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   VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18   

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VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18 (https://dejure.org/2020,26271)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2020 - 9 K 9467/18 (https://dejure.org/2020,26271)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2020 - 9 K 9467/18 (https://dejure.org/2020,26271)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207; Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).

    dd) Anders als bei Anwendung des - abweichend formulierten - § 10 Abs. 1 Satz Nr. 3 StAG kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Klägerin die Inanspruchnahme von Leistungen aufgrund ihrer Erwerbsbiografie zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16/98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207; Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).

    Insoweit sind der Verwaltung auch keine Ermessensspielräume eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    e) Nach alledem liegen bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung nicht vor, sodass es auf eine etwaig rechtsfehlerhafte Ermessensbetätigung (vgl. § 114 VwGO, hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86; Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 8.09 -, NVwZ 2010, 1502) seitens des beklagten Landes schon nicht ankommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Denn der Anknüpfungspunkt der außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ist die Pflicht zum Verlassen des Bundesgebiets, während § 8 Abs. 2 StAG der Vermeidung besonderer Härten dient, die gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - 1 S 923/13 -, juris, Rn. 60; Nr. 8.2. AH-StAG).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Denn ein solcher Anspruch reicht nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung nicht aus; vielmehr muss die qualifizierte Aufsatzerlaubnis wirksam erteilt sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2002 - 13 S 880/00 -, juris, Rn. 22; BeckOK-MigR/Schneider, § 10 Rn. 47 ff. StAG; Hailbronner/Hecker, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 10 Rn. 32).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    e) Nach alledem liegen bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung nicht vor, sodass es auf eine etwaig rechtsfehlerhafte Ermessensbetätigung (vgl. § 114 VwGO, hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1986 - 1 C 44.84 -, BVerwGE 75, 86; Urteil vom 27.05.2010 - 5 C 8.09 -, NVwZ 2010, 1502) seitens des beklagten Landes schon nicht ankommt.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Zum anderen scheint eine zukünftige Anspruchseinbürgerung der Klägerin trotz der fehlenden Sprachkenntnisse und der fehlenden Unterhaltssicherung der Klägerin nicht von vorherein ausgeschlossen, da ihr der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter mit zunehmendem Zeitablauf nicht mehr vorgehalten werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 5 C 22/08 -, BVerwGE 133, 153 = juris, Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 16.07.2020 - 13 LC 41/19 -, juris, Rn. 30 m.w.N. jeweils zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) und sie unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m den in § 9 Abs. 2 Satz 3 - 6 AufenthG geregelten Absehenstatbeständen ggf. auch eine Niederlassungserlaubnis erwerben könnte, die als qualifizierter Aufenthaltstitel im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG den Zugang zu einem Einbürgerungsanspruch eröffnet.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 23.14

    Angehörige (im Ausland); Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Vielmehr geht der Sinn der Regelung geht darüber hinaus dahin, dass Einbürgerungsbewerber gewisse Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Eingliederung in Deutschland erfüllen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 1 C 23.14 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207; Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 41/19

    Einbürgerung; Erwerbsminderung; geringfügige Beschäftigung; Rente; gesetzliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18
    Zum anderen scheint eine zukünftige Anspruchseinbürgerung der Klägerin trotz der fehlenden Sprachkenntnisse und der fehlenden Unterhaltssicherung der Klägerin nicht von vorherein ausgeschlossen, da ihr der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter mit zunehmendem Zeitablauf nicht mehr vorgehalten werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 5 C 22/08 -, BVerwGE 133, 153 = juris, Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 16.07.2020 - 13 LC 41/19 -, juris, Rn. 30 m.w.N. jeweils zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) und sie unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m den in § 9 Abs. 2 Satz 3 - 6 AufenthG geregelten Absehenstatbeständen ggf. auch eine Niederlassungserlaubnis erwerben könnte, die als qualifizierter Aufenthaltstitel im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG den Zugang zu einem Einbürgerungsanspruch eröffnet.
  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

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