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   VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08   

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https://dejure.org/2008,9253
VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08 (https://dejure.org/2008,9253)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2008 - 9 K 1280/08 (https://dejure.org/2008,9253)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2008 - 9 K 1280/08 (https://dejure.org/2008,9253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ladenöffnung bei Zusammentreffen von Pfingstsonntag und Muttertag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmebewilligungen für den Verkauf von Blumen, Konditorwaren und frischen Backwaren am Pfingstsonntag 2008 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr; Auslegung der Ausnahmevorschrift § 9 Ladenöffnungsgesetz (LadÖG); Öffentliches Interesse als Ausnahmevoraussetzung nach dem LadÖG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortvollzug einer Beanstandungsverfügung des Regierungspräsidiums zur Regelung von Ladenöffnungszeiten beim Zusammentreffen von Pfingstmontag und Muttertag - unbegründeter Eilantrag der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88

    Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Verstieß der Beschluss des Gemeinderates der Antragstellerin somit gegen die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, stand es im Entschließungsermessen des Regierungspräsidiums, den Beschluss nach § 121 Abs. 1 Satz 1 GemO zu beanstanden und zu verlangen, dass er innerhalb angemessener Frist von der Antragstellerin aufgehoben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.1958 - 2 BvG 1/58 -, NJW 1958, 1341, 1343; VGH Baden-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 1 S 1635/88 - VBlBW 1989, 332; a.A. Hollenbach, VBlBW 2000, 464: kein Entschließungsermessen).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 25.04.1989 - 1 S 1635/88 - a.a.O) gibt es keinen Rechtssatz, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nicht einschreiten darf, wenn zu einer Rechtsfrage in der Rechtsprechung verschiedene Auffassungen vertreten werden.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es wegen seines Ausnahmecharakters und zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht, deren Interessen gegenüber den vom Gesetz verfolgten Zielen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - GewArch 2003, 39; VG Aachen, Beschluss vom 21.06.2006 - 3 L 358/06 - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 L 170/07 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 1884/99 - NVwZ 2001, 708).

    Denn § 11 Abs. 1 LadÖG schützt erkennbar nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, sondern setzt ein dringendes öffentliches Interesse voraus, das nicht identisch ist mit den Individualinteressen der Wettbewerber (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - a.a.O.).

  • VG Arnsberg, 20.03.2007 - 1 L 170/07

    27. Internationaler Hansetag in Lippstadt mit verkaufsoffenem Sonntag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es wegen seines Ausnahmecharakters und zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht, deren Interessen gegenüber den vom Gesetz verfolgten Zielen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - GewArch 2003, 39; VG Aachen, Beschluss vom 21.06.2006 - 3 L 358/06 - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 L 170/07 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 1884/99 - NVwZ 2001, 708).
  • BVerwG, 15.05.1974 - I C 44.72
    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Die Bewilligung einer Ausnahme ist nicht einmal für den Fall vorgesehen, dass die Durchführung des gesetzlichen Verbots zu einer vom Gesetz unbeabsichtigten Härte für den Inhaber einer Verkaufsstelle führt oder sonst nach Lage der Dinge unbillig ist (BVerwG, Urteil vom 15.05.1974 - I C 44.72 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 14).
  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 3 BS 408/02

    Einhaltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten; Beschränkung etwa auf einzelne

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es wegen seines Ausnahmecharakters und zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht, deren Interessen gegenüber den vom Gesetz verfolgten Zielen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - GewArch 2003, 39; VG Aachen, Beschluss vom 21.06.2006 - 3 L 358/06 - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 L 170/07 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 1884/99 - NVwZ 2001, 708).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Verstieß der Beschluss des Gemeinderates der Antragstellerin somit gegen die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, stand es im Entschließungsermessen des Regierungspräsidiums, den Beschluss nach § 121 Abs. 1 Satz 1 GemO zu beanstanden und zu verlangen, dass er innerhalb angemessener Frist von der Antragstellerin aufgehoben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.07.1958 - 2 BvG 1/58 -, NJW 1958, 1341, 1343; VGH Baden-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 1 S 1635/88 - VBlBW 1989, 332; a.A. Hollenbach, VBlBW 2000, 464: kein Entschließungsermessen).
  • VG Aachen, 21.06.2006 - 3 L 358/06

    "Rote Karte" gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es wegen seines Ausnahmecharakters und zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht, deren Interessen gegenüber den vom Gesetz verfolgten Zielen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - GewArch 2003, 39; VG Aachen, Beschluss vom 21.06.2006 - 3 L 358/06 - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 L 170/07 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 1884/99 - NVwZ 2001, 708).
  • VG Schwerin, 09.02.2000 - 7 A 1884/99

    Aufhebung der Bäderreglung; Vorliegen einer Allgemeinverfügung; Allgemeine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2008 - 9 K 1280/08
    Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der es wegen seines Ausnahmecharakters und zum Schutz der Betroffenen erforderlich macht, deren Interessen gegenüber den vom Gesetz verfolgten Zielen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - BVerwGE 65, 167; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - GewArch 2003, 39; VG Aachen, Beschluss vom 21.06.2006 - 3 L 358/06 - juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.03.2007 - 1 L 170/07 - juris; VG Schwerin, Urteil vom 09.02.2000 - 7 A 1884/99 - NVwZ 2001, 708).
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