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   VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17   

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VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17 (https://dejure.org/2017,31949)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 K 11220/17 (https://dejure.org/2017,31949)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 K 11220/17 (https://dejure.org/2017,31949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 4 VereinsG, § 10 Abs 2 VereinsG, § 99 StPO, § 100 Abs 3 S 2 StPO
    Vereinsverbot; Sicherstellung von bei einem E-Mail-Provider gespeicherte E-Mails; Durchsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinsverbot; Sicherstellung; E-Mail-Account; elektronisches Postfach; Benutzerkonto; Provider; Durchsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von E-Mails bei einem Vereinsverbot

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09

    Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Die beim Mail-Provider befindlichen und sicherzustellenden E-Mails eines herausgehobenen Vereinsmitglieds sind mit den im Gewahrsam eines Postdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar; ihre Beschlagnahme kann daher auf der Grundlage von § 99 StPO angeordnet werden (BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; BGH, Beschl. v. 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff.).

    Insbesondere betrifft die beantragte Anordnung keine Eingriffsmaßnahme nach § 100a StPO, weil die zu beschlagnahmenden E-Mail-Sendungen nicht mehr Gegenstand einer aktuell andauernden Telekommunikation sind, wenn sie sich im Gewahrsam des Mail-Providers - wenn auch nur für den Bruchteil einer Sekunde - befinden (BGH, Beschl. v. 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 100a Rn 8, 31 m.w.N.).

    Hierin kommt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass richterlichen Herausgabeanordnungen allgemein Folge zu leisten ist (BGH, Beschl. v. 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - 5 A 4410/04

    Herausgabeanspruch des Klartext-Verlags von Gegenstände i.R.d. Vereinsverbots;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Zum Vereinsvermögen gehören deshalb alle Gegenstände, deren sich der Verein während seines rechtlichen Bestehens zur Erreichung seiner Zwecke bedient hat oder bedienen wollte und deren Einsatz im Wesentlichen von seinem Willen oder dem Willen des Vereinsführung abhing (VGH BW, Urt. v. 27.02.1989 - 1 S 2586/87 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 31.05.2006 - 5 A 4410/04 - ).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Anhörung das mit der Entscheidung verfolgte öffentliche Interesse vereitelt zu werden droht ((vgl. § 34 Abs. 4 StPO, BVerwG, Urt. v. 07.01.2016 - 1 A 3.15 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708

    Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Diese Verbotsverfügung ist im Rahmen des vorliegenden Antrags nicht in vollem Umfang, sondern nur in summarischer Form auf Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris).
  • OVG Bremen, 11.09.2013 - 1 S 131/13

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Diese Verbotsverfügung ist im Rahmen des vorliegenden Antrags nicht in vollem Umfang, sondern nur in summarischer Form auf Schlüssigkeit und Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.1.2015 - 4 C 14.1708 - juris m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 11.9.2013 - 1 S 131/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 1 S 2586/87

    Umfang des Vereinsvermögens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Zum Vereinsvermögen gehören deshalb alle Gegenstände, deren sich der Verein während seines rechtlichen Bestehens zur Erreichung seiner Zwecke bedient hat oder bedienen wollte und deren Einsatz im Wesentlichen von seinem Willen oder dem Willen des Vereinsführung abhing (VGH BW, Urt. v. 27.02.1989 - 1 S 2586/87 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 31.05.2006 - 5 A 4410/04 - ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Von der grundsätzlich gebotenen Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
    Die beim Mail-Provider befindlichen und sicherzustellenden E-Mails eines herausgehobenen Vereinsmitglieds sind mit den im Gewahrsam eines Postdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar; ihre Beschlagnahme kann daher auf der Grundlage von § 99 StPO angeordnet werden (BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; BGH, Beschl. v. 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff.).
  • VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160

    Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

    Die bei einem Mail-Provider befindlichen und sicherzustellenden E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Postdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar; ihre Beschlagnahme kann daher auf der Grundlage von § 99 StPO angeordnet werden (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 K 11220/17 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.9.2017 - 3 K 12552/17 - juris).
  • VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17

    Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots

    Ferner bedarf es keiner Entscheidung, ob die Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts, die über eine einmalige offene Beschlagnahme hinausgeht (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris), aufgrund der hier vertretenen entsprechenden Anwendung des § 99 StPO (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 K 11220/17 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff.) auch bei Gefahr im Verzug einem strikten Richtervorbehalt unterliegt (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 VereinsG: "mit Ausnahme der Beschlagnahme nach § 99").
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