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   VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11   

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https://dejure.org/2012,10309
VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11 (https://dejure.org/2012,10309)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2012 - 3 K 2151/11 (https://dejure.org/2012,10309)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2012 - 3 K 2151/11 (https://dejure.org/2012,10309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvr-online.com

    Art. 2 Abs. 2 GG, Art.9 Abs. 1 GG, Art. 20a GG, § 42 VwGO, § 43 VwGO, 10 PolG BW
    "Kastrationspflicht für frei laufende Katzen"

  • openjur.de

    Feststellungsklage - Klagebefugnis eines Katzenschutzvereins - Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines Katzenschutzvereins auf Feststellung der Befugnis der beklagten Stadt zum Erlass einer Verordnung über die Kennzeichnungspflicht und Kastrationspflicht für frei laufende Katzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage und allgemeine Leistungsklage einschließlich Unterlassungsklage - Klagebefugnis; Vereinigungsfreiheit; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Katzenschutzverein und die Kastration frei lebender Katzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu frei lebenden Katzen - Tierschutzverein kann Stadt nicht zur Kastration verpflichten

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Karlsruhe: Klage des Katzenschutzvereins bezüglich Kastration und Kennzeichnung von frei lebenden Katzen erfolglos

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Katzen - Katzen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 23.04.2001 - 9 Q 147/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Jedoch garantiert das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung (BVerwG, Urt. v. 16.07.1980 - 7 C 23.78 - DÖV 1981, 268; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.04.2001 - 9 Q 147/00 - AS RP-SL 29, 170).

    Es handelt sich bei der Regelung des Art. 20 a GG aber um eine Staatszielbestimmung, die nicht subjektiv-rechtlich ausgestaltet ist und damit nicht dem Schutz des Einzelnen dient und auch kein zur gerichtlichen Verfolgung entsprechender Interessen legitimierendes Recht auf Erfüllung und Umsetzung des Staatsziels verleiht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2005, 1 S 261/05 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 23.78

    Atomrecht - Verwaltungsgerichtsverfahren - Verbandsklage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Jedoch garantiert das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung (BVerwG, Urt. v. 16.07.1980 - 7 C 23.78 - DÖV 1981, 268; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.04.2001 - 9 Q 147/00 - AS RP-SL 29, 170).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82

    Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren - Beurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtete Feststellungsklagen sind daher nach § 43 Abs. 1 VwGO nur zulässig, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung seiner Rechte geht, sei es, dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, sei es, dass von dem Rechtsverhältnis immerhin eigene Rechte des Klägers abhängen (BVerwG, Beschl. v. 30.07.1990 - 7 B 71/90 -, juris, u. v. 18.05.1982 - 4 B 20/82 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Gegenstand der Klage ist mithin nicht - worauf der Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich hingewiesen hat - die Feststellung des Bestehens eines Anspruchs des Klägers auf Erlass einer solchen Verordnung, sondern allein die Frage nach dem Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für den vom Kläger für sinnvoll erachteten Erlass der Verordnung (zur Zulässigkeit einer Normerlassklage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm siehe BVerwG, Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, NVwZ 2002, 1505).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.02.2011 - 1 C 10276/11 -, ZfBR 2011, 479, beruft, verkennt er, dass es dort um eine mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichende Situation geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Jedoch garantiert das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nicht ein bestimmtes Ergebnis der satzungsmäßigen Betätigung oder gar deren optimale Entfaltung (BVerwG, Urt. v. 16.07.1980 - 7 C 23.78 - DÖV 1981, 268; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.04.2001 - 9 Q 147/00 - AS RP-SL 29, 170).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11
    Es handelt sich bei der Regelung des Art. 20 a GG aber um eine Staatszielbestimmung, die nicht subjektiv-rechtlich ausgestaltet ist und damit nicht dem Schutz des Einzelnen dient und auch kein zur gerichtlichen Verfolgung entsprechender Interessen legitimierendes Recht auf Erfüllung und Umsetzung des Staatsziels verleiht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2005, 1 S 261/05 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).
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