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   VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18   

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VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18 (https://dejure.org/2020,6060)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 (https://dejure.org/2020,6060)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 9 K 8441/18 (https://dejure.org/2020,6060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 67 Abs 1 UAbs 1 EGV 1107/2009, § 11 Abs 3 PflSchG 2012
    Informationszugang zu Daten über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen im Naturschutzgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang; Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten; berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; Bereithalten von Umweltinformationen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Informationsanspruch des NABU über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Naturschutzgebiet Kalkofen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang zu Umweltinformationen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Denn bei dem Anspruchsgegenstand handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 50 ff., 72, 82 ff., 104 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 - juris Rn. 6 = ZUR 2016, 362; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 51), weshalb eine Berufung auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UVwG von vornherein ausscheidet.
  • EuGH, 01.10.2019 - C-616/17

    Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Nicht zuletzt die politische (vgl. etwa die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24.10.2017 zu dem Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 (D053565-01 - 2017/2904(RSP)), die rechtliche (vgl. exemplarisch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1313; Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324; Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 01.10.2019, Rechtssache C-616/17 - Strafverfahren gegen Mathieu Blaise u. a.; Urteil des Gerichts vom 07.03.2019, Rechtssache T-716/14 - Antony C. Tweedale gegen Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als auch die biologische (etwa https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/20180131_BfN-Papier_Glyphosat.pdf ) Diskussion um die Zulassung (und Verlängerung) des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, die auf der Grundlage gerade der EU-Pflanzenschutz-VO erfolgte, streitet eher dafür, dass anerkannte Naturschutzverbände wie der Kläger ein nachhaltiges (berechtigtes tatsächliches) Interesse an dem begehrten Informationszugang haben.
  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Sie kontrolliert die Betreffenden stichprobenartig auf Anfrage und verfügt insoweit über einen Übermittlungsanspruch hinsichtlich der einschlägigen Aufzeichnungen (in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 7 B 37.07 - juris Rn. 20 = NVwZ 2008, 80).
  • EuGH, 23.11.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Denn bei dem Anspruchsgegenstand handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 50 ff., 72, 82 ff., 104 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 - juris Rn. 6 = ZUR 2016, 362; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 51), weshalb eine Berufung auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UVwG von vornherein ausscheidet.
  • EuG, 07.03.2019 - T-716/14

    Die Entscheidungen der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Nicht zuletzt die politische (vgl. etwa die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24.10.2017 zu dem Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 (D053565-01 - 2017/2904(RSP)), die rechtliche (vgl. exemplarisch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1313; Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324; Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 01.10.2019, Rechtssache C-616/17 - Strafverfahren gegen Mathieu Blaise u. a.; Urteil des Gerichts vom 07.03.2019, Rechtssache T-716/14 - Antony C. Tweedale gegen Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als auch die biologische (etwa https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/20180131_BfN-Papier_Glyphosat.pdf ) Diskussion um die Zulassung (und Verlängerung) des Pflanzenschutzmittels Glyphosat, die auf der Grundlage gerade der EU-Pflanzenschutz-VO erfolgte, streitet eher dafür, dass anerkannte Naturschutzverbände wie der Kläger ein nachhaltiges (berechtigtes tatsächliches) Interesse an dem begehrten Informationszugang haben.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15

    Betriebsgeheimnis; Emission; qualifizierter Flächennachweis; Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18
    Denn bei dem Anspruchsgegenstand handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 50 ff., 72, 82 ff., 104 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 - juris Rn. 6 = ZUR 2016, 362; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 51), weshalb eine Berufung auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UVwG von vornherein ausscheidet.
  • VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19

    Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf

    Um solch eine unvollständige und daher nicht aus sich heraus vollziehbare Regelung handelt sich bei Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 EU-Pflanzenschutz-VO (a. A. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 36 f.).

    Der Verweis auf die geltenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in § 67 Abs. 1 UAbs. 3 EU-Pflanzenschutz-VO betrifft dabei auch keinen "kategorial" anderen Fall, weil mit diesem Verweis allein die (proaktive) Zugänglichmachung der aufgeführten Informationen erfasst würde (etwa nach Art. 7 UI-RL oder § 30 UVwG; so VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 37).

    Die nur "beispielhafte" Aufzählung von Dritten kann nicht in das Erfordernis eines berechtigten Interesses übersetzt werden (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 38 ff.).

    Im Übrigen ist die hier vorliegende Konstellation mit den in der Kommentarliteratur genannten Beispielen für ein Bereithalten weitgehend vergleichbar (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG i. V. m. §§ 18 ff. 13. BImSchV, §§ 14 ff. 17. BImSchV, § 31 BImSchG, §§ 62 ff. WHG, § 47 Abs. 4 KrWG; s. hierzu ausführlich VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 28 m. w. N.).

    Dieser Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen stellt sich in der vorliegenden Konstellation des Bereithaltens nach § 23 Abs. 4 Satz 2 UVwG als einheitlicher Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu Umweltinformationen dar (vgl. bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32).

    Denn mangels behördeninternen Vorhandenseins der begehrten Umweltinformationen muss der Zugangsanspruch im Außenverhältnis gegenüber dem die Umweltinformationen bereithaltenden privaten Dritten durch einen Verschaffungsanspruch ergänzt werden (so bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32; vgl. hinsichtlich § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG Schoch, in: IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG, § 1 Rn. 38 jew. m. w. N.).

    Dieser Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu Umweltinformationen ist - soweit erforderlich - mittels Verwaltungsakt gegenüber dem Umweltinformationen bereithaltenden privaten Dritten zu vollziehen, wofür in Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO die erforderliche Ermächtigungsgrundlage zu finden sein dürfte (so bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32; vgl. zu § 31 Abs. 2 BImSchG Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, BImSchG, § 31 Rn. 10).

    Im Hinblick auf den Anspruch auf Verschaffung von Zugang zu Umweltinformationen gilt nichts anderes (anders wohl VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 32).

  • VG Sigmaringen, 30.09.2020 - 8 K 5297/18

    Anspruch eines selbständigen kommunalen Zweckverbandes auf Zugang zu

    Auch in drei verwandten und bereits entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - VG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2020 - 14 K 9469/18 - VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 13.07.2020 - 10 K 1230/19 -, jeweils Juris) hat der Beklagte gegen die stattgebenden Urteile Berufung eingelegt.

    2 Satz 1 VO (EG) 1107/2009, der die "klassische" Konstellation des "Outsourcings" von Verwaltungskontrolltätigkeit in Gestalt der Selbstüberwachung mit Überwachungsbefugnis der Kontrollbehörde darstellt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 27, Juris m. w. N.).

    Darüber hinaus sind auch die in der einschlägigen Kommentarliteratur (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller, 90. EL Juni 2019, UIG § 2 Rn. 54) angegebenen Beispiele für einen Fall des Bereithaltens (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG i. V. m. §§ 18 ff. 13. BImSchV, §§ 14 ff. 17. BImSchV, § 31 BImSchG, §§ 62 ff. WHG; § 47 Abs. 4 KrWG) mit der vorliegenden Konstellation weitgehend vergleichbar (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 28, Juris m. w. N.).

    Dass ein Fall der Selbstüberwachung voraussetzt, dass der Betroffene proaktiv und in gewisser Regelmäßigkeit dazu verpflichtet ist, die zur Selbstüberwachung vorgehaltenen Aufzeichnungen an die zuständige Behörde zu übermitteln, folgt nicht allein daraus, dass unter den o. g. Beispielen für das Bereithalten auch solche sind, bei denen der Betroffene zu einer solchen proaktiven Übermittlung verpflichtet ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 28, Juris m. w. N.).

    Die Formulierung "auf Anfrage" ist dahingehend zu verstehen, dass die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln nicht dazu verpflichtet sind, die Aufzeichnungen proaktiv zu übermitteln, sondern vielmehr nur reaktiv im Fall der Anforderung durch die zuständige Behörde (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, Rn. 43, Juris).

  • VG Stuttgart, 10.06.2020 - 14 K 9469/18

    Umweltinformationsanspruch; Zugang zu den Aufzeichnungen von Landwirten über die

    Die Dokumentation der Anwendung der Pflanzenschutzmittel durch die Verwender selbst stellt damit einen Fall des "Outsourcings von Verwaltungskontrolltätigkeit in Gestalt der Selbstüberwachung mit der Überwachungsbefugnis der Kontrollbehörde" dar, in dem eine zuvor bei einer öffentlichen Stelle liegende Datenhaltung auf einen privaten Dienstleister verlagert wird (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, juris Rn. 27 mit Hinweis auf Schrader in Schlacke/Schrader/Bunge, Aarhus-Handbuch, 2. Aufl. 2019, § 1 Rn. 97).

    Gerade eine solche proaktive Übermittlungspflicht ist für ein Bereithalten von Informationen schon deshalb nicht maßgeblich, weil sie dazu führt, dass die zu übermittelnden Informationen bei der zuständigen Kontrollbehörde vorhanden sind und diese damit unmittelbar darüber verfügt i.S.v. § 23 Abs. 4 Satz 1 UVwG (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, juris Rn. 28).

    Die Abwägung der widerstreitenden Interessen fällt beim Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen aufgrund dieser gesetzgeberischen Entscheidung stets zugunsten des Interesses am Informationszugang aus (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, juris Rn. 29).

    Im Rahmen der erforderlichen Anonymisierung besteht jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 - juris Rn. 31 unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 IFG und die hierzu vorliegende Kommentierung von Schoch in IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 92-94).

    Besteht der Anspruch des Klägers auf Zugang zu den nach § 11 Abs. 1 PflSchG i.V.m. Art. 67 Abs. 1 VO (EG) 1107/2009 zu fertigenden Aufzeichnungen der beruflichen Verwender damit auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1, 23 Abs. 4 UVwG, kann offenbleiben, ob sich der Anspruch zusätzlich auch aus Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2, UAbs. 3 EU-Pflanzenschutz-VO ergibt (vgl. hierzu - im Ergebnis offen lassend - VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2020 - 9 K 8441/18 -, juris Rn. 35 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2020 - 9 K 8441/18 - geändert, soweit darin der Bescheid des Landratsamts Enzkreis vom 26. Februar 2018 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27. Juli 2018 aufgehoben werden und der Beklagte verpflichtet wird, dem Kläger Aufzeichnungen aus dem Jahr 2016 zu überlassen.

    Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 9 K 8441/18 eingetragen als gerichtet gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Enzkreis.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Januar 2020 - 9 K 8441/18 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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