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   VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18   

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VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18 (https://dejure.org/2019,24869)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2019 - 12 K 2596/18 (https://dejure.org/2019,24869)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2019 - 12 K 2596/18 (https://dejure.org/2019,24869)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2013 - 2 A 2554/12

    Anspruch auf Löschung einer eingetragenen Wegebaulast sowie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, juris Rn. 15 f.; Niedersächs. OVG, Urteil vom 27.09.2001 - 1 LB 1137/01 -, juris Rn. 22 f.).

    Jedenfalls durch Auslegung der Baulasterklärung, bei der es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, muss entsprechend den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Belastung des Grundstücks ermittelt werden können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Vielmehr kommt der Anordnung lediglich verfahrensrechtliche bzw. verwaltungsinterne Bedeutung zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Für die Auslegung des erklärten Willens ist maßgeblich, wie derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, nämlich der Adressat der Baulast, also die Baurechtsbehörde, diese nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstehen durfte (sog. "objektiver Empfängerhorizont", vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01

    Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, juris Rn. 15 f.; Niedersächs. OVG, Urteil vom 27.09.2001 - 1 LB 1137/01 -, juris Rn. 22 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, juris Rn. 23, und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, Rn. 7; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: 50. Lfg. 08/2017, § 71 Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 8 S 545/10

    Klagebefugnis des Baulastbegünstigten bei Verzicht auf die Baulast seitens der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Andererseits besteht das öffentliche Interesse fort, wenn das begünstigte Bauvorhaben ausgeführt wurde, noch besteht und eine Änderung der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, juris Rn. 23, und vom 24.01.2011 - 8 S 545/10 -, Rn. 7; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: 50. Lfg. 08/2017, § 71 Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00

    Festsetzung eines Gehwegs und einer Fläche für Gemeinschaftsanlage; Bestimmtheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, juris Rn. 15 f.; Niedersächs. OVG, Urteil vom 27.09.2001 - 1 LB 1137/01 -, juris Rn. 22 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 A 3001/11

    Anspruch auf Aufhebung einer Baulast zu Lasten eines Eigentümers eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Als flächenbezogene Baulast muss eine Stellplatzbaulast die auf dem Grundstück für eine jederzeitige Benutzung freizuhaltende Abstellfläche eindeutig erkennen lassen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2013 - 7 A 3001/11 -, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast ist im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, juris Rn. 20; Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast ist im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, juris Rn. 20; Urteil vom 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18
    Dass der unterliegenden Partei die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen auferlegt werden, entspricht im Regelfall nur dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene im Sinne des § 154 Abs. 3 VwGO einen Antrag gestellt oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13

    Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Inwieweit Baulasten trotz des nach § 71 Abs. 3 Satz 2 LBO für ihren Fortbestand erforderlichen öffentlichen Interesses "genereller Natur" (so Senatsurteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, VBlBW 2001, 188 = juris Rn. 48) und einer Übernahme "auf Vorrat" zugänglich sind, kann dabei dahinstehen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2014 - 3 S 899/14 -, NVwZ-RR 2014, 837 = juris Rn. 24; OVG Hamburg, Urteil vom 24.04.2002 - 2 Bf 701/98 -, BRS 66 Nr. 140 = juris Rn. 45; Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 51; generell kritisch zum Konzept der Baulast auf Vorrat hingegen Ortloff, NVwZ 2005, 1381; zum Vorhabenbezug als Merkmal der Bestimmtheit einer Baulast: VG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2019 - 12 K 2596/18 -, juris Rn. 24 ff.).
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