Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43621
VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21 (https://dejure.org/2021,43621)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2021 - 6 K 3802/21 (https://dejure.org/2021,43621)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 6 K 3802/21 (https://dejure.org/2021,43621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,43621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Baden-Baden: Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag am 31. Oktober hat Erfolg

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.06.2020 - 8 CN 1.19

    Grundsätze zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    § 8 LadÖG BW ist im Lichte des Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 41).

    Die landesgesetzliche Ermächtigung darf Sonntagsöffnungen nur bei zureichendem Sachgrund von mindestens gleichem Rang wie dem des Sonntagsschutzes und nur bei Erkennbarkeit des Ausnahmecharakters der Ladenöffnung zulassen (BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 20).

    Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist nicht schon wegen der in § 8 LadÖG BW normierten niedrigen Höchstzahl jährlich zulässiger gebietsweiter Sonntagsöffnungen und wegen der Begrenzung der sonntäglichen Öffnungszeiten gewahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 18).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Behörde, die die Darlegungs- und Beweislast für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen trägt, dieser einen zureichenden Sachgrund von mindestens gleichem Rang wie dem des Sonntagsschutzes zugrundelegt und nur die Ladenöffnung nur bei Erkennbarkeit ihres Ausnahmecharakters zulässt (BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 21 ff.).

    Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und versorgt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 24 ff.).

    Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 22.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris LS 2 und Rn. 25, vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 21 ff. und vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Er konkretisiert die Schutzpflichten aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und dient der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips, weil er jedermann regelmäßige Ruhetage garantiert und den Schutz der Grundrechte verstärkt, deren Ausübung in besonderem Maße auf die synchrone Taktung des sozialen Lebens angewiesen ist, beispielsweise Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 8 und Art. 9 Abs. 1 und 2 GG (BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ).

    Eine Sonntagsöffnung darf nicht auf eine weitgehende Gleichstellung mit den Werktagen und ihrer geschäftigen Betriebsamkeit hinauslaufen (BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ).

    Daraus ergeben sich Grenzen für den zulässigen Umfang anlassbezogener Öffnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 22 und 24 ff. sowie vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 19 f.).

    Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ).

    Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das Umfeld der Veranstaltung kommen beispielsweise bei mehrtägigen Großveranstaltungen von nationalem oder internationalem Rang in Betracht, wenn deren Besucher im gesamten Gebiet der Kommune untergebracht und versorgt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteil vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 24 ff.).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Daraus ergeben sich Grenzen für den zulässigen Umfang anlassbezogener Öffnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 22 und 24 ff. sowie vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 19 f.).

    Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird.

    Anlassbezogene Sonntagsöffnungen müssen zudem in der Regel auf das räumliche Umfeld der Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 25 und vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 20).

    Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 22.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris LS 2 und Rn. 25, vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 21 ff. und vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Daraus ergeben sich Grenzen für den zulässigen Umfang anlassbezogener Öffnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 22 und 24 ff. sowie vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 19 f.).

    Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird.

    Anlassbezogene Sonntagsöffnungen müssen zudem in der Regel auf das räumliche Umfeld der Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 25 und vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 20).

    Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 22.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris LS 2 und Rn. 25, vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 21 ff. und vom 22.06.2020 - 8 CN 1.19 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Pauschale und nichtssagende formelhafte Wendungen genügen dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2021 - 9 S 3951/20 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16

    Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Nach ständiger Rechtsprechung dient die gesetzliche Ausgestaltung des Sonntagsschutzes auch dem Schutz des Interesses von Vereinigungen und Gewerkschaften am Erhalt günstiger Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches Tun und ist in diesem Sinne drittschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - 6 S 2041/16

    Abstrakte Normenkontrolle gegen Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Die Antragsgegnerin stellt in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 26.10.2016 (- 6 S 2041/16 -, juris) ab, in dem der VGH im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen eine Satzung, nach der Sonntagsöffnungen gestattet waren, davon abgesehen hat, eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zu erlassen, da es trotz rechtswidriger Satzung an einem relevanten Nachteil für die dortige Antragstellerin gefehlt habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Da die Hauptsache wegen des Zeitablaufs vorweggenommen wird, sieht die Kammer in Anlehnung an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit von einer Reduzierung des Streitwerts für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2017 - 6 S 1048/17 -, S. 4 f.; Beschluss vom 13.03.2017 - 6 S 309/17 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2016 - 1 M 152/16

    Ikea Günthersdorf bleibt Sonntag geschlossen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
    Der Antrag ist zulässig; insbesondere besitzt die Antragstellerin die erforderliche Antragsbefugnis, um sich zum Schutz von Arbeitnehmern gegen festgesetzte Sonntagsöffnungen von Geschäften zu wenden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 M 152/16 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 NE 18.204

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des "Street Food Festivals" in Ansbach am

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 1 S 2823/11

    Vereinsverbot gegenüber einem eigenständigen Verein innerhalb der "Hells

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht