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   VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21   

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VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21 (https://dejure.org/2022,22003)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.2022 - 3 K 606/21 (https://dejure.org/2022,22003)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 2022 - 3 K 606/21 (https://dejure.org/2022,22003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Klage betreffend die Pressetätigkeit des Bundesverfassungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei einer Klage, die die Pressetätigkeit des Bundesverfassungsgerichts zum Gegenstand hat, ist der Verwaltungsrechtsweg nur insoweit eröffnet, wie die Tätigkeit des Gerichts als Verwaltungsbehörde angegriffen ist. Soweit eine Verletzung der Prozessgrundrechte in einem ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage wegen der Pressearbeit des BVerfG: AfD scheitert in Karlsruhe gegen Karlsruhe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorabinformationen gibt es nur für Journalisten, nicht für die AfD

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 13.09.2022)

    AfD gegen Bundesverfassungsgericht: Karlsruher Justiz verweist auf Karlsruher Justiz

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    AfD unterliegt - Vorabinformationen gibt es nicht für Parteien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorabinformation über Urteilsverkündung am Vorabend nur für ausgewählte Journalisten - Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts verletzt keine Parteienrechte der AfD - AfD kann sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit berufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Die Klägerin, der Bundesverband der Partei ..., war Beteiligte im vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Organstreitverfahren 2 BvE 1/19.

    Die Pressemitteilung im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 wurde entsprechend der dargelegten Praxis des Bundesverfassungsgerichts im Anschluss vorab den Mitgliedern der ... überlassen.

    festzustellen, dass die Beklagte durch vorgezogene Mitteilung und Herausgabe der bundesverfassungsgerichtlichen Presseerklärung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 - ... am Abend des 8. Juni 2020, dem Vorabend des eigentlichen Verkündungstermins zu dieser Entscheidung am 9. Juni 2020, 10 Uhr, an die Mitglieder des Vereins "... e. V." verfassungsmäßige Rechte der Klägerin verletzt hat, namentlich ihr Recht auf ein faires Verfahren (Art. 103 GG sowie Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG),.

    hilfsweise festzustellen, dass die Beklagte verfassungsmäßige Rechte der Klägerin, namentlich ihr Recht auf ein faires Verfahren (Art. 103 GG sowie Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) dadurch verletzt hat, dass sie es am Abend des 8. Juni 2020 unterlassen hat, der Klägerin spätestens zeitgleich mit der entsprechenden Mitteilung an die Mitglieder des Vereins "... e. V." ebenfalls die bundesverfassungsgerichtliche Presseerklärung zu der am folgenden Tag zu verkündenden Entscheidung im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 - ... zu überlassen bzw. diese der Klägerin in geeigneter Form mitzuteilen.

    93 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG weisen indes die Entscheidung über Organstreitverfahren wie das hier streitgegenständliche Organstreitverfahren 2 BvE 1/19, anlässlich dessen Entscheidung die Pressemitteilung am 08.06.2020 an die Journalisten der ... überlassen wurde, allein dem Bundesverfassungsgericht zu.

    Die Klägerin begehrt vorliegend die Feststellung, dass sie durch die Vorabübermittlung der Pressemitteilung am Vorabend der Entscheidungsverkündung im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 an Journalisten der ... in ihren verfassungsmäßigen Rechten, namentlich in ihrem Recht auf ein faires Verfahren sowie ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, verletzt wurde, hilfsweise die Feststellung einer Verletzung in den genannten Rechten durch die Unterlassung der gleichzeitigen Überlassung der Pressemitteilung auch an ihren Prozessbevollmächtigten.

    Demzufolge wäre eine möglicherweise darin liegende Verletzung der Verfahrensgrundrechte der Klägerin (vgl. zu einer ggf. durch die Vorabinformationspraxis verwirklichten Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses etwa: Heldt/Klatt, NVwZ 2021, 684, 686) anhand der Prozessordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 selbst geltend zu machen gewesen; dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht anfechtbar sind, kann hingegen nicht dazu führen, dass dessen Rechtsprechungstätigkeit durch die Verwaltungsgerichte revisibel würde.

    Vorliegend begehrt die Klägerin aber nicht die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage, sondern in Bezug auf einen konkreten Vorfall und damit einen überschaubaren Sachverhalt - die am 08.06.2020 erfolgte Übermittlung der zu der Entscheidung in dem Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 ergangenen Pressemitteilung am Vorabend der Entscheidungsverkündung an die ... - die Feststellung, dass das Bundesverfassungsgericht durch diese Praxis ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat.

    Indem sie weiter geltend macht, die vorab übermittelten Informationen seien durch die Vertreter der ... "wohl" auch zeitnah an den Staatssekretär ..., den Vertreter der Bundesregierung - der Prozessgegnerin der Klägerin im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 -, "durchgestochen" worden, macht sie eine Verletzung der prozessualen Waffengleichheit geltend, die aber der Kontrolle durch das Verwaltungsgericht entzogen ist (s. dazu oben 1. ).

    Auch die Klägerin selbst ist durch die Vorabüberlassung der Pressemitteilung im Organstreitverfahren 2 BvE 1/19 an die ... offensichtlich nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

    Dies stellt sich bereits vor dem Hintergrund als problematisch dar, dass das Urteil in dem Verfahren 2 BvE 1/19, auf das sich die am 08.06.2020 an Vertreter der ... übergebene Pressemitteilung bezog, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben war und es sich deswegen noch nicht um eine "ergangene" Entscheidung im Sinne der Norm gehandelt haben könnte.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris LS. 1, Rn. 42).

    Er wird durch das Grundrecht lediglich vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Die Kammer vertritt nämlich die Auffassung, dass eine solche interne Selbstbindung - analog einer Selbstbindung der Verwaltung in der Form von (ermessenslenkenden) Verwaltungsvorschriften (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris Rn. 12 f. m. w. N.) - allenfalls über Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung erlangen könnte.
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Daran fehlt es, wenn die von der Klägerin geltend gemachten Rechtspositionen offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (st. Rspr. des BVerwG, vgl. etwa Urteile vom 13.07.1973 - 7 C 6.72 -, juris Rn. 18 und vom 28.02.1997 - 1 C 29.95 -, juris Rn. 18 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.03.1982 - 5 B 6.81

    Handwerksinnung - Klagerecht gegen Handwerkskammer - Unerlaubte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren keine allgemeine Prozessführungsbefugnis von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen kennt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22.03.1982 - 5 B 6/81 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft wird im Verwaltungsprozess nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 82; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 42. EL Februar 2022, § 42 Abs. 2 VwGO Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2020 - 1 S 424/20 -, juris Rn. 48; Urteile vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris Rn. 21, vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris und vom 15.12.2016 - 2 S 2505/14 -, juris Rn. 28), der die Kammer sich anschließt, abgelehnt.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Nach der herrschenden Schutznormtheorie, auf die die Klägerin sich beruft, liegt ein subjektives Recht nur dann vor, wenn ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlichen Interessen, sondern zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, juris Rn. 15; s. dazu ferner Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 85: "Subjektives Recht ist die einem Subjekt durch eine Rechtsnorm [...] zuerkannte Rechtsmacht, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern [...].
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2505/14

    Heranziehung eines sich nur als dinglich Berechtigten Gerierenden zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft wird im Verwaltungsprozess nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. etwa Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 82; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 42. EL Februar 2022, § 42 Abs. 2 VwGO Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2020 - 1 S 424/20 -, juris Rn. 48; Urteile vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris Rn. 21, vom 28.03.1995 - 10 S 1052/93 -, juris und vom 15.12.2016 - 2 S 2505/14 -, juris Rn. 28), der die Kammer sich anschließt, abgelehnt.
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Die Klagebefugnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, juris Rn. 15 m. w. N.), der die Kammer sich anschließt, zur Vermeidung von Popularklagen auch im Falle der allgemeinen Feststellungsklage erforderlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 4 S 2518/97

    Verwaltungspraxis aufgrund mündlicher Absprachen; Beförderung - Mindestwartezeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2022 - 3 K 606/21
    Im Übrigen stand es dem Bundesverfassungsgericht - selbst wenn man einen Verstoß gegen § 32 Abs. 1 GO-BVerfG (siehe dazu oben 2.4.3.1. ) und eine Außenwirkung dieser Vorschrift nach den Grundsätzen der Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften (siehe dazu soeben) im vorliegenden Fall bejahte - nach Auffassung der Kammer frei, seine tatsächliche Verwaltungspraxis aus sachlichen, auf Dauer angelegten Gründen für die Zukunft generell zu ändern, wobei diese Änderung nicht der Schriftform bedurfte (vgl. zur Änderung von Verwaltungsvorschriften: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.1999 - 4 S 2518/97 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 21.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als

  • VG Karlsruhe, 08.06.2020 - 3 K 2476/20

    Heimliche Pressearbeit: Verfassungsgericht will nur "zuverlässige" Journalisten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 4 E 964/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zuständigkeit des Verwaltungsrechtswegs

  • BVerwG, 14.09.2016 - 1 AV 5.16

    Abdrängende Sonderzuweisung für Strafsachen greift auch für die den

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation,

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    a) Das Verwaltungsgericht hat sinngemäß entschieden, dass bei einer Klage, die die Pressetätigkeit des Bundesverfassungsgerichts zum Gegenstand habe, der Verwaltungsrechtsweg nur insoweit eröffnet sei, wie die Tätigkeit des Gerichts als Verwaltungsbehörde angegriffen sei; soweit eine Verletzung der Prozessgrundrechte in einem vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Organstreitverfahren gerügt werde, betreffe dies die Rechtsprechungstätigkeit des Bundesverfassungsgerichts, die nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG ausschließlich der Verfassungsgerichtsbarkeit zugewiesen sei (vgl. Bl. 9 ff. d. UA.; s. auch Leitsatz 1, NVwZ 2022, 1657).
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