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   VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21   

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VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21 (https://dejure.org/2022,2784)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21 (https://dejure.org/2022,2784)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - DL 17 K 2433/21 (https://dejure.org/2022,2784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Rheinmünster: Entscheidungen zu Disziplinarmaßnahmen gegen einen Ortsvorsteher ergangen

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 3966/21

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Über die daraufhin von der Gemeinde erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 24.01.2021 - DL 17 K 3966/21 - entschieden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten der Verfahren DL 17 K 2433/21 und DL 17 K 3966/21, auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung sowie die beigezogenen Akten der Gemeinde XXX (ein Band), des Landratsamts XXX (ein Band), des Regierungspräsidiums Karlsruhe (ein Band) und des Amtsgerichts XXX (ein Band) verwiesen.

  • VG Freiburg, 03.05.2010 - DL 10 K 210/10

    Disziplinarrecht - hinreichende Bestimmtheit einer Disziplinarverfügung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Streitgegenstand und damit Umfang und Grenzen der gerichtlichen Überprüfung werden ausschließlich durch die Abschlussverfügung selbst bestimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris, Rn. 32; Burr, in: von Alberti u.a., Landesdisziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 21 AGVwGO, Rn. 2; VG Freiburg, Urt. v. 03.05.2010 - DL 10 K 210/10 -, juris, unter Bezugnahme auf die Begründung zu § 38 LDG).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Das Gericht überprüft den in der Disziplinarverfügung dargestellten und geahndeten disziplinaren Vorwurf auf der Grundlage der von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung zugrundegelegten Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, juris Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - DL 13 S 150/14

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Verletzung elementarer Verfahrensrechte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Streitgegenstand und damit Umfang und Grenzen der gerichtlichen Überprüfung werden ausschließlich durch die Abschlussverfügung selbst bestimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris, Rn. 32; Burr, in: von Alberti u.a., Landesdisziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 21 AGVwGO, Rn. 2; VG Freiburg, Urt. v. 03.05.2010 - DL 10 K 210/10 -, juris, unter Bezugnahme auf die Begründung zu § 38 LDG).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Unter bestimmten Umständen kann die Rüge der Befangenheit eines Mitwirkenden rechtsmissbräuchlich und damit präkludiert sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 (290)).
  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Bei einem schwerwiegenden Fehler handelt es sich um einen Mangel, der den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lässt; die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen müssen in so erheblichem Maße verletzt sein, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (st.Rspr., BVerwG, Beschl. v. 05.04.2011 - 6 B 41.10 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76

    Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Die Eigenschaft des Verwaltungsakts als aufschiebend bedingt steht dessen Tauglichkeit als Klagegegenstand der Anfechtungsklage nicht entgegen, da ein aufschiebend bedingter Verwaltungsakt für Behörde und Adressat bereits hinsichtlich der später eintretenden Rechtswirkungen verbindlich ist im Sinne einer äußeren Wirksamkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1978 - VIII C 35.76 -, BVerwGE 57, 69).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61
    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 2433/21
    Für die Statthaftigkeit der hier erhobenen Anfechtungsklage ist unerheblich, ob sich der Verwaltungsakt nicht nur als rechtswidrig, sondern auch als nichtig erweist, denn auch gegen einen nichtigen Verwaltungsakt ist die Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung des Verwaltungsakts statthaft (Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 15; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 42 Rn. 23; vgl. BVerwGE 18, 154 (155)).
  • VG Karlsruhe, 24.01.2022 - DL 17 K 3966/21

    Rheinmünster: Entscheidungen zu Disziplinarmaßnahmen gegen einen Ortsvorsteher

    Am 07.07.2021 hat der Beigeladene Klage zum Verwaltungsgericht gegen die Verfügungen vom 29.06.2021 und 30.06.2021 erhoben, über die mit Urteil vom 24.01.2021 - DL 17 K 2433/21 - entschieden wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten der Verfahren DL 17 K 2433/21 und DL 17 K 3966/21, auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung sowie die beigezogenen Akten der Gemeinde XXX (ein Band), des Landratsamts XXX (ein Band), des Regierungspräsidiums Karlsruhe (ein Band) und des Amtsgerichts XXX (ein Band) verwiesen.

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