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   VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06   

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VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06 (https://dejure.org/2008,6537)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.04.2008 - 5 K 970/06 (https://dejure.org/2008,6537)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. April 2008 - 5 K 970/06 (https://dejure.org/2008,6537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen einer unterlassenen Mitwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung wegen unterlassener Mitwirkung bei der Passbeschaffung aufgrund einer Passverfügung unter Geltung einer Vorgängervorschrift; Einschränkende Auslegung des Ausweisungstatbestands des § 55 Abs. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Hinblick auf die Verletzung von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, Auslandsvertretung, Antragstellung, Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - maßgeblicher Zeitpunkt; Passverfügung; unterlassene Mitwirkung; Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1069 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07

    Rechtswidrige Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Sofern eine Ausweisung wegen unterlassener Mitwirkung noch nach § 55 AufenthG 2004 oder § 46 AuslG (AuslG 1990) zu beurteilen ist, gilt das dort geregelte Hinweiserfordernis nur bei falschen oder unvollständigen Angaben; in diesen Fällen richtet sich die Ausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 2004 bzw. § 46 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 -).

    Er trägt mit Blick auf das Urteil des zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 eine andere Auffassung vertretenden Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.09.2007 (11 S 442/07) vor: Die Mitwirkungspflicht eines ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbers erschöpfe sich nicht darin, bei Befragungen richtige und vollständige Angaben zu machen.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 3 AufenthG 2004 (und damit auch § 46 Nr. 1 AuslG 2002) einschränkend ausgelegt hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - juris), ist dem durch die Neufassung der Vorschrift durch das Richtlinienumsetzungsgesetz die Grundlage entzogen worden (so auch Armbruster, HTK-AuslR, zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG).

    Damit könnte sogar gerade als "Widerspruch" angesprochen sein, dass in der Literatur wohl überwiegend die Auffassung vertreten worden ist, § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 erstrecke das Hinweiserfordernis nicht auf den Ausweisungstatbestand wegen unterlassener Mitwirkung (vgl. u.a. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 2005, § 55 AufenthG Rdnr. 22, sowie die weiteren Nachweise bei VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.).

    Diese gegenüber der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 (Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.) zu einem Hinweiserfordernis in weiterem Umfang führende Auslegung erscheint auch deshalb als angebracht, weil ansonsten regelmäßig § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 2004/2007 eingreifen würde, sobald gegen eine Verfügung der Ausländerbehörde, mit der die Rechtspflicht zur Mitwirkung durch eine Ordnungsverfügung gemäß 46 Abs. 1 AufenthG konkretisiert worden ist, verstoßen würde; ein Hinweiserfordernis sieht dieser Ausweisungstatbestand aber gerade nicht vor.

    Zwar wäre § 55 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 AufenthG 2004 bzw. § 46 Nr. 1 AuslG 2002 insoweit nicht einschlägig; denn nach der erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.), der die Kammer folgt, umfasst der dort geregelte Ausweisungstatbestand nur die Verletzung einer Auskunftspflicht und nicht jegliche Art einer unterlassenen Mitwirkung.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 11 S 1592/00

    Asylverfahren: Passverfügung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Dem steht nicht entgegen, dass die Verfügung vom 04.03.2004 auf § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG gestützt ist, der nach Abschluss des Asylverfahrens "nachwirkt" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.12.2000 - 11 S 1592/00 - VBlBW 2001, 329, sowie § 15 Abs. 5 AsylVfG; VG Greifswald, Beschl. v. 12.1.2001 - 2 B 1811/00 - juris).
  • VG Greifswald, 12.01.2001 - 2 B 1811/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Dem steht nicht entgegen, dass die Verfügung vom 04.03.2004 auf § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG gestützt ist, der nach Abschluss des Asylverfahrens "nachwirkt" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.12.2000 - 11 S 1592/00 - VBlBW 2001, 329, sowie § 15 Abs. 5 AsylVfG; VG Greifswald, Beschl. v. 12.1.2001 - 2 B 1811/00 - juris).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Für ein nicht formalisierendes Verständnis der Hinweispflicht spricht, dass die Begründung zu § 46 Nr. 1 AuslG 2002 auf die Hinweispflicht nur im Zusammenhang mit der Täuschung einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Anwenderstaates im Sichtvermerksverfahren eingeht (BT-Drucks. 14/7386 (neu) zu Art. 11 Nr. 7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 08.11.2001, S. 56), bei einem entsprechenden Hinweis einer solchen ausländischen Stelle aber kaum auf sämtliche in Betracht kommenden Sanktionen in den Schengen-Anwenderstaaten eingegangen werden kann.
  • OVG Bremen, 31.03.2003 - 1 B 348/02

    Kurden/Libanon; Ausweisung; Falschangaben

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur zeitlichen Geltung von § 46 Nr. 1 Alt. 1 AuslG in der Fassung von Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), dem § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 entspricht, die Auffassung geäußert, maßgeblich dafür, welche Fassung der Vorschrift anzuwenden sei, sei mangels Übergangsregelung insoweit ohne Weiteres der Zeitpunkt der Befragung; es komme darauf an, ob die Befragung, bei der der Ausländer falsche Angaben gemacht hatte, nach Maßgabe des neuen Ausweisungstatbestands erfolgt sei (BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 1 B 25.07 - juris im Anschluss an OVG Saarland, Urt. v. 30.11.2006 - 2 R 4/06 - juris; a.A. noch OVG Bremen, Beschl. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordöR 2003, 211).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Anfechtung einer Ausweisung ist gemäß der zu dieser Frage jüngst ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - AuAS 2008, 40).
  • BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07

    D (A), Ausweisung, Falschangaben, Sicherheitsbefragung, Belehrung,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur zeitlichen Geltung von § 46 Nr. 1 Alt. 1 AuslG in der Fassung von Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), dem § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 entspricht, die Auffassung geäußert, maßgeblich dafür, welche Fassung der Vorschrift anzuwenden sei, sei mangels Übergangsregelung insoweit ohne Weiteres der Zeitpunkt der Befragung; es komme darauf an, ob die Befragung, bei der der Ausländer falsche Angaben gemacht hatte, nach Maßgabe des neuen Ausweisungstatbestands erfolgt sei (BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 1 B 25.07 - juris im Anschluss an OVG Saarland, Urt. v. 30.11.2006 - 2 R 4/06 - juris; a.A. noch OVG Bremen, Beschl. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordöR 2003, 211).
  • OVG Saarland, 30.11.2006 - 2 R 4/06

    Zur Ausweisung bei Falschangaben zum Zwecke der Erlangung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur zeitlichen Geltung von § 46 Nr. 1 Alt. 1 AuslG in der Fassung von Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), dem § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 entspricht, die Auffassung geäußert, maßgeblich dafür, welche Fassung der Vorschrift anzuwenden sei, sei mangels Übergangsregelung insoweit ohne Weiteres der Zeitpunkt der Befragung; es komme darauf an, ob die Befragung, bei der der Ausländer falsche Angaben gemacht hatte, nach Maßgabe des neuen Ausweisungstatbestands erfolgt sei (BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 1 B 25.07 - juris im Anschluss an OVG Saarland, Urt. v. 30.11.2006 - 2 R 4/06 - juris; a.A. noch OVG Bremen, Beschl. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordöR 2003, 211).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2008 - 11 S 1454/08

    Ausweisung bei mehrfacher Verletzung einer ausländerrechtlichen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. April 2008 - 5 K 970/06 - wird zurückgewiesen.

    die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 08.03.2006 unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlruhe vom 29.04.2008 - 5 K 970/06 - aufzuheben.

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Verfahren 5 K 970/06 vor.

  • OVG Hamburg, 19.09.2013 - 3 Bs 226/13

    Einreise mit Schengen-Visum trotz beabsichtigten Daueraufenthalt

    Anders als zum Teil vertreten (VG Karlsruhe, Urt. v. 29.4.2008, 5 K 970/06, juris Rn. 31; Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 55 AufenthG, Rn. 17; Discher, in: GK-AufenthG, Stand August 2013, § 55 AufenthG, Rn. 286) ist der Senat der Auffassung, dass das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) AufenthG nicht davon abhängt, dass gerade auf die Rechtsfolge der Ausweisung hingewiesen wurde.
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