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VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer Ersatzvornahme; Abwarten eines behördlich gesetzten Frist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVG BW § 20 Abs. 1 S. 2 Hs. 1
Ersatzvornahme; Zwangsmittelandrohung; Fristbestimmung; Festsetzung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (19)
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2019 - 10 S 2788/17
Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung; Gefahrenverdacht
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Den gegen dieses Urteil seitens der Klägerin gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) ab.Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 6;… Urt. v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris, Rn. 47;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 67 ff. m.w.N.).
Dies kann allenfalls einen Kostenerstattungsanspruch des Adressaten der Untersuchungsanordnung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG begründen, für den die Perspektive "ex post" nach Durchführung der angeordneten Untersuchungsmaßnahmen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 6 m.w.N.).
Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7;… Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 11 f. m.w.N.).
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7;… Urt. v. 22.2.2005 - 10 S 1478/03 - juris, Rn. 35, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 7 C 3.05 - juris, Rn. 14 m.w.N.).
Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist nach alldem, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für einen erheblichen Verursachungsbeitrag anderweitige tatsächliche Ursachen für die schädliche Bodenveränderung nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 8;… ferner OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 117 f.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 19).
In seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) zur bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung vom 26.9.2014 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen maßgeblichen Verursachungsbeitrag der Klägerin mit der Begründung bejaht, dass nach dem Ergebnis der orientierenden Untersuchung gerade diejenigen beprobten landwirtschaftlichen Flächen erhöhte PFC-Werte im Boden aufgewiesen hätten, auf denen Papierschlämme bzw. mit Papierschlämmen versetzter Kompost der Klägerin aufgebracht worden sei, nachdem die Klägerin diese Schlämme auch aus der Papier- und Kartonagenproduktion unter Einsatz von PFC sowie der Altpapierproduktion bezogen habe und andere Ursachen für die Kontamination nicht ernsthaft in Betracht gekommen seien.
Dieser Einschätzung hatte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) mit der Begründung angeschlossen, dass es nicht zuletzt in Anbetracht der Angaben des Bewirtschafters an jeglichem Anhaltspunkt für eine Beaufschlagung der streitgegenständlichen Flächen mit Klärschlamm fehle.
Selbst unter der Annahme, dass die Papierfabrik ... als Papierfabrik, welche im maßgeblichen Zeitraum PFC-haltige Mittel eingesetzt hat, individualisierbar wäre und insofern aus dem Kreis der Papierfabriken, welche im Rahmen ihrer Produktion Altpapier eingesetzt haben, hervorstünde, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in seinem Beschluss vom 29.3.2019 (10 S 2788/17) ausgeführt, dass es an der Rechtmäßigkeit der Störerauswahl nichts ändert, wenn man - wie die Klägerin - der Papierfabrik ... einen maßgeblichen Mitverursachungsbeitrag zuschreiben wollte.
Die Kammer geht dabei von einem einheitlichen wirtschaftlichen Wert der Klage gegen die Untersuchungsanordnung vom 25.10.2016, die Festsetzung der Ersatzvornahme vom 2.12.2016 sowie des Kostenbescheids vom 31.3.2020 in Höhe der tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme aus (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 26).
- VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16
Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Die hierauf von der Klägerin gegen die Untersuchungsanordnung vom 26.9.2014, die Festsetzung der Ersatzvornahme vom 5.11.2014 sowie den Kostenbescheid vom 21.3.2016 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobenen Klagen wies die Kammer mit Urteil vom 24.10.2017 (6 K 2064/16) ab.Hierauf, auf die von der Kammer beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 6 K 4691/20 (ein Band) und der verbundenen Verfahren 6 K 2064/16 und 6 K 4665/16 (insgesamt vier Bände) sowie auf die im vorliegenden Verfahren gewechselten Schriftsätze der Beteiligten wird wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen.
So hat die Kammer bereits in ihrem die bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung vom 26.9.2014 betreffenden Urteil vom 24.10.2017 (6 K 2064/16) unter Verweis auf die infolge dieser Untersuchungsanordnung durchgeführte und mit Erkundungsbericht vom 26.2.2016 abgeschlossene Detailuntersuchung ausgeführt, dass die mit Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 17.6.2015 festgesetzte Geringfügigkeitsschwelle, der zufolge in der Quotientensumme aller PFC ein Bewertungsindex von 1 einzuhalten ist, auf den streitgegenständlichen Flächen ausnahmslos überschritten war und die im Boden befindlichen PFC in das darunterliegende Grundwasser übergingen.
(a) Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 24.10.2017 (6 K 2064/16) ausgeführt hat, tritt zu dieser Indizienkette der weitere objektive Anhaltspunkt, dass ausweislich des Erkundungsberichts vom 26.2.2016 in der sich von den streitgegenständlichen Flächen bis zum ... erstreckenden PFC-Fahne "fast ausschließlich die mobileren, kürzerkettigen PFC auf[treten] und aus ihrem zeitlichen Verlauf als erstmalige Ankunft der PFC das Frühjahr 2013 angenommen werden [kann], was einer Fließdauer von circa 5 Jahren entspricht und gut mit der hydraulisch berechneten Fließzeit übereinstimmt" (vgl. S. 24 des Erkundungsberichts über die Detailuntersuchung "Grundwasserbelastung im weiteren Grundwasserabstrom der Eintragsfläche zwischen B3 alt und BAB5" vom 26.2.2016).
Bereits in dem die Untersuchungsanordnung vom 26.9.2014 betreffenden Urteil vom 24.10.2017 (6 K 2064/16) hatte die Kammer ausgeführt, dass die Ausbringung von Klärschlämmen als maßgebliche Ursache der hohen PFC-Belastungen der hier relevanten Böden mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Insofern hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 24.10.2017 (6 K 2064/16) ausgeführt, dass eine Inanspruchnahme der insgesamt 93 Eigentümer der betroffenen Flächen oder dessen Bewirtschafters nicht nur deutlich weniger effektiv, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensnähe kaum zu rechtfertigen gewesen wäre, da hier angesichts der - bestandskräftig festgestellten - Rechtsverstöße der Klägerin im Hinblick auf den von ihr eröffneten Verkehr für das jedenfalls in den Jahren 2006 bis 2008 vertriebene Gemisch aus Kompost und Papierschlämmen diese maßgeblich für das Überschreiten der Gefahrenschwelle durch Aufbringung des Kompostgemischs auf den hier relevanten Flächen verantwortlich war.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09
Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Insoweit gilt nichts anderes als beim Nachweis des Vorliegens von bereits zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vorhandenen Tatsachen (…vgl. dazu nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 6;… Urt. v. 8.3.2013 - 10 S 1190/09 - juris, Rn. 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 67 ff. m.w.N.).Es ist gerade Sinn und Zweck des Schutzes des Bodens, soweit er für den Wasserhaushalt relevant ist, die Gewässer vor Stoffen zu bewahren, die sich nach den Maßstäben des Wasserrechts und den Vorgaben des Trinkwasserschutzes potenziell nachteilig auf den Ge- oder Verbrauchswert der Gewässer auswirken (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 86 ff., dort bejaht für den Eintrag von PFC in den Boden).
In Ermangelung einer Aufnahme von Prüfwerten für PFC in den Katalog der schädlichen Stoffe nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung kann dabei auch auf im jeweiligen Landesrecht festgelegte Geringfügigkeitsschwellenwerte zurückgegriffen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 88 ff., das auch ohne Festlegung landesrechtlicher Geringfügigkeitsschwellenwerte von einer Schädlichkeit des Eintrags von PFC in Boden und Grundwasser aufgrund hiermit verbundener Gesundheitsgefahren ausgeht;… ferner VG Lüneburg, Urt. v. 24.11.2016 - 2 A 7/15 - juris, Rn. 42).
Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist nach alldem, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für einen erheblichen Verursachungsbeitrag anderweitige tatsächliche Ursachen für die schädliche Bodenveränderung nicht ernsthaft in Betracht kommen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 8; ferner OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 117 f.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 19).
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 1131/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung von bodenschutzrechtlichen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 11.8.2015 zurück (10 S 1131/15).Kann der abschließende Nachweis in Bezug auf die als Verursacher verantwortlich gemachte Person noch nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen aber zumindest objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der in Anspruch genommenen Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (…vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7; Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 11 f. m.w.N.).
Notwendige, aber auch hinreichende Voraussetzung einer Inanspruchnahme als (Mit-)Verursacher ist nach alldem, dass bei Vorliegen tragfähiger objektiver Indizien für einen erheblichen Verursachungsbeitrag anderweitige tatsächliche Ursachen für die schädliche Bodenveränderung nicht ernsthaft in Betracht kommen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 8;… ferner OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 117 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.8.2015 - 10 S 1131/15 - juris, Rn. 19).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1993 - 1 A 10570/93
Zwangsmitteln ; Notwendige Festsetzung; Ersatzvornahme ; Selbständiger …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Denn ein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme besteht nicht, wenn die Ersatzvornahme rechtswidrig erfolgt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - NJW 1984, 2591 - juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.3.93 - 1 A 10570/93 - NVwZ 1994, 715 - juris, Rn. 15;… vgl. auch Baumeister in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 1. Auflage 2014, § 19 VwVG, Rn. 7).Ebenso scheidet ein Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag aus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.3.93 - 1 A 10570/93 - juris).
- BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Denn ein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme besteht nicht, wenn die Ersatzvornahme rechtswidrig erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - NJW 1984, 2591 - juris, Rn. 12;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.3.93 - 1 A 10570/93 - NVwZ 1994, 715 - juris, Rn. 15;… vgl. auch Baumeister in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 1. Auflage 2014, § 19 VwVG, Rn. 7).Dabei hängt die Rechtsmäßigkeit der Ersatzvornahme auch von der Rechtsmäßigkeit des auf Vornahme der Handlung gerichtete Verwaltungsakts, der Androhung der Ersatzvornahme und deren (etwaiger) Festsetzung ab, wenn diese Maßnahmen noch anfechtbar oder - wie vorliegend - bereits angefochten worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984 - 4 C 31.81 - NJW 1984, 2591 - juris, Rn. 12).
- VG Lüneburg, 24.11.2016 - 2 A 7/15
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Grundwassergefährdung; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
In Ermangelung einer Aufnahme von Prüfwerten für PFC in den Katalog der schädlichen Stoffe nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung kann dabei auch auf im jeweiligen Landesrecht festgelegte Geringfügigkeitsschwellenwerte zurückgegriffen werden (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris, Rn. 88 ff., das auch ohne Festlegung landesrechtlicher Geringfügigkeitsschwellenwerte von einer Schädlichkeit des Eintrags von PFC in Boden und Grundwasser aufgrund hiermit verbundener Gesundheitsgefahren ausgeht; ferner VG Lüneburg, Urt. v. 24.11.2016 - 2 A 7/15 - juris, Rn. 42).So können beispielsweise auch Detailuntersuchungen zur Vorbereitung einer späteren Sanierungsanordnung verfügt werden (vgl. dazu wiederum VG Lüneburg, Urt. v. 24.11.2016 - 2 A 7/15 - juris, Rn. 41 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1995 - 10 S 3057/94
Zum Abfallbegriff im Falle unsortierten Bauschutts; Bestimmtheit einer …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Vielmehr ist deren Ablauf vor Festsetzung respektive Durchführung des Zwangsmittels auch abzuwarten (…vgl. Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG & VwZG, 12. Auflage 2021, § 13 VwVG, Rn. 3b m.w.N.;… Fliegauf/Maurer, LVwVG, 2. Aufl. 1983, § 25 Rn. 6;… zu der insofern expliziten Regelung in § 14 Satz 1 VwVG vgl. Lemke, VwVG, § 14, Rn. 6;… Stadler/Tillmanns, VwVG & VwZG, 10. Aufl. 2020, § 14 VwVG, Rn. 1;… vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 1.88 - juris, Rn. 44 a.E.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.1.1995 - 10 S 3057/94 - NVwZ-RR 1995, 506 - juris, Rn. 9 a.E.).Wird der Ablauf der gesetzten Frist seitens der Behörde nicht abgewartet, führt dies zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung respektive Durchführung des Zwangsmittels (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.1.1995 - 10 S 3057/94 - NVwZ-RR 1995, 506 - juris, Rn. 9 a.E.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09
Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Dagegen könnte sprechen, dass das Vollstreckungsverfahren in hohem Maße formalisiert ist und nicht zuletzt der Fristsetzung im Rahmen der Zwangsmittelandrohung nicht nur eine Erzwingungs- und Appellfunktion, sondern auch eine Rechtsschutzfunktion zukommt (…vgl. zu diesen Funktionen BVerwG, Urt. v. 2.9.1963 - I C 142.59 - juris, Rn. 12; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853 - juris, Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 10 S 1478/03
Keine Verantwortlichkeit für Salzablagerungen eines stillgelegten …
Auszug aus VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (…ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.3.2019 - 10 S 2788/17 - VBlBW 2020, 76 - juris, Rn. 7; Urt. v. 22.2.2005 - 10 S 1478/03 - juris, Rn. 35, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.3.2006 - 7 C 3.05 - juris, Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
- BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59
Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein …
- BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09
Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11
Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08
Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …
- BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 8.14
Festsetzung der Ersatzvornahme zur Durchsetzung von Anordnungen zur Sanierung der …