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   VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20   

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https://dejure.org/2021,10511
VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20 (https://dejure.org/2021,10511)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2021 - 7 K 733/20 (https://dejure.org/2021,10511)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2021 - 7 K 733/20 (https://dejure.org/2021,10511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gasthörer; zulassungsbeschränkter Studiengang; Kapazität

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 2 B 4/09

    Gasthörer; Anspruch; Zulassung; Lehrveranstaltung; Lernfreiheit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Denn die Lehrkapazität der Veranstaltungen, zu denen der Kläger den Zugang begehrt, ist bereits in die Berechnung der Gesamtkapazität der Lehreinheit eingegangen, die nach dem Stellenprinzip erfolgt (vgl. auch: Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 2 B 4/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.11.1979 - 7 Ce 13186/79 u.a. - NJW 1980, 662, 663; Epping in Leuze/ Epping, Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 17. Lieferung Stand: 10.2019, § 59 HG RdNr. 7).

    Durch eine Kapazitätsfeststellung nach zweierlei Maßstäben könnte es zu Widersprüchen und Unzuträglichkeiten kommen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 2 B 4/09 -, juris).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Die Versagung der Zulassung als Gasthörer ist daher lediglich an der allgemeinen Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen, die einer solchen Versagung in zulassungsbeschränkten Studiengängen unter Berücksichtigung der weiteren Aufgaben der Universität in aller Regel nicht entgegenstehen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 2B 4/09 -, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 802/78 u.a. -, juris).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Ein solches Rechtsverhältnis liegt vor, wenn rechtliche Beziehungen streitig sind, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen zueinander oder das Verhältnis einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG kann daher kein Recht abgeleitet werden, von einem Träger öffentlicher Gewalt so behandelt zu werden wie von einem anderen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 4 S 170/13 -, juris).
  • VG München, 25.07.2019 - M 12 K 18.2915

    Unzulässige Leistungsklage auf Versorgungsleistungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Dieses ist nicht gegeben, wenn der Kläger sein Ziel auf anderem Wege einfacher und schneller erreichen könnte (BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 251/69 -, VG München, Urteil vom 25.07.2019 - M 12 K 18.2915 -, jeweils juris).
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Dieses ist nicht gegeben, wenn der Kläger sein Ziel auf anderem Wege einfacher und schneller erreichen könnte (BGH, Urteil vom 20.01.1971 - VIII ZR 251/69 -, VG München, Urteil vom 25.07.2019 - M 12 K 18.2915 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1978 - IX 254/78
    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 7 K 733/20
    Anders als möglicherweise sogenannten "Parkstudenten" (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.1978 - IX 254/78 -, DÖV 1978, 738, 738 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.11.1979 - 7 Cw 13186/79 u.a. -, NJW 1980, 662, 662 ff.) steht Gasthörern kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Teilhaberecht an Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen über die Kapazität nach dem Stellenprinzip hinaus zu, da sie im Gegensatz zu "Parkstudenten" nicht in den Schutzbereich der Ausbildungs- und Berufsfreiheit fallen (vgl. bezogen auf den generellen Ausschluss von Gasthörern: Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 2B 4/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 9 S 2817/21

    Kein Anspruch eines Gasthörers, zu einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. März 2021 - 7 K 733/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. März 2021 - 7 K 733/20 - zu ändern und festzustellen, dass er als Gasthörer zu einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen zulassungsbeschränkter Studiengänge bei ausreichender räumlicher Kapazität von der Beklagten zuzulassen ist.

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