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   VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16   

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VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16 (https://dejure.org/2016,35071)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2016 - 3 K 2150/16 (https://dejure.org/2016,35071)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 3 K 2150/16 (https://dejure.org/2016,35071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Neue Seite

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen Baugenehmigung für Waschpark für Kraftfahrzeuge im Stadtteil Neureut-Heide erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 8 S 205/14

    Regelung der Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben in einem Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 4 C 10.03 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016 - 8 S 205/14 -, juris).

    Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016, a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016, a.a.O.).

    Dabei wird die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016, a.a.O., im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, juris).

    Zu würdigen ist vielmehr grundsätzlich die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, juris).

    Demzufolge ist ein Bebauungsplan nicht bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist für die Frage der Funktionslosigkeit nicht auf einzelne Teilflächen abzustellen, sondern auf die Festsetzung in ihrer gesamten Reichweite und in ihrer Bedeutung für den Plan in seiner Gesamtheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.1990 - 7 C 41-43/89 -, juris; Beschluss vom 17.02.1997 - 4 B 16/97 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016 - 8 S 205/14 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1998 - 5 S 2181/97

    Ausschluß von Wohnnutzung im Erdgeschoß in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.07.1998 (- 5 S 2181/97 -, juris) die Regelung in Nr. 1.1.3 Spiegelstrich 5 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan "...", wonach im Mischgebiet MI 2 Wohnungen im Erdgeschoß, ausgenommen der Bereich im 50 m-Abstand zur ... Straße, unzulässig sind, für mit höherrangigem Recht unvereinbar erklärt.

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in dem Urteil vom 30.07.1998 (a.a.O.) ausgeführt hat, berührt der festgestellte Mangel nicht die Ausweisung des allgemeinen Wohngebiets, des Mischgebiets MI 1 und des Gewerbegebiets.

    Bleiben die Gebietsfestsetzungen des allgemeinen Wohngebiets und des Gewerbegebiets rechtswirksam bestehen, so könnte das bei Ausstrahlung des festgestellten Planungsmangels auf das Mischgebiet MI 2, also auf die Pufferzone, entstehende "Loch" sinnvollerweise nur durch die erneute Ausweisung eines Mischgebiets ohne die (fehlerhafte) Ausschlussregelung ausgefüllt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.1998, a.a.O.).

    Auch in subjektiver Hinsicht ist anzunehmen, dass der Gemeinderat der Antragsgegnerin auch ohne die beanstandete Ausschlussregelung an der für den "Übergangsbereich" getroffenen planerischen Entscheidung der Festsetzung eines Mischgebiets festgehalten hätte (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 3 S 824/92

    Genehmigung weiterer Wohnbebauung in einem kleinen Mischgebiet, in dem bisher nur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Die normative Funktion eines Mischgebiets liegt vielmehr in einer qualitativen und quantitativen Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34/86 -, juris).

    Vorhaben, die an sich ihrer Art nach bauplanungsrechtlich zulässig sind, können im Einzelfall nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig sein, wenn eine der beiden Hauptnutzungsarten nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.07.1993, a.a.O.).

    Von einer Funktionslosigkeit der Festsetzung des Mischgebiets ist hier auch angesichts der konkreten örtlichen Verhältnisse in der angrenzenden Umgebung und des in der Begründung des Bebauungsplans zum Ausdruck gekommenen Planungswillens der Antragsgegnerin nicht auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.1990, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.07.1993 - 3 S 824/92 -, juris; Urteil vom 15.10.1991 - 8 S 979/91 -, juris).

  • VG München, 10.10.2007 - M 9 K 06.3927
    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Auf die ungehinderte Benutzbarkeit der öffentlichen Straße und den störungsfreien Ablauf des Verkehrs hat der Einzelne regelmäßig keinen Rechtsanspruch (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154 -, juris; VG München, Urteil vom 10.10.2007 - M 9 K 06.3927 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2008 - 3 S 2773/07-, juris).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann sich nur dann ergeben, wenn sich die Zugänglichkeit des Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung der das Grundstück erschließenden Straße massiv verschlechtert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2011 - 2 A 2579/09 -, juris), insbesondere wenn dem Grunde nach und auf Dauer die Zugänglichkeit des Grundstücks in Frage gestellt wird (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154 -, juris; VG München, Urteil vom 10.10.2007 - M 9 K 06.3927 -, juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris; Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris; Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris; stRspr).

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang ihres Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris).

  • VG Augsburg, 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154

    Baurecht; (erfolglose) Nachbarklage; Einfügen eines Mehrfamilienhauses; Gebot der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Auf die ungehinderte Benutzbarkeit der öffentlichen Straße und den störungsfreien Ablauf des Verkehrs hat der Einzelne regelmäßig keinen Rechtsanspruch (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154 -, juris; VG München, Urteil vom 10.10.2007 - M 9 K 06.3927 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2008 - 3 S 2773/07-, juris).

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots kann sich nur dann ergeben, wenn sich die Zugänglichkeit des Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung der das Grundstück erschließenden Straße massiv verschlechtert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2011 - 2 A 2579/09 -, juris), insbesondere wenn dem Grunde nach und auf Dauer die Zugänglichkeit des Grundstücks in Frage gestellt wird (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154 -, juris; VG München, Urteil vom 10.10.2007 - M 9 K 06.3927 -, juris).

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    So fehlt dem Landesgesetzgeber die Kompetenz zum Erlass boden- bzw. bauplanungsrechtlicher Vorschriften, weil der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) insbesondere mit dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung abschließend Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG; zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2014 - 5 S 584/13 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, juris).

    Die Regelung erweist sich deshalb im Ergebnis als kompetenzwidrige und damit nichtige bodenrechtliche Regelung "im Gewande einer Baugestaltungsvorschrift" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15.97 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist der Begriff der Einfriedung funktional zu bestimmen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94 -, juris Rn. 33).

    Eine Einfriedung ist eine bauliche oder sonstige Anlage, die nach ihrem objektiven Zweck der vollständigen oder teilweisen Sicherung eines Grundstücks gegen Betreten und Verlassen, gegen Witterungs- und Immissionseinflüsse oder gegen Einsicht dient und die das Grundstück von der öffentlichen Verkehrsfläche oder von Nachbargrundstücken abgrenzt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.12.2004 - 25 B 98.1862

    Stellplatz; widersprechende Festsetzungen des Bebauungsplans; Präklusion;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Da die Vorschrift nicht den Ausschluss von Arbeits-, Lager-, Parkierungs- und Erschließungsflächen im Vorgartenbereich der Grundstücke regelt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 20.12.2004 - 25 B 98.1862 -, juris Rn. 45), sondern den Ausschluss dieser Flächen an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen, ist nicht erkennbar, dass dadurch auf das Erscheinungsbild der jeweiligen Baugrundstücke und damit letztlich auf das Ortsbild Einfluss genommen werden soll.

    Eine Ermächtigung zum Erlass einer solchen Regelung wäre dem Landesgesetzgeber auch aus kompetenzrechtlichen Gründen verwehrt (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.12.2004 - 25 B 98.1862 -, juris).

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 4 C 10.03 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.04.2016 - 8 S 205/14 -, juris).

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, Urteil vom 28.04.2004 - 4 C 10.03 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 8 S 979/91

    Genehmigung eines Bauvorhabens, Verteilung gemeindlicher Planungsabsichten -

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 3 S 2947/91

    Kein Nachbarschutz durch Brandschutzvorschriften und Begrenzungsvorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1986 - 8 S 3212/85

    Nachbarschutz bei einem Bauvorhaben im Außenbereich

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 5 S 49/99

    Nachbarschützende Wirkung einer Bebauungsplanfestsetzung über offene Bauweise;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

  • VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681

    Anspruch des planbetroffenen Nachbarn auf Erhaltung der Eigenart des Baugebiets;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09

    Nachbarklage gegen Energieteam Arena in Paderborn bleibt ohne Erfolg

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2014 - 5 S 804/14

    Streitwert bei Baunachbarklage im "Normalfall" 10.000 EUR

  • BVerwG, 18.08.1998 - 4 B 82.98

    Mischgebiet; störender Gewerbebetrieb; SB-Autowaschanlage; Störgrad; konkrete

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91

    Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 10 B 1249/03

    Schallschutzwand ist keine Einfriedung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2008 - 3 S 2773/07

    Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch fehlende Stellplätze - hier verneint

  • VG München, 01.08.2008 - M 11 SN 08.3086

    Nachbarantrag; weitere Wohnbebauung neben Gaststätte; Schallschutzwand;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1980 - 3 S 838/80

    Baugenehmigung - vorläufiger Rechtsschutz - telegraphische Beschwerdeeinlegung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 5 S 3140/11

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2016 - 11 S 1255/14

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes und Umweltverträglichkeitsprüfung

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Das in § 34 Abs. 1 BauGB normierte Erfordernis der gesicherten Erschließung dient grundsätzlich nur öffentlichen Interessen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1993 - 8 S 1739/93 - juris Rn. 21; Beschluss vom 08.04.2014 - 5 S 2179/13 - juris Rn. 9; VG Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 K 2150/16 - juris Rn. 40).
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass eine Lärmschutzwand keine Einfriedung darstelle, wenn sie allein dazu diene, auf das Nachbargrundstück einwirkenden Lärm zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2003 - 10 B 1249/03 -, juris Rn. 3 ff.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.10.2016 - 3 K 2150/16 -, juris Rn. 49-50; VG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2006 - 4 L 2415/05 -, juris Rn. 29, und Beschl. v. 27.05.2003 - 25 L 1070/03 -, juris Rn. 21; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn. 7), ist schon zweifelhaft, ob ein solcher Fall einer ausschließlichen Lärmschutzfunktion hier vorliegt.
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