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   VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06   

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VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06 (https://dejure.org/2008,4351)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2008 - 10 K 1092/06 (https://dejure.org/2008,4351)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 10 K 1092/06 (https://dejure.org/2008,4351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; Einkommen und Vermögen; unbillige Härte; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einkommensbeziehers; Verwertungserlös

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbillige Härte i.R.e. Rückforderung von berufsausbildungsfördernden Zahlungen nach einem Insolvenzverfahren; Berechnung des im Berufsausbildungsförderungsrecht maßgeblichen Einkommens aus dem Einkommen der jeweiligen Bewilligungszeiträume; Fehlender Restanspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung - Verlustausgleich; Insolvenzverfahren; Verwertungserlöse; Unbillige Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BaföG und die Insolvenz der Eltern

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Bafög: Einkünfte können zur Vermeidung einer unbilligen Härte anrechnungsfrei bleiben

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 403
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Denn die Eltern des Klägers, denen im Fall des § 25 Abs. 6 BAföG ein eigenes Antragsrecht zukommt (BVerwGE 87, 103; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 25 Rdnr. 47), haben bereits mit der Vorlage des Einkommensteuerbescheids für 2001 am 29.07.2003 (und damit vor Ablauf des BWZ I) und weiter am 23.12.2003 (und damit während des BWZ II) dem Beklagten mitgeteilt, dass sich der Vater des Klägers in Insolvenz befinde, zuviel entrichtete Steuern an den Insolvenzverwalter erstattet würden und sie aus der Verwertung von Maschinen und sonstigen Gegenständen keinerlei Erlöse erhalten hätten.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 87, 103; vgl. auch Rothe/Blanke a.a.O., § 25 Rnr. 50 Einzelfragen/Verfügungsbeschränkung) hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des § 25 Abs. 6 BAföG bejaht werden können, wenn die Eltern oder ein Elternteil zwar ein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG übersteigendes Einkommen erzielen, der Einkommensbezieher aber in der Verfügung über das Einkommen oder einen Teil des Einkommens derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt der in § 25 Abs. 1 bis 3 BAföG genannten Personen und des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen.

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Die Anerkennung einer unbilligen Härte setzt dann allerdings zunächst voraus, dass der Einkommensbezieher aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen außerstande ist, den Eintritt der Verfügungsbeschränkung zu verhindern (BVerwGE 70, 189, 191).

    Außerdem darf er keine anderen Mittel besitzen, deren Verwertung zur Bestreitung des Lebensunterhalts anstelle des nicht verfügbaren Einkommens ihm zumutbar wäre (BVerwGE 70, 189, 193).

  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Das Verbot des Verlustausgleichs ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets für verfassungskonform erachtet worden, weil die Nichtberücksichtigung steuerlicher Subventionen in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel wegen der der Sozialleistung "Ausbildungsförderung" zugrundeliegenden Prinzipien der Bedürftigkeit und Subsidiarität sachgerecht ist (BVerfG, Beschl. v. 15.09.1986, FamRZ 1987, 901 f.; BVerwG, Beschl. v. 30.01.1986, FamRZ 1986, 619).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 32.87

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Aktualisierungsbegehren -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Ob sich der Kläger hier im Rahmen seines Widerspruchs gegen die streitgegenständlichen Bescheide vom 28.10.2004/24.11.2004 auf Härtefallgesichtspunkte berufen hat (vgl. BVerwG Urt. v. 21.11.1991, FamRZ 1992, 991), erscheint zwar angesichts des Inhalts seiner Ausführungen zur Begründung des Widerspruchs fraglich.
  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Das Verbot des Verlustausgleichs ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets für verfassungskonform erachtet worden, weil die Nichtberücksichtigung steuerlicher Subventionen in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel wegen der der Sozialleistung "Ausbildungsförderung" zugrundeliegenden Prinzipien der Bedürftigkeit und Subsidiarität sachgerecht ist (BVerfG, Beschl. v. 15.09.1986, FamRZ 1987, 901 f.; BVerwG, Beschl. v. 30.01.1986, FamRZ 1986, 619).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1982 - 7 S 372/82

    Ausbildungsförderung; Berechnung des Einkommens bei Konkurs des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Soweit ersichtlich wurde diese Frage bislang unter der Geltung des früher in der Konkursordnung geregelten Konkursrechts vor allem deshalb verneint, weil der Gemeinschuldner nach früherer Rechtslage einen Rechtsanspruch darauf hatte, dass ihm und seiner Familie aus der Konkursmasse eine Unterstützung gewährt wurde, die über den notdürftigen Unterhalt hinausging (§ 132 Abs. 1 KO), weshalb folglich davon ausgegangen wurde, dass die Zweckbestimmung des Konkursverfahrens auch die Bereitstellung der zum Unterhalt der Familie gehörenden Mittel für den Bedarf des Auszubildenden i.S.d. § 11 Abs. 1 BAföG mit umfasste (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1982 - 7 S 372/82 -, ESVGH 33, 73; VG Karlsruhe, Urt. v. 28.01.2000 - 13 K 2462/98 - BayVGH, Urt. v. 16.07.1998 - 12 B 95.3422 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2004 - 2 LB 103/03

    Ausbildungsförderung, Einkommen, Verlustabzug

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Förderungsrechtlich sind diese Einkünfte (nur) um die Abzüge nach § 21 Abs. 1 S. 3 BAföG zu mindern, sonstige Sonderausgaben wie der Verlustabzug nach § 10d Einkommensteuergesetz fallen darunter nicht (Hess. VGH, Urt. v. 07.11.1989 - IX OE 60/82 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.02.2004 - 2 LB 103/03 -, juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 21).
  • VGH Hessen, 07.11.1989 - IX OE 60/82

    Ausbildungsförderung: Keine einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Förderungsrechtlich sind diese Einkünfte (nur) um die Abzüge nach § 21 Abs. 1 S. 3 BAföG zu mindern, sonstige Sonderausgaben wie der Verlustabzug nach § 10d Einkommensteuergesetz fallen darunter nicht (Hess. VGH, Urt. v. 07.11.1989 - IX OE 60/82 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.02.2004 - 2 LB 103/03 -, juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 21).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 26 W 61/00

    Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse: Heraufsetzung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Dies gilt sogar dann, wenn das gem. § 36 InsO unpfändbare Einkommen des Schuldners zu gering ist, um den notwendigen Unterhalt für ihn, seine Familie und die in § 100 Abs. 2 InsO genannten Personen zu decken (Passauer/Stephan, Münchener InsO, 2. Aufl. 2007, § 100 InsO Rdnr. 20; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.08.2000 - 26 W 61/00 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.07.1998 - 12 B 95.3422
    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 10 K 1092/06
    Soweit ersichtlich wurde diese Frage bislang unter der Geltung des früher in der Konkursordnung geregelten Konkursrechts vor allem deshalb verneint, weil der Gemeinschuldner nach früherer Rechtslage einen Rechtsanspruch darauf hatte, dass ihm und seiner Familie aus der Konkursmasse eine Unterstützung gewährt wurde, die über den notdürftigen Unterhalt hinausging (§ 132 Abs. 1 KO), weshalb folglich davon ausgegangen wurde, dass die Zweckbestimmung des Konkursverfahrens auch die Bereitstellung der zum Unterhalt der Familie gehörenden Mittel für den Bedarf des Auszubildenden i.S.d. § 11 Abs. 1 BAföG mit umfasste (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.1982 - 7 S 372/82 -, ESVGH 33, 73; VG Karlsruhe, Urt. v. 28.01.2000 - 13 K 2462/98 - BayVGH, Urt. v. 16.07.1998 - 12 B 95.3422 -, juris).
  • VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08

    BAföG; unbillige Härte; Einkommen; Anrechnung; Anrechnungsfreistellung;

    Denn der Antrag nach § 25 Abs. 6 BAFöG ist mangels näherer gesetzlicher Vorgaben nicht formgebunden und verlangt demgemäß allenfalls den rechtzeitigen und hinreichend konkreten Vortrag des Antragsbegehrens und der geltend gemachten Tatsachen (vgl. BAFöG SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2004 - 5 BS 276/03 -, SächsVBl 2004, 284 zu § 46; zu § 25 Abs. 6 BAFöG s. VG Karlsruhe, Urt. v. 27.2.2008 - 10 K 1092/06 - NVwZ-RR 2008, 403; VG Ansbach, Urt. v. 20.7.2007 - AN 2 K 962/07 - zum Antrag in der Klageschrift; Rothe/Blanke, BAFöG, LBl.-Komm. Stand Jan. 2008 § 25 Rn. 47); die Geltendmachung in einem schriftlichen Widerspruch gegen eine inhaltlich zusammenhängende Leistungsversagung ist insoweit unschädlich (s.a. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 32/87 -, NVwZ-RR 1992, 557 - Juris Rn. 12) und kann von der befassten Behörde, soweit diese noch weitere Antragstellungen für nötig erachtet, zumindest nicht ohne aufklärende Rückfrage übergangen werden (s.a. § 16 Abs. 3 SGB I ).

    Die durch § 25 Abs. 6 BAFöG eröffnete Berücksichtigung atypischer Umstände zur Abwendung einer wirtschaftlichen Ausbildungsgefährdung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1990 - 5 C 78/88 -, NVwZ 1991, 572 [BVerwG 15.11.1990 - 5 C 78.88] ; VG Dresden, Urt. v. 23.4.2009 - 5 K 2415/06 - Juris Rn. 34; VG Ansbach, Urt. v. 20.7.2007 - AN 2 K 962/07 -) betrifft hier die Beschränkung der - zuvor selbständig tätigen und in Zusammenhang damit in Insolvenz geratenen - Eltern in der Verfügung über ihr steuerlich ausgewiesenes Einkommen, soweit es über die Unterhaltsbeiträge nach § 100 InsO hinausgeht, da seine Verwendung auf die Ausbildung der Klägerin infolge der Insolvenzbefangenheit nicht mehr möglich ist und förderungsrechtlich bereits Erlöse von Eltern aus Veräußerungen, die vorbeugend zur Abwendung einer Vollstreckung an eine Bank geleistet werden, eine Freistellung rechtfertigen können (BVerwG aaO.; entsprechend für gewerbliche Einkünfte aus Insolvenzveräußerungserlösen VG Karlsruhe, Urt. v. 27.2.2008 - 10 K 1092/06 - NVwZ-RR 2008, 403, m. zust. Anm. von F. Dziesiaty in: Juris-PR).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - L 5 AS 114/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Durch die Änderung dieses Anspruches in eine Ermessensentscheidung spricht manches dafür, dass nunmehr die Zweckbestimmung des Insolvenzverfahrens nicht mehr generell auch die Bereitstellung der zum Unterhalt der Familie gehörenden Mittel für den Bedarf mit umfasst (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 2008, 10 K 1092/06, Rn. 22), sowie der Zweck der Vorschrift auch nicht etwa eine Entlastung der Sozialleistungsträger bezweckt (vgl. Kübler/Prütting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, Loseblattsammlung, Stand 47. Lieferung 2012, § 100, Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2013 - 12 A 1323/13

    Ermittlung des Einkommens von Eltern und Ehegatten i.R.d. Bewilligung von

    So OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 12 A 300/12 -, juris, mit Hinweis auf VG München, Urteil vom 7. Oktober 2010 - M 15 K 09.3803 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 2008 - 10 K 1092/06 -, NVwZ-RR 2008, 403, juris; VG Göttingen, Urteil vom 13. März 2007 - 2 A 223/05 -, juris.
  • VG Schwerin, 07.07.2010 - 6 A 282/07

    Härtefall im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG

    So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (Az. 10 K 1092/06) entschieden, dass sich eine unbillige Härte im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG auch daraus ergeben kann, dass der Einkommensbezieher infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen in der Verfügung über sein Einkommen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 12 A 300/12

    Berücksichtigung des außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielten Einkommens bei

    - M 15 K 09.3803 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 2008 - 10 K 1092/06 -, NVwZ-RR 2008, 403, juris; VG Göttingen, Urteil vom 13. März 2007.
  • VG Göttingen, 07.08.2009 - 2 A 128/08

    Aktualisierungsantrag; Altenteil; Ausbildungsförderung; Einkommen;

    Eine unbillige Härte - deren Eintritt durch die Gewährung eines Freibetrages vermieden werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.07.1998 - 5 C 14.97 - DVBl 1998, 1137) - setzt aber schon begrifflich voraus, dass sich der Einkommensbezieher einer Verminderung des Einkommens nicht entziehen kann bzw. konnte (vgl. VGH München, Beschluss vom 25.06.1998 - 12 B 96.1307 - Juris; VG Köln, Urteil vom 27.02.2007 - 22 K 4148/05 - Juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2008 - 10 K 1092/06 - NVwZ-RR 2008, 403).
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