 8; zum Ganzen VG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2018 - 9 K 2588/15 -, juris Rn. 46 ff.).

    Eine Versagung kommt demnach nur in Betracht, wenn die Gemeinde hierfür beachtliche städtebauliche Gründe anführen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2003 - 5 S 2726/02 -, juris Rn. 40 f.; Urt. v. 31.01.1997 - 8 S 3167/96 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH, Urt. v. 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -, juris Rn. 39; VG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2018 - 9 K 2588/15 -, juris; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Bd. 2, 75. EGL 2010, § 31 Rn. 20 ff.).

  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

    Ein Trading-Down-Effekt kann einem Vorhaben nur dann entgegengehalten werden, wenn dieser entweder tatsächlich schon eingetreten ist und durch die Zulassung des Vorhabens verstärkt würde oder wenn die Zulassung des Vorhabens nachweislich einen Trading-Down-Effekt konkret einleiten würde (OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 25.03.2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 118; VG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2018 - 9 K 2588/15 - juris).
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