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   VG Karlsruhe, 25.03.2015 - A 4 K 3096/14   

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VG Karlsruhe, 25.03.2015 - A 4 K 3096/14 (https://dejure.org/2015,12810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.03.2015 - A 4 K 3096/14 (https://dejure.org/2015,12810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. März 2015 - A 4 K 3096/14 (https://dejure.org/2015,12810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Hinblick auf die Rechte eines Asylbewerbers nach einem Abschiebungsverbot

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 31 Abs 1 S 3 Halbs 2 AsylVfG 1992, § 29 Abs 2 S 2 Nr 1 AufenthG 2004
    Informationspflichten des Bundesamtes bei Zuerkennung internationalen Schutzes; Klagebefugnis bezüglich einer Leistungsklage, gerichtet auf die Erteilung einer vorteilhaften Abschlussmitteilung

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2; AsylVfG § 31 Abs. 1 S. 3 Hs. 2
    Antragsbefugnis; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; richtiger Beklagter; Asylrecht - Klagebefugnis; Abschlussmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2015 - A 4 K 3096/14
    Erforderlich ist ferner, dass zumindest die konkrete Möglichkeit besteht, dass angesichts der zur Begründung der Klage vorgetragenen oder sonst in Betracht kommenden Tatsachen Rechte des Klägers verletzt werden (Kopp/Schenke, aaO., § 42 Rn. 71) Die Klagebefugnis des Klägers ist danach mit anderen Worten ausgeschlossen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwG, Urt. v. 20.03.1964 - VII C 10.61 - BVerwGE 18, 157).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 29.14

    Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.03.2015 - A 4 K 3096/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Drei-Monats-Frist des § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 AufenthG ist somit der Tag der Zustellung des Bescheides und damit im Falle des Klägers der 14.03.2014 (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.02.2015 - 7 B 29.14 - juris; Fritz/Vormeier, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Dezember 2014, § 29 AufenthG Rn. 129; Hofmann/Hoffmann, Handkommentar zum Ausländerrecht, 1. Auflage 2008, § 29 AufenthG Rn. 9; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 29 AufenthG Rn. 12).
  • VG Stuttgart, 27.07.2015 - A 12 K 4773/14

    Klagebefugnis bzw. Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf korrigierte, zwecks

    Denn der Abschlussmitteilung des Bundesamtes fehlt es an dem Merkmal der Regelung, weil die Titulierung des Schreibens und die übrigen Formulierungen darauf hinweisen, dass durch die Abschlussmitteilung nur eine Information erteilt werden sollte (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - A 4 K 3096/14 - juris Rn. 18).

    Die Klagebefugnis ist nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - A 4 K 3096/14 - juris Rn. 18).

    Dieses ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn eine Klage unnötig oder nutzlos ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - A 4 K 3096/14 -juris Rn. 28).

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