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   VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12   

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VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12 (https://dejure.org/2012,51541)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2012 - 6 K 1108/12 (https://dejure.org/2012,51541)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2012 - 6 K 1108/12 (https://dejure.org/2012,51541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höhe des Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Erholungsurlaub eines wegen Krankheit in den Ruhestand versetzten Beamten aus Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit; Urlaub; Dienstbefreiung; Nebentätigkeit - Beamter; Versetzung in den Ruhestand; Mindestjahresurlaub; Abgeltung; Berechnung; Erlöschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Dies ergebe sich aus den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof in den Urteilen vom 20.01.2009 - C-350/06 - und - C-520/06 - (NJW 2009, 495) sowie vom 22.11.2011 - C-214/10 - (NJW 2012, 290) aufgestellt habe.

    Sie hat in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aber eine Auslegung u.a. dahin gefunden, dass dem Arbeitnehmer aus dieser Richtlinienbestimmung ein unmittelbarer Abgeltungsanspruch erwächst (vgl. nur EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff", NJW 2009, 495).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof zunächst klargestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff", NJW 2009, 495, und Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279).

    a) Zur Berechnung der Höhe des Abgeltungsanspruchs hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff" (NJW 2009, 495) grundlegend Stellung genommen.

    32 aa) Mit der Frage, ob Urlaubsansprüche ohne Grenze angesammelt werden können oder eine nationale Regelung in Übereinstimmung mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG das Erlöschen dieses Anspruchs nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums vorsehen darf, hat sich der Europäische Gerichtshof zunächst in seinem Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff" (NJW 2009, 495) auseinandergesetzt.

    Er führt aus, dass sich zwar aus dem Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff" (NJW 2009, 495) ergebe, dass eine nationale Bestimmung, mit der ein Übertragungszeitraum festgelegt werde, nicht das Erlöschen des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen könne, wenn der Arbeitnehmer nicht tatsächlich die Möglichkeit gehabt habe, diesen Anspruch auszuüben.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Er macht ergänzend geltend, dem Kläger sei zwar insofern zuzustimmen, als der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - klargestellt habe, dass seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung auch auf Beamte anzuwenden sei.

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Unterscheidungen des nationalen Rechts zwischen den Begriffen "Arbeiter", "Angestellter" und "Beamter" für die Auslegung des Unionsrechts ebenso wenig geeignet sind wie die Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlichem oder privatem Recht unterliegt (Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279; vgl. auch Beschluss vom 07.04.2011 - C-519/09 - "May", ArbuR 2011, 311 und juris).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof zunächst klargestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 und 520/06 - "Schulz-Hoff", NJW 2009, 495, und Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279).

    Nach dem Europäischen Gerichtshof ist Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG daher dahin auszulegen, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub hat, den er nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat (EuGH, Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279).

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof hierzu klargestellt, dass eine günstigere nationale Regelung der Bestimmung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG nicht entgegensteht (EuGH, Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10 - "Neidel", BB 2012, 1279).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Bestimmt das nationale Recht - hier § 25 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO vom 29. November 2005 - einen Übertragungszeitraum von nur neun Monaten, so kann es unter Heranziehung des Urteils des EuGH vom 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" (NJW 2012, 290) nicht dahingehend ausgelegt werden, dass nach jedenfalls 15 Monaten der Anspruch auf Mindestjahresurlaub und damit auch der Abgeltungsanspruch aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG erlischt.

    Dies ergebe sich aus den Grundsätzen, die der Europäische Gerichtshof in den Urteilen vom 20.01.2009 - C-350/06 - und - C-520/06 - (NJW 2009, 495) sowie vom 22.11.2011 - C-214/10 - (NJW 2012, 290) aufgestellt habe.

    Im zu dieser Vorlagefrage ergangenen Urteil vom 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS" (NJW 2012, 290) nimmt der Europäische Gerichtshof eine Nuancierung seiner Rechtsprechung vor.

    Ist der Übertragungszeitraum länger als der Bezugszeitraum, läuft er dem Zweck dieses Anspruchs nicht zuwider, da er dessen positive Wirkung für den Arbeitnehmer als Erholungszeit gewährleistet (EuGH, Urteil vom 22.11.2011 - C-214/10 - "KHS", Rn. 43, NJW 2012, 290).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2012 - 1 A 2122/10

    Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Dies mag bei Arbeitnehmern anders sein und zu monatlich schwankenden Gehältern führen (zu der vom Kläger vorgenommenen quartalsweisen Berechnungsweise vgl. ohne nähere Begründung OVG NRW, Urteil vom 22.08.2012 - 1 A 2122/10 - DÖD 2012, 259).

    Dies bedeutet aber zugleich, dass die in der Sache "KHS" ergangene Rechtsprechung nicht dergestalt auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann, dass der vom Europäischen Gerichtshof gebilligte fünfzehnmonatige Übertragungszeitraum auf den Mindestjahresurlaubsanspruch des Klägers übertragen wird (wie hier VG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2012 - 9 K 1691/12.F - juris; a.A. wohl OVG NRW, Urteil vom 22.08.2012 - 1 A 2122/10 - DÖD 2012, 259).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Auch die richtlinienkonforme Auslegung findet ihre Grenze im Wortlaut und darf nicht zu einer Auslegung contra legem führen (EuGH, Urteil vom 16.6. 2005 - C-105/03 - "Maria Pupino", NJW 2005, 2839).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Insoweit weicht dieser Zweck vom Zweck des Anspruchs auf Krankheitsurlaub ab, der dem Arbeitnehmer gewährt wird, damit er von einer Krankheit genesen kann (EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-277/08 - "Vicente Pereda", EuZW 2009, 784).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - 6 A 1699/11

    Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs als Folge von Art. 7

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Der Umstand, dass der Kläger als Schwerbehinderter anerkannt ist und ihm von daher zusätzlicher Urlaub zusteht, ändert hieran nichts (OVG NRW, Urteil vom 20.09.2012 - 6 A 1699/11 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1691/12

    Urlaubsabgeltung für Beamtinnen und Beamte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Dies bedeutet aber zugleich, dass die in der Sache "KHS" ergangene Rechtsprechung nicht dergestalt auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann, dass der vom Europäischen Gerichtshof gebilligte fünfzehnmonatige Übertragungszeitraum auf den Mindestjahresurlaubsanspruch des Klägers übertragen wird (wie hier VG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2012 - 9 K 1691/12.F - juris; a.A. wohl OVG NRW, Urteil vom 22.08.2012 - 1 A 2122/10 - DÖD 2012, 259).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Demnach können sich die Einzelnen in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Durchführungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; Einzelne können sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit diese Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (EuGH, Urteil vom 06.10.1970 - Rs. 9/70 - "Franz Grad", NJW 1970, 2182).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.11.2012 - 6 K 1108/12
    Für den Fall einer nicht fristgemäß erfolgten Vollziehung einer Richtlinie durch einen Mitgliedstaat hat der Europäische Gerichtshof dem privaten Einzelnen das Recht zuerkannt, sich vor den mitgliedstaatlichen Gerichten gegenüber entgegenstehendem nationalen Recht auf durch die Richtlinie auferlegte Verpflichtungen zu berufen, sofern diese klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung insoweit keines Ausführungsakts mehr bedürfen (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - "Pfeiffer u.a.", NJW 2004, 3547).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-519/09

    May

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 4 S 1124/17

    Anspruch auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung

    Dies führt nach Ansicht des Senats allerdings nicht dazu, dass der Urlaubsanspruch insoweit überhaupt nicht verfiel (so wohl aber VG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 6 K 1108/12 -, Juris).
  • VGH Hessen, 17.06.2013 - 3 B 968/13

    Zumutbarkeit Visumverfahren

    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffender Begründung, auf die gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, den Antragsgegner verpflichtet, vorläufig gegenüber dem Antragsteller keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu ergreifen, längstens bis zu einer Entscheidung des Gerichts über seine unter dem Aktenzeichen 6 K 1108/12.DA geführte Klage.
  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 4 K 10252/18

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit

    Die Vorgaben des Europarechts - Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) - und die diesbezügliche Rechtsprechung des EuGH führten jedoch dazu, dass der Verfall des Urlaubs gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 AzUVO nach einem Übertragungszeitraum von nur neun Monaten in Fällen der fortdauernden krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit als unionsrechtswidrig angesehen werden musste (VG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 6 K 1108/12 - , beck online m.w.N.).

    7 der Richtlinie 2003/88/EG ist auch auf Beamte anwendbar, da die Unterscheidungen des nationalen Rechts zwischen den Begriffen "Arbeiter", "Angestellter" und "Beamter" für die Auslegung des Unionsrechts ebenso wenig geeignet sind wie die Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlichem oder privatem Recht unterliegt (VGH Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 29.02.2016 - 6 ZB 15.2493 -, beck online Rn. 11; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 6 K 1108/12 -, beck online).

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