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   VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18   

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VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18 (https://dejure.org/2018,30022)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2018 - 5 K 6699/18 (https://dejure.org/2018,30022)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2018 - 5 K 6699/18 (https://dejure.org/2018,30022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eppelheim: Antrag der Stadt gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Karlsruhe, 27.02.2020 - 5 K 4575/18

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Mit anwaltlichen Schreiben vom 23.04.2018 hat die Antragstellerin zunächst Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 5 K 4575/18) gegen die Baugenehmigung des Landratsamts vom 17.03.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.03.2018 erhoben.

    die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin, 5 K 4575/18, gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 17.03.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.03.2018 anzuordnen.

    Weiterhin liegen dem Gericht die Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus dem Verfahren 5 K 4575/18 vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch die des Verfahrens 5 K 4575/18 - wird wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes Bezug genommen.

    Die hier erhobene Klage vom 23.04.2018 im Verfahren - 5 K 4575/18 - gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung wird voraussichtlich keinen Erfolg haben.

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Die das Ortsbild schützende Vorschrift § 34 Abs. 1 S. 2 HS 2 BauGB stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, juris).

    Abgesehen davon ist im Kontext des § 34 BauGB zu berücksichtigen, dass diese Norm als planersetzende Vorschrift nicht mehr regeln kann, als der (insoweit ersetzte) Plan selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, juris Rn. 21).

    Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung sind aber im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 BauGB nicht festsetzbar, weshalb sie hinsichtlich der Frage, ob das Ortsbild beeinträchtigt wird, irrelevant sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Hält sich ein Vorhaben hinsichtlich seines Maßes innerhalb des sich aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens, so fügt es sich im Regelfall seinem Maße nach ein; überschreitet es diesen Rahmen, so ist es nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn es nicht selbst oder infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369; BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, juris Rn. 17).

    Maßbegriffe, die die Baunutzungsverordnung nicht kennt, können grundsätzlich auch im unbeplanten Innenbereich keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 18.04.2017 - 4 K 1321/17

    Einfügen eines Vorhabens in die nähere Umgebung; Feststellung faktischer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gerichtete Antrag ist gemäß §§ 80 a Abs. 3 S. 2, 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO i. V. m. § 212 a Abs. 1 BauGB statthaft, da die Ersetzung des Einvernehmens im Rahmen eines Rechtsbehelfs der Gemeinde gegen die Baugenehmigung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14 - juris Rn. 31; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 K 1321/17 -, juris Rn. 26).

    Daraus ergibt sich, dass bei einer immissionsträchtigen Anlage ein wesentlich größerer Bereich als die "nähere Umgebung" anzusehen ist als bei einem Wohnbauvorhaben inmitten eines Wohngebiets; bei Letzterem ist in der Regel nur die unmittelbare Nachbarschaft, nämlich das betroffene Straßenviereck und die gegenüberliegende Straßenseite als nähere Umgebung anzusehen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 K 1321/17 -, juris Rn. 39 - 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Bauvorhaben; Inzidentprüfung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gerichtete Antrag ist gemäß §§ 80 a Abs. 3 S. 2, 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO i. V. m. § 212 a Abs. 1 BauGB statthaft, da die Ersetzung des Einvernehmens im Rahmen eines Rechtsbehelfs der Gemeinde gegen die Baugenehmigung inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14 - juris Rn. 31; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 K 1321/17 -, juris Rn. 26).

    Da das im unbeplanten Innenbereich gelegene Baugrundstück nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, ist für die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im vorliegenden Fall maßgebend, ob das Bauvorhaben nach § 34 zulässig ist oder nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - 3 S 1748/14 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    In Betracht kommen insbesondere solche baulichen Anlagen, die nach ihrer - auch äußerlich erkennbaren - Zweckbestimmung in der näheren Umgebung einzigartig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322-335, Rn. 15 - 17).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Verpflichtung zur Erteilung des verweigerten Einvernehmens - Identität von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VG Saarlouis, 04.07.2007 - 5 K 38/06

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Hierfür hat jeder Bauherr auf seinem eigenen Grundstück zu sorgen (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 04.07.2007 - 5 K 38/06 -, juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18
    Hält sich ein Vorhaben hinsichtlich seines Maßes innerhalb des sich aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens, so fügt es sich im Regelfall seinem Maße nach ein; überschreitet es diesen Rahmen, so ist es nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn es nicht selbst oder infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369; BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

  • VG München, 18.06.2015 - M 11 K 14.1181

    Maßstab des Sich-Einfügens in die Umgebung (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 B 23.16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 2 B 3.17
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung in zweiter Reihe

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14

    Nachbarrechtsbehelf; Beschwerde der Beigeladenen; Werkstatt und Maschinenhalle;

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 9 CS 14.1404

    Werbeanlage; faktische Baugrenze (verneint); unwirksame Werbeanlagesatzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten

  • VG Karlsruhe, 27.02.2020 - 5 K 4575/18
    Am 02.07.2018 stellte sie zudem den Antrag, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen (5 K 6699/18).

    Mit Beschluss vom 24.09.2018 (5 K 6699/18) lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag der Klägerin nach § 80 Abs. 5 VwGO ab.

    Zur Begründung wurde auf den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.03.2018 sowie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts ... im Verfahren 5 K 6699/18 vom 24.09.2018 Bezug genommen.

    Zur Begründung wurde insbesondere auf den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 21.03.2018 und auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Verfahren 5 K 6699/18 vom 24.09.2018 Bezug genommen.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch die des Verfahrens 5 K 6699/18 - wird wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes Bezug genommen.

    Zunächst wird zur Begründung auf den rechtskräftigen Eilbeschluss der Kammer vom 24.09.2018 (5 K 6699/18) Bezug genommen.

  • VG Potsdam, 07.12.2021 - 4 L 861/21
    Zu dieser zählt insbesondere die Frage, ob eine Bebauung "in zweiter Reihe" zulässig ist, d.h. im straßenentfernten Bereich hinter einer bereits an einer Straßenfront existierenden Bebauung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Mai 2018 - OVG 2 B 3.17 -, juris Rn. 29 ff.; Urteil vom 26. Oktober 2020 - OVG 10 B 8.18 -, juris Rn. 33; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 2 L 32/18 -, juris Rn. 10 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 9. Juni 2016 - Au 5 K 16.285 -, juris Rn. 36 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. September 2018 - 5 K 6699/18 -, juris Rn. 50 ff.).
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