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   VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22   

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VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22 (https://dejure.org/2023,2073)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 (https://dejure.org/2023,2073)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 19 K 4534/22 (https://dejure.org/2023,2073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 21 AEUV, § 55 AsylVfG 1992, § 67 Abs 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992
    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung für den Fall der Haftentlassung; Bestehen einer Freizügigkeitsberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; Anhörung, Absehen von der Aufenthaltsgestattung; Ausreisefrist; Begründung; Drittstaatsangehörige Person; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermessensentscheidung; Folgeantrag; Freizügigkeit; Rückkehrentscheidung; praktische Wirksamkeit

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Ein aus Art. 21 AEUV abzuleitendes unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht kommt demjenigen Drittstaatsangehörigen zu, der für sein Kind, das Unionsbürger ist - hier die Tochter mit italienischer Staatsangehörigkeit - tatsächlich sorgt und wenn dieses über die erforderlichen Existenzmittel im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG verfügt, wobei es für ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht eines die Sorge tatsächlich ausübenden drittstaatsangehörigen Elternteils ausreicht, wenn "die Eltern" die Personensorge wahrnehmen und wenn die Existenzmittel, die dem Unionsbürger zur Verfügung stehen, letztlich vom drittstaatsangehörigen Elternteil stammen (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - NVwZ 2021, 164 Rn. 27, 29 und 31 mit Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des EuGH).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Voraussetzung der Ausübung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge für ein Kind jedenfalls regelmäßig bei Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte in Fällen erfüllt sein wird, in denen die Familie in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - NVwZ 2021, 164 Rn. 30).

    Ein solches Aufenthaltsrecht ist ein Freizügigkeitsrecht im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU, dem durch Ausstellung einer Aufenthaltskarte Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - NVwZ 2021, 164 Rn. 14).

    Dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn eine solche Aufenthaltskarte zwischenzeitlich abgelaufen ist, weil dann von dieser rein deklaratorisch wirkenden Aufenthaltskarte (BVerwG, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - NVwZ 2021, 164 Rn. 14) kein Rechtsschein mehr ausgehen kann, der durch das in § 5 Abs. 4 FreizügG/EU auch für Drittstaatsangehörige vorgesehene Verfahren zur Feststellung des anfänglichen Nichtbestehens der Freizügigkeitsberechtigung (vgl. BT-Drs. 18/2581, S. 16) zu beseitigen wäre.

  • EuGH, 15.02.2016 - C-601/15

    Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Die Mitgliedstaaten dürfen nämlich die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels, das darin besteht, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zu schaffen, nicht beeinträchtigen (EuGH, Urteile vom 15.02.2016 - C-601/15PPU - NVwZ 2016, 1789 Rn. 75 und vom 22.10.2022 - C-825/21 - juris Rn. 51 ).

    Dem würde aber nicht genügt, wenn die Abschiebung dadurch verzögert würde, dass nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz das Rückkehrverfahren nicht in dem Stadium, in dem es unterbrochen wurde, fortgeführt würde, sondern von vorne beginnen müsste (EuGH, Urteil vom 15.02.2016 - C-601/15PPU - NVwZ 2016, 1789 Rn. 76 ).

    Dem steht - bei der entsprechenden Anwendung über § 71 Abs. 2 Satz 2 AsylG - der Fall gleich, in dem das Rückkehrverfahren nach Abschluss des behördlichen Asylverfahrens wieder im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteile vom 15.02.2016 - C-601/15PPU - NVwZ 2016, 1789 Rn. 75 ) fortgesetzt werden muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Denn immer dann, wenn eine Ermessensentscheidung unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, leidet sie auch inhaltlich an einem Mangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

    Daher gilt in diesem Zusammenhang wie auch bezüglich der unter Nr. 2 verfügten Abschiebungsandrohung, dass eine Ermessensentscheidung, die unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, inhaltlich an einem Mangel leidet, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

  • VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21

    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    (2) Nach der Rechtsprechung der Kammer können die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung entgegengehalten werden (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe zu den Auswirkungen des Art. 5 RL 2008/115/EG auf die Abschiebungsandrohung die Vorlage des BVerwG an den EuGH: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835; anhängig beim EuGH unter C-484/22 ).

    Im hier eröffneten Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie ist im Falle der Rechtswidrigkeit der Rückkehrentscheidung kein Raum für die Aufrechterhaltung eines wie hier unter Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG fallenden Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil dieses gemäß Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG mit einer Rückkehrentscheidung "einhergeht" (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160 und vom 05.07.2022 - 19 K 684/22 - juris, Rn. 39 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Denn immer dann, wenn eine Ermessensentscheidung unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, leidet sie auch inhaltlich an einem Mangel, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

    Daher gilt in diesem Zusammenhang wie auch bezüglich der unter Nr. 2 verfügten Abschiebungsandrohung, dass eine Ermessensentscheidung, die unter Verstoß gegen § 39 Abs. 1 LVwVfG nicht begründet ist, inhaltlich an einem Mangel leidet, der zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.02.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78 juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2011 - 12 LB 318/08 - NZV 2012, 100 (101)).

  • VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22

    Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Eine rechtswidrige, den Betroffenen in eigenen Rechten verletzende Ausreisefristsetzung führt somit unmittelbar zur Rechtswidrigkeit auch der Abschiebungsandrohung (ständige Rechtsprechung der Kammer, siehe hierzu und zur eingehenden Begründung: VG Karlsruhe, Beschlüsse 05.07.2022 - 19 K 684/22 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen und vom 22.07.2022 - 19 K 1765/22 - juris Rn. 71 ff.).

    Im hier eröffneten Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie ist im Falle der Rechtswidrigkeit der Rückkehrentscheidung kein Raum für die Aufrechterhaltung eines wie hier unter Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG fallenden Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil dieses gemäß Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG mit einer Rückkehrentscheidung "einhergeht" (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160 und vom 05.07.2022 - 19 K 684/22 - juris, Rn. 39 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Zu beachten ist, dass die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 RL 2008/115/EG erfüllt sein müssen, damit von der Vorschrift des § 59 Abs. 5 AufenthG Gebrauch gemacht werden darf (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 - VBlBW 2018, 15 und Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 - VBlBW 2021, 388; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 01.09.2022, § 59 Rn. 181).

    Auch der 12. Senat des VGH Baden-Württemberg sieht die Entscheidung als echte Ermessensentscheidung an, was sich daraus ergibt, dass er bei der Anwendung der Norm allein auf die Begründung des angegriffenen Verwaltungsakts abstellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 - VBlBW 2021, 388, juris 27: "Der Bescheid lässt nicht erkennen, dass Art. 7 Abs. 4 RFRL bei der Entscheidungsfindung der Behörde überhaupt im Blick gewesen ist.").

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Die Abschiebungsandrohung ist im unionsrechtlichen Kontext die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 18).

    Schon zur bis zum 20.08.2019 geltenden Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Befristung des "gesetzlichen" Einreise- und Aufenthaltsverbots unionsrechtskonform als behördliche Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen /

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Insbesondere ist die hohe Wahrscheinlichkeit einer Vollstreckungsvereitelung - hier der gesetzlichen Ausreisepflicht - hinreichend begründet, was nach dem LVwVfG auch erforderlich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2014 - 11 S 244/14 - InfAuslR 2014, 365; anders zum nordrhein-westfälischen VwVfG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2021 - 2 B 973/21 - NWVBl 2022, 113).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen ist jeweils derjenige der gerichtlichen Entscheidung (für die Abschiebungsandrohung: BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 Rn. 13; für das befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot: BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - InfAuslR 2022, 271 Rn. 21).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-430/11

    Die Richtlinie über die Rückführung illegaler Einwanderer verbietet es nicht,

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

  • VGH Hessen, 31.07.2019 - 7 B 1368/19

    Feststellung des Nichtbestehens eines Aufenthalts nach rechtswidriger Erteilung

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • EuGH, 06.12.2011 - C-329/11

    Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

  • VGH Hessen, 04.05.2020 - 3 B 2587/19

    Verlustfeststellung bei Scheinehe

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • EuGH, 11.06.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 2 B 973/21

    Zwangsgeldfestsetzung; Androhung; Anhörung; Anhörungsmangel; Heilung;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2022 - 17 B 1142/22

    Abschiebung eines Ausländers aus der Haft oder dem öffentlichen Gewahrsam ohne

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • EuGH, 20.10.2022 - C-825/21

    Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20

    Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung von zielstaatsbezogenen

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Eine rechtswidrige, den Betroffenen in eigenen Rechten verletzende Ausreisefristsetzung führt dabei zur Rechtswidrigkeit auch der Abschiebungsandrohung (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.1.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 71 f. m. w. N.).

    Die Regelung des § 59 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist allerdings im Licht von Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie (RFRL) - anzuwenden, weil die Entscheidung über eine Frist zur freiwilligen Ausreise Teil der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung im Sinne der Art. 3 Nr. 4 und Art. 6 RFRL ist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.12.2020 - 12 S 3065/20 - juris Rn. 21 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.1.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 75 ff.; jeweils m. w. N.).

    Ein Verständnis der Vorschrift als behördliche Ermessensentscheidung verlangen weder das nationale Recht noch das Unionsrecht (a. A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.1.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 78 und Urteil vom 27.2.2023 - 19 K 4230/21 - juris Rn. 82).

    Die Entscheidung stellt sich nicht als materiell rechtswidrig dar, weil ihre zunächst fehlende Begründung nach § 39 Abs. 1 LVwVfG einen Ermessensnichtgebrauch indizierte (so aber VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.1.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 81; allgemein zur Indizwirkung der fehlenden Begründung einer Ermessensentscheidung vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.2.2022 - 1 S 2283/20 - juris Rn. 56 m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

    (2) Davon ausgehend können die in Art. 5 RL 2008/115 bezeichneten Belange einschließlich des Gebots der Nichtzurückweisung dem Erlass einer Abschiebungsandrohung entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 69; vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160).

    (aa) Von § 59 Abs. 5 Satz 1 AufenthG darf nur unter den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 RL 2008/115/EG Gebrauch gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 - VBlBW 2018, 15 und Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 3065/20 - VBlBW 2021, 388; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 76; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 01.09.2022, § 59 Rn. 181).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2023 - 12 S 986/23

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung vor Abschluss des Asylverfahrens -

    So bildet sie beispielsweise den Geltungsgrund eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots und kann Grundlage für einen Kostenerstattungsanspruch sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.03.2018 - 1 A 5.17 -, juris Rn. 15, und vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 -, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2020 - 11 S 1112/20 -, juris Rn. 39; OVG Bremen, Beschluss vom 04.01.2022 - 2 LB 383/21 -, juris Rn. 32; näher Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 264 ff. ; a.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 73 f. bei einer Rückkehr in das Herkunftsland nach bestandskräftigem Abschluss des Asylerstverfahrens; differenzierend zwischen Abschiebung und freiwilliger Ausreise: Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 8. Aufl. 2023, § 7 Rn. 344).
  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

    Gleichwohl ist, da es sich bei der Abschiebungsandrohung im unionsrechtlichen Kontext um eine Rückkehrentscheidung i.S.v. Art. 3 Nr. 4 Richtlinie 2008/115/EG handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2018, 1 C 21.17, juris Rn. 18), § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG dergestalt unionsrechtskonform auszulegen, dass die nach Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung entgegengehalten werden können (so auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.1.2023, 19 K 4534/22, juris Rn. 69).

    Denn - obwohl die Abschiebungsandrohung eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung darstellt, die es rechtfertigt, vom Anhörungserfordernis abzusehen, wenn sie nach den Umständen nicht geboten ist -, ist zu fordern, dass die zuständige Behörde erstens Ermessenerwägungen anstellt und diese zweitens in einer dem § 39 HmbVwVfG genügenden Weise darlegt (OVG Münster, Urt. v. 26.5.1981, 18 A 383/81, NVwZ 1982, 326; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 29.4.1983, 1 C 5/83, juris Rn. 21f.; VG Göttingen, Beschl. v. 12.8.2019, 1 B 214/19, juris Rn.10; VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.1.2023, 19 K 4534/22, juris Rn. 47).

    Selbst wenn im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO keine Glaubhaftmachung im strengen Sinne des § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 294 ZPO zu fordern wäre, so gilt insoweit jedenfalls der allgemeine Grundsatz, dass die Verpflichtung zur Amtsermittlung dort endet, wo die - materielle - Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten beginnt (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.1.2023, 19 K 4534/22, juris Rn. 94; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 86 Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

    Die Mitgliedstaaten dürfen nämlich die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels, das darin besteht, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zu schaffen, nicht beeinträchtigen (EuGH, Urteile vom 15.02.2016 - C-601/15PPU - NVwZ 2016, 1789 Rn. 75 und vom 22.10.2022 - C-825/21 - juris Rn. 51 ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, juris Rn. 33).

    Dem würde aber nicht genügt, wenn die Abschiebung dadurch verzögert würde, dass nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz das Rückkehrverfahren nicht in dem Stadium, in dem es unterbrochen wurde, fortgeführt würde, sondern von vorne beginnen müsste (EuGH, Urteil vom 15.02.2016 - C-601/15PPU - NVwZ 2016, 1789 Rn. 76 ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 11 S 1783/23

    Unionsrechtliche Fortwirkung der Abschiebungsandrohung im Folgeverfahren

    Dies lässt sich jedenfalls auf die Konstellation übertragen, in dem der - durch das Bundesamt abschlägig beschiedene - Folgeantrag aufgrund eines zu Lasten des Folgeantragstellers entschiedenen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet führt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.08.2023 - 12 S 1394/23 - juris Rn. 18 und Urteil 15.04.2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 101; grds. zu den Folgen für eine Abschiebungsdrohung nach Stellung eines Folgeantrags auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 33 ff.).
  • VG Sigmaringen, 07.02.2024 - A 14 K 3041/21

    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Rückkehrentscheidung; Familienzusammenhalt

    Entsprechend können die nach Art. 5 RFRL zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung entgegengehalten werden, wobei es insbesondere nicht ausreicht, wenn die geschützten Interessen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung geltend gemacht werden können, um gegebenenfalls eine Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken (maßgeblich: EuGH, Beschluss vom 15.02.2023, C-484/22; vgl. außerdem: EuGH, Urteile vom 11.03.2021, C112/20 und vom 14.01.2021, C-441/19; VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - VG Sigmaringen, Urteile vom 11.04.2022 - A 8 K 1010/19 -, Rn. 43 und vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 -, Rn. 43 ff.; VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2021 - A 10 K 2224/21 -, alle nach juris).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts;

    Zwar bedarf es in einem solchen Fall grundsätzlich keiner Nichtbestehensfeststellung, sondern kann ohne Weiteres auf die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 85; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 -, juris Rn. 63; vgl. auch Urteil der Kammer vom 27.01.2022 - 10 K 2125/20 -, n.v.; teilweise anders Hessischer VGH Kassel, Beschluss vom 31.07.2019 - 7 B 1368/19 -, juris Rn. 23 f.).
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