Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2111/11 |
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spitzeleinsatz - Zweifel an Rechtmäßigkeit angedeutet
Sonstiges
- blogsport.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
AK Spitzelklage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2107/11
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten als …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2111/11
Lediglich einer der Kläger (Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 K 2107/11) war in den Anordnungen als eine der Personen genannt, auf die sich die Datenerhebung bezog.Hinsichtlich des Klägers im Verfahren 4 K 2107/11 sei der Einsatz deswegen gerechtfertigt gewesen, weil im Jahr 2009 bundesweit und auch in Heidelberg ein weiterer Anstieg der Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität festzustellen gewesen sei, insbesondere im Bereich der linksmotivierten Straftaten.
Im Verfahren des Klägers, der in den Einsatzanordnungen namentlich benannt war (4 K 2107/11), führte die Kammer aus, dass die nach Maßgabe von § 22 PolG erforderlichen formellen und materiellen Voraussetzungen für den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers gegen diesen Kläger nicht vorlagen.
Dies sei hier nicht der Fall; denn die hierfür allenfalls in den Blick zu nehmende Einsatzanordnung vom 25.02.2010 und deren Verlängerungen seien aus den im Verfahren 4 K 2107/11 dargelegten Gründen formell und materiell rechtswidrig gewesen.
Die Urteile vom 26.08.2015 (Az.: 4 K 2107/11 bis 4 K 2113/11) sind nicht rechtskräftig.
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2111/11
Die Urteile vom 26.08.2015 (Az.: 4 K 2107/11 bis 4 K 2113/11) sind nicht rechtskräftig.