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   VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20   

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VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20 (https://dejure.org/2021,10510)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2021 - 12 K 3105/20 (https://dejure.org/2021,10510)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 12 K 3105/20 (https://dejure.org/2021,10510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die nächstgelegene Anbaustraße bei einem Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Notwendige Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bewertung ist dabei die Möglichkeit des Grundstückseigentümers, die Erschließungsanlage in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 - 9 B 1/06 - juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - juris, Rn. 74).

    Die Höhe des durch die Erschließungsanlage vermittelten Vorteils ist mithin abhängig von der Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit mit Hilfe der Wahrscheinlichkeit (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - juris, Rn. 74).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Denn das Erschließungsbeitragsrecht bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 - juris, Rn. 16, und Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Denn das Erschließungsbeitragsrecht bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 - juris, Rn. 16, und Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 - juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Mit dem Erschließungsbeitrag wird aber der Erschließungsvorteil abgegolten, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der baulichen oder gewerblichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks besteht, die durch die Erschließungsanlage und die damit bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4/13 - juris, Rn. 11, und Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8/18 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Notwendige Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bewertung ist dabei die Möglichkeit des Grundstückseigentümers, die Erschließungsanlage in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 - 9 B 1/06 - juris, Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - juris, Rn. 74).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Mit dem Erschließungsbeitrag wird aber der Erschließungsvorteil abgegolten, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der baulichen oder gewerblichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks besteht, die durch die Erschließungsanlage und die damit bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4/13 - juris, Rn. 11, und Beschluss vom 6. September 2018 - 9 C 8/18 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Nach dem Willen des Gesetzgebers bedeutet diese Vorschrift eine bewusste Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - juris), wonach ein Grundstück, das allein an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt.
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20
    Nach dem Willen des Gesetzgebers bedeutet diese Vorschrift eine bewusste Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - juris), wonach ein Grundstück, das allein an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2021 - 12 K 3105/20 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.02.2021 - 12 K 3105/20 - zu ändern und die beiden das Grundstück Flurstück-Nr. ... betreffenden Vorauszahlungsbescheide der Beklagten vom 17.12.2019 und ihren Widerspruchsbescheid vom 17.07.2020 aufzuheben.

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