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   VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23   

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https://dejure.org/2023,11329
VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23 (https://dejure.org/2023,11329)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2023 - 2 K 564/23 (https://dejure.org/2023,11329)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2023 - 2 K 564/23 (https://dejure.org/2023,11329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 BBauG
    Nachbarschützende Wirkung von Baulasten; vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Hinterliegergrundstück; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Baulast; Überfahrtsbaulast; Nachbarschützende Wirkung; Sicherung der Erschließung; Fahrspurbreite

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Vorliegend ist der Prüfungsmaßstab aufgrund der für das Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Genehmigungsfähigkeit weiter eingeschränkt, sodass von der Baurechtsbehörde lediglich die in § 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LBO benannten Vorschriften zu prüfen sind (vgl. zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 53 f.; Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 -, juris Rn. 18).

    Die Klage wie auch der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gestellte Antrag eines Dritten gegen die Baugenehmigung können damit im Ergebnis nur Erfolg haben, sofern die Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine der in § 52 Abs. 2 LBO genannten Vorschriften erteilt wurde und diese zugleich dem Schutz seiner Rechte zu dienen bestimmt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 53; Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 -, juris Rn. 19; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 52 Rn. 28 ff.).

    Eine Hinzunahme zum Prüfungsgegenstand der vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Baulast auf einen in § 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LBO genannten Prüfungsgegenstand bezogen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 54 f., zu Abstandsflächenbaulasten).

    Soweit die Antragsteller mit ihrem - insoweit nicht eindeutigen - Vorbringen einen Verstoß gegen Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes (§ 15 Abs. 1 LBO i.V.m. § 2 LBOAVO) in den Blick nehmen sollten, so zählen diese materiell-bauordnungsrechtlichen Vorschriften ebenfalls nicht zum Prüfungsgegenstand des § 52 Abs. 2 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 53 m.w.N.).

    Eine nachbarschützende Wirkung einer Baulast kommt lediglich mittelbar in Betracht, sofern die Baulast dazu dient, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens mit Blick auf eine den Nachbarn subjektiv schützende Vorschrift bezogen ist wie beispielsweise Abstandsflächenvorschriften (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 48; Beschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97 -, BRS 59 (1997) Nr. 112 = juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 A 157/10 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Insofern ist aus dem in Nr. 9.7.1 allgemein benannten Streitwertrahmen angesichts des Interesses der Antragsteller im Baunachbarstreitverfahren an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung ein Streitwert von 12.000,00 EUR angemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, VBlBW 2019, 459 = juris Rn. 17 zur Bestimmung des Streitwerts bei der Genehmigung für Mehrfamilienhäuser).

    Die Antragsteller setzen sich nicht (allein) gegen die Auswirkungen der zukünftigen Nutzung des Nachbargrundstücks zur Wehr, sondern begehren den vorläufigen Stopp der mit der Nutzungsänderung einhergehenden Änderungen am Grundstück, was faktisch einer Vorwegnahme der Hauptsache gleichkommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, VBlBW 2019, 459 = juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Darüber hinaus und zusätzlich ist ein Herauffahren auf die Grundstücke durch Fahrzeuge des Rettungsdiensts und der Feuerwehr für die Erschließung eines zu Wohnzwecken genutzten Baugrundstücks im Sinne der §§ 30 ff. BauGB bereits nicht zu fordern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, BWGZ 2014, 1308 = juris Rn. 55, zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Im Übrigen verweist das Gericht darauf, dass vorliegend die Wegstrecke von der Hauptstraße bis zum (insoweit am weitesten entfernten) Grundstück der Beigeladenen zu 4. und 5. etwa 80 m beträgt, was mit den Erfordernissen eines effektiven Einsatzes des Rettungsdiensts und der Feuerwehr, auch angesichts der Größe der Gebäude der Antragsteller noch vereinbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, BWGZ 2014, 1308 = juris Rn. 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Vorliegend ist der Prüfungsmaßstab aufgrund der für das Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Genehmigungsfähigkeit weiter eingeschränkt, sodass von der Baurechtsbehörde lediglich die in § 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LBO benannten Vorschriften zu prüfen sind (vgl. zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 53 f.; Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 -, juris Rn. 18).

    Die Klage wie auch der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gestellte Antrag eines Dritten gegen die Baugenehmigung können damit im Ergebnis nur Erfolg haben, sofern die Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine der in § 52 Abs. 2 LBO genannten Vorschriften erteilt wurde und diese zugleich dem Schutz seiner Rechte zu dienen bestimmt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 53; Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 -, juris Rn. 19; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 52 Rn. 28 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 157/10

    Subjektiver Anspruch auf ein bauordnungsrechtliches Einschreiten zur Durchsetzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Sie begründet für den Baulastbegünstigten keine subjektiv-öffentlichen Rechte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.01.2014 - 2 B 1476/13 -, NVwZ-RR 2014, 412 = juris Rn. 8; Beschl. v. 18.03.2011 - 2 A 157/10 -, juris Rn. 11, 13), sondern betrifft lediglich im Verhältnis der Baurechtsbehörde zu dem Baulastbegünstigten einzelne Voraussetzungen für die Genehmigungs- oder Dispensfähigkeit eines Vorhabens.

    Eine nachbarschützende Wirkung einer Baulast kommt lediglich mittelbar in Betracht, sofern die Baulast dazu dient, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens mit Blick auf eine den Nachbarn subjektiv schützende Vorschrift bezogen ist wie beispielsweise Abstandsflächenvorschriften (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 48; Beschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97 -, BRS 59 (1997) Nr. 112 = juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 A 157/10 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Daher erscheint ein Streitwert von 10.000,00 EUR, wie er für die Baugenehmigung bei einem einzelnen "kleinen" Mehrfamilienhaus angemessen sein mag, nicht mehr angemessen (hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.02.2018 - 5 S 2130/17 -, BauR 2018, 961= juris Rn. 44).
  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im mehrpoligen Rechtsverhältnis vorzunehmenden vorläufigen Prüfung der Rechts- und summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.02.2018 - 1 VR 11.17 -, juris Rn. 15; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 41. EL Juli 2021, § 80 VwGO Rn. 400 m.w.N.) verletzt die erteilte Baugenehmigung vom 09.08.2022 die - mit ihrem Vorbringen nicht nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO materiell präkludierten - Antragsteller voraussichtlich nicht in hier von der Baurechtsbehörde zu prüfenden (vgl. § 52 Abs. 2 LBO) nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungs- oder Bauplanungsrechts (1.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 5 S 2568/97

    Nachbarschützende Wirkung einer Baulast; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Eine nachbarschützende Wirkung einer Baulast kommt lediglich mittelbar in Betracht, sofern die Baulast dazu dient, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens mit Blick auf eine den Nachbarn subjektiv schützende Vorschrift bezogen ist wie beispielsweise Abstandsflächenvorschriften (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2018 - 5 S 854/17 -, VBlBW 2019, 247 = juris Rn. 48; Beschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97 -, BRS 59 (1997) Nr. 112 = juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.03.2011 - 2 A 157/10 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Da der Gesetzgeber dem Vollziehungsinteresse im Grundsatz den Vorrang eingeräumt hat, erfordert die Anordnung der aufschiebenden Wirkung - die darüber hinaus nur bei zumindest offenen Erfolgsaussichten des Drittrechtsbehelfs in Betracht kommt - das Vorliegen besonderer Umstände, die vom Antragsteller vorgetragen werden und im konkreten Einzelfall ausnahmsweise ein Abweichen von der gesetzgeberischen Grundentscheidung rechtfertigen müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2021 - 10 S 471/21 -, VBlBW 2022, 245).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23
    Besondere Umstände, die trotz der voraussichtlichen Nicht-Betroffenheit der Antragsteller in eigenen subjektiven Rechten im Rahmen der Abwägung zwischen Vollzugs- und Suspensivinteresse (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93 = juris Rn. 19) ein Überwiegen ihres Suspensivinteresses nahelegen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2014 - 2 B 1476/13

    Eintragung einer Baulast in das Baulastverzeichnis hinsichtlich Nutzung einer

  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Ferner darf der Dritte nicht nach den Vorgaben des formellen Bauordnungsrechts gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO mit jeder einzelnen seiner im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwendungen präkludiert sein (zum Ganzen vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K1405/23 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 27.04.2023 - 2 K 564/23 -, juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).

    Zwar können von Dritten auf ihr Grundstück übernommene Baulasten im Einzelfall nachbarschützend wirken, sofern insbesondere die Baulast dazu dient, die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens mit Blick auf eine jedenfalls auch dem Schutz des Nachbarn dienende Vorschrift wie beispielsweise Abstandsflächenvorschriften herzustellen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.2023 - 2 K 564/23 -, juris Rn. 40 f.).

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