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   VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16   

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VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16 (https://dejure.org/2018,50890)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2018 - 1 K 2238/16 (https://dejure.org/2018,50890)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 1 K 2238/16 (https://dejure.org/2018,50890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verpflichtung von Justizvollzugsbeamten zur Verrichtung von Dienst auch an dienstfreien Tagen - Dienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizvollzugsbeamte; Arbeitszeit; Arbeitszeitgutschrift; Dienstunfähigkeit; Wochenenddienst; Feiertagsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Ein Justizvollzugsbeamter, der an einem Feiertag oder einem Wochenendtag nach dem Dienstplan zum Dienst eingeteilt ist, aber den Dienst wegen Dienstunfähigkeit nicht leisten kann, ist arbeitszeitrechtlich so zu behandeln, als habe er seine konkret für diesen Tag festgelegte Dienstpflicht vollständig erfüllt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Kommt der Dienstherr seinen Obliegenheiten nicht nach, tritt ein Rechtsverlust des Beamten nicht ein (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris).

    Seinem Hauptamt muss sich der Beamte grundsätzlich nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit widmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2018 - 4 S 2069/17 -, juris; vgl. zu den entsprechenden Vorschriften für Bundesbeamte: BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris).

    Der vom Kläger als Beamter des beklagten Landes geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.04.1980 - II C 26.77 -, BVerwGE 60, 118; Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230; Urt. v. 25.09.2003 - 2 C 49.02 -, juris).

    Er braucht den ausgefallenen Dienst auch nicht nachzuholen (zu den entsprechenden Vorschriften für Bundesbeamte: BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.).

    Er ist danach ferner im Hinblick auf die dienstplanmäßig festgesetzte Arbeitszeit so zu behandeln, als habe er während der Dauer der Dienstunfähigkeit an den Tagen, an denen er zum Dienst eingeteilt war, die konkret festgelegte Dienstleistungspflicht erfüllt und ihm ist die konkret geplante Arbeitszeit auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Ein Justizvollzugsbeamter, der an einem Feiertag oder einem Wochenendtag nach dem Dienstplan zum Dienst eingeteilt ist, aber den Dienst wegen Dienstunfähigkeit nicht leisten kann, ist arbeitszeitrechtlich so zu behandeln, als habe er seine konkret für diesen Tag festgelegte Dienstpflicht vollständig erfüllt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Das bei der JVA ... geführte Arbeitszeitkonto des Klägers legt nicht die von ihm zu erbringende Arbeitszeit fest, sondern enthält lediglich die Dokumentation der vom Kläger als Beamter im Rahmen der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Wechseldienst tatsächlich erbrachten Arbeitszeitstunden und die Information über die jeweils nach Auffassung der JVA ... noch verbleibende Sollarbeitszeit, anhand derer die weitere Dienstplangestaltung für den Kläger vorgenommen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Die mit den Klageanträgen begehrten Feststellungen, die bezogen auf die Dienstpflichten des Klägers gemäß § 67 Abs. 1 LBG i.V.m. § 4 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz vom 29.11.2005 (Arbeitszeit- und Urlaubverordnung - AzUVO) ein selbständiges feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO (Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 12 u. 18) betreffen, sind erforderlich und ausreichend, um dem Rechtsschutzziel des Klägers gerecht zu werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.).

    Vielmehr stellen eigentlich dienstfreie Tage i.S.d. § 7 Abs. 2 AzUVO für die betroffenen Beamten reguläre Arbeitstage dar (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.) Die in diesem Rahmen zu leistende durchschnittliche Wochenarbeitszeit vermindert sich, wenn gesetzliche Feiertage, Heiligabend oder Silvester auf einen Wochenarbeitstag gemäß § 7 Abs. 2 AzUVO fallen, um die Zeit, die an diesem Tag im Rahmen der täglichen Regelarbeitszeit des Beamten zu leisten wäre (§ 7 Abs. 3 Satz 1 AzUVO).

    Er ist danach ferner im Hinblick auf die dienstplanmäßig festgesetzte Arbeitszeit so zu behandeln, als habe er während der Dauer der Dienstunfähigkeit an den Tagen, an denen er zum Dienst eingeteilt war, die konkret festgelegte Dienstleistungspflicht erfüllt und ihm ist die konkret geplante Arbeitszeit auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Jedoch kann einer Verwaltungsvorschrift Außenwirkung zukommen, wenn sie eine ständige Verwaltungspraxis begründet, durch die sich die Verwaltung selbst bindet, da sie gleich gelagerte Fälle nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln kann, ohne gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen (ständige Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1980 - I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15; Urt. v. 13.09.1973 - II C 13.73 -, BVerwGE 44, 72; Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - BVerwGE 104, 220).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 49.02

    Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst; formale Dienstpflicht eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Der vom Kläger als Beamter des beklagten Landes geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.04.1980 - II C 26.77 -, BVerwGE 60, 118; Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230; Urt. v. 25.09.2003 - 2 C 49.02 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Jedoch kann einer Verwaltungsvorschrift Außenwirkung zukommen, wenn sie eine ständige Verwaltungspraxis begründet, durch die sich die Verwaltung selbst bindet, da sie gleich gelagerte Fälle nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln kann, ohne gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen (ständige Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1980 - I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15; Urt. v. 13.09.1973 - II C 13.73 -, BVerwGE 44, 72; Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - BVerwGE 104, 220).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Der vom Kläger als Beamter des beklagten Landes geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.04.1980 - II C 26.77 -, BVerwGE 60, 118; Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230; Urt. v. 25.09.2003 - 2 C 49.02 -, juris).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Der vom Kläger als Beamter des beklagten Landes geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; Urt. v. 24.04.1980 - II C 26.77 -, BVerwGE 60, 118; Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230; Urt. v. 25.09.2003 - 2 C 49.02 -, juris).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Jedoch kann einer Verwaltungsvorschrift Außenwirkung zukommen, wenn sie eine ständige Verwaltungspraxis begründet, durch die sich die Verwaltung selbst bindet, da sie gleich gelagerte Fälle nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln kann, ohne gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen (ständige Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1980 - I C 52.75 -, BVerwGE 61, 15; Urt. v. 13.09.1973 - II C 13.73 -, BVerwGE 44, 72; Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 - BVerwGE 104, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16
    Seinem Hauptamt muss sich der Beamte grundsätzlich nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit widmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2018 - 4 S 2069/17 -, juris; vgl. zu den entsprechenden Vorschriften für Bundesbeamte: BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 533/19

    Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der Jahresvorgabe für die

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Oktober 2018 - 1 K 2238/16 - insoweit geändert und die Klage abgewiesen, als dort festgestellt wird, dass die Vorgehensweise der Justizvollzugsanstalt M., für dienstplanmäßig festgesetzte, jedoch krankheitsbedingt nicht geleistete Wochenend- und Feiertagsdienste die ersatzweise Ableistung eines anderen Wochenend- und Feiertagsdienstes zur Erfüllung der Jahresvorgabe für abzuleistende Wochenend- und Feiertagsdienste zu verlangen, rechtswidrig ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.10.2018 - 1 K 2238/16 - insoweit zu ändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen, als dort festgestellt wird, dass die Vorgehensweise der Justizvollzugsanstalt M., für dienstplanmäßig festgesetzte, jedoch krankheitsbedingt nicht geleistete Wochenend- und Feiertagsdienste die ersatzweise Ableistung eines anderen Wochenend- und Feiertagsdienstes zur Erfüllung der Jahresvorgabe für abzuleistende Wochenend- und Feiertagsdienste zu verlangen, rechtswidrig ist.

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