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   VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11   

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VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11 (https://dejure.org/2012,11739)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.2012 - 6 K 2728/11 (https://dejure.org/2012,11739)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 6 K 2728/11 (https://dejure.org/2012,11739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Daseinsvorsorge bei Zusammenschluss gemeindeseitig vollständig beherrschter Gesellschaft mit einem Privaten zu einer offenen Handelsgesellschaft zwecks Verwirklichung von Zielen der Stadtplanung und Stadtentwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Betätigung einer Kommune innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge i.S.d. § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO; Beeinflussung von mikroklimatischen Strömungsverhältnissen im Rahmen der Stadtplanung; Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf Unterlassung des Erwerbs von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht (einschließlich GemO und LandKrO) - Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen; Kommunale Daseinsvorsorge; Stadtplanung; Stadtentwicklung; Grundstückserwerb; Eigentümer; Eigentümerstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommune als Bauträger tätig: Umgehung von Planungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückserwerb, -bebauung und -verkauf durch Gemeinde: Zulässige Daseinsvorsorge? (IBR 2012, 609)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1191
  • BauR 2012, 1689
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2006 - 1 S 2490/05

    Drittschützende Wirkung einer Subsidiaritätsklausel; Unternehmensbegriff im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Der von der Antragstellerin geltend gemachte Unterlassungsanspruch folgt aus § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.2006 - 1 S 2490/05 - GewArch 2006, 221).

    Dabei ist zu beachten, dass lediglich diese Vorschrift die erforderliche Antragsbefugnis für die Antragstellerin vermittelt, da nur sie drittschützende Wirkung entfaltet (vgl. LT-Drs. 13/4767, S. 9 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.03.2006 - 1 S 2490/05 - GewArch 2006, 221).

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Öffentlich-rechtlich sind Ansprüche, wenn sie sich als Folge eines Sachverhalts darstellen, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Das steht der Annahme entgegen, dass in dem - unterstellten - Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Bestimmungen des UWG zugleich ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB zu erblicken ist (BGH, Urteil vom 25.01.1990 - I ZR 19/87 - BGHZ 110, 156).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Jedenfalls aber fehlt es an der Glaubhaftmachung des subjektiven Tatbestands des § 138 Abs. 1 BGB, der im - hier behaupteten - Fall des sittenwidrigen Handelns gegenüber Dritten das subjektiv sittenwidrige Verhalten aller am Geschäft Beteiligten fordert (BGH, Urteil vom 06.12.1989 - VIII ZR 310/88 - BGHZ 109, 314).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Der erforderliche Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller gerecht und billig Denkenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.07.1953 - IV ZR 242/52 - BGHZ 10, 228) ergibt sich auch nicht aus Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts oder seinen äußeren Umständen, die zu seiner Vornahme geführt haben (BGH, Urteil vom 08.12.1982 - IVb ZR 333/81 - BGHZ 86, 82).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Er ist nicht auf ein rechts- oder sozialethisch missbilligenswertes Verhalten oder einen derartigen Erfolg gerichtet (BGH, Urteil vom 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - BGHZ 94, 268).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Der erforderliche Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller gerecht und billig Denkenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 09.07.1953 - IV ZR 242/52 - BGHZ 10, 228) ergibt sich auch nicht aus Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts oder seinen äußeren Umständen, die zu seiner Vornahme geführt haben (BGH, Urteil vom 08.12.1982 - IVb ZR 333/81 - BGHZ 86, 82).
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2012 - 6 K 2728/11
    Den Rückbau der vorhandenen Bebauung oder gar deren Abriss zum Zwecke eines in der Kubatur verminderten (Wieder-)Aufbaus sieht § 9 BauGB, der den Inhalt des Bebauungsplans - abschließend (BVerwG, Beschluss vom 31.01.1995 - 4 NB 48.93 - NVwZ 1995, 696/697) - definiert, nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 S 1258/12

    Zulässigkeit der Grundstücksentwicklung durch Kommunalunternehmen unter

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. Mai 2012 - 6 K 2728/11 - geändert.

    Mit Beschluss vom 22.05.2012 (- 6 K 2728/11 - juris) hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.05.2012 - 6 K 2728/11 - zu ändern und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, es zu unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf gerichtet sind, dass sie selbst oder ein Unternehmen, an dem sie unmittelbar oder mittelbar über eine von ihr beherrschte Gesellschaft beteiligt ist, Eigentum an den Grundstücken FIst.-Nrn. ..., ... der Gemarkung Baden-Baden erwirbt, es mithin insbesondere zu unterlassen, sich selbst oder sich mit einem von ihr beherrschten Unternehmen wie der GSE an einem Unternehmen wie der ... ... ... ... oHG zu beteiligen, dessen Zweck es ist, die Grundstücke FIst.-Nrn. ... und ... der Gemarkung Baden-Baden zu erwerben, und es insbesondere zu unterlassen, selbst oder durch ein Unternehmen, an dem sie unmittelbar oder mittelbar über eine von ihr beherrschte Gesellschaft beteiligt ist, mit der Beigeladenen einen Kaufvertrag über die Grundstücke FIst.-Nrn. ..., ... der Gemarkung Baden-Baden zu schließen, jeweils solange in der Hauptsache nicht rechtskräftig über den Unterlassungsanspruch entschieden worden ist.

  • VG Karlsruhe, 17.09.2013 - 6 K 3111/12

    Mittelbare Beteiligung eines Kommunalunternehmens und Subsidiarität; Begriff der

    Das erkennende Gericht lehnte den Antrag mit Beschluss vom 22.05.2012 ab (Az. 6 K 2728/11).

    Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer unter Aufgabe der im Beschluss vom 22.05.2012 (Az. 6 K 2728/11) im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vorgenommenen Bewertung an.

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