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   VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15   

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VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15 (https://dejure.org/2016,23319)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2016 - 3 K 3375/15 (https://dejure.org/2016,23319)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 3 K 3375/15 (https://dejure.org/2016,23319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbsttherapie mit Cannabis zur Linderung einer ADHS-Erkrankung - Dauerbehandlung mit Arzneimitteln und zusätzlich regelmäßiger Konsum von illegal beschafftem Cannabis

  • rabüro.de

    Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Selbsttherapie mit Cannabis zur Linderung einer ADHS-Erkrankung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 StVG, § 2 Abs 4 S 1 StVG, § 3 Abs 2 BtMG, § 11 Abs 1 S 2 FeV, Nr 9.1 Anl 4 FeV
    Selbsttherapie mit Cannabis zur Linderung einer ADHS-Erkrankung - Dauerbehandlung mit Arzneimitteln und zusätzlich regelmäßiger Konsum von illegal beschafftem Cannabis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis; Ersterteilung; ADHS; ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis; Dauerbehandlung mit Arzneimitteln; Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte; Regelmäßiger Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).

    Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn aufgrund des Charakters des Betroffenen und einer begleitenden ärztlichen Überwachung gewährleistet ist, dass das Cannabis nur in einer Dosis eingenommen wird, bei der es auch auf längere Sicht zu keinen fahreignungsrelevanten körperlichen und psychischen Veränderungen kommt und bei der zusätzlich entweder die Fahrtüchtigkeit unbeeinträchtigt bleibt oder - wenn Auswirkungen der Cannabiseinnahme auf die Fahrtüchtigkeit zu besorgen sind - gewährleistet ist, dass der Patient zwischen der therapeutischen Einnahme des Betäubungsmittels und dem Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr trennt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris, allgemein zu Betäubungsmitteln).

    Zumindest ist, weil der Kläger nicht ausschließlich die aus der Apotheke bezogenen Medizinal-Cannabisblüten, sondern zusätzlich illegal beschafftes Cannabis konsumiert hat, von einer missbräuchlichen Einnahme, d.h. einem regelmäßig übermäßigen Gebrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen im Sinne der Nr. 9.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auszugehen, der die Fahreignung grundsätzlich ausschließt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris, Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist ohne Beachtung zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht ist (vgl. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 -, juris).

    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn - wie hier - die mangelnde Eignung bereits feststeht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 -, juris; Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 10 S 961/07

    Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlendem Nachweis der Kraftfahreignung infolge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Allerdings muss der in der Vergangenheit erfolgte Drogenkonsum noch in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mit der Versagung der Fahrerlaubnis stehen, d.h. er muss unter zeitlichen Gesichtspunkten noch den Schluss auf die fehlende Kraftfahreignung zulassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.2007 - 10 S 961/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03

    Medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Hinweis auf Wiederholung lange

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Denn auch bei Personen, die wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, ist nicht gewährleistet, dass ausnahmslos jeder neue Konsum eines Betäubungsmittels den Behörden bekannt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.05.2004 - 10 S 2796/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12

    Anordnung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei Fahrt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Vom Betroffenen ist regelmäßig der Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz zu erbringen (vgl. Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15
    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn - wie hier - die mangelnde Eignung bereits feststeht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 -, juris; Urteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    Ein täglicher Konsum von Cannabis, das zu einem beträchtlichen Teil illegal beschafft wird, schließt grundsätzlich nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV die Fahreignung aus, auch wenn der Betroffene aufgrund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie Medizinal-Cannabis aus der Apotheke erwerben darf (Bestätigung VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 3 K 3375/15 - juris).

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Juni 2016 - 3 K 3375/15 - wird abgelehnt.

  • VG München, 07.09.2016 - M 26 S 16.3079

    Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis

    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass für einen solchen nach § 3 Abs. 2 BtMG erlaubten Konsum von Medizinal-Cannabisblüten Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV vorrangige und damit spezielle Regelung trifft (so auch VG Karlsruhe, U. v. 30.6.2016 - 3 K 3375/15 - juris Rn. 30 mit Verweis auf VGH B.-W., U. v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - juris; B. v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - juris; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 - juris; Nds. OVG, B. v. 11.1.2013 - 12 ME 289/12 - juris ; a.A. wohl VG Ansbach, U. v. 10.6.2016 - AN 10 K 15.02330 - juris).
  • VG Aachen, 18.08.2020 - 3 L 445/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, illegaler Cannabisanbau, Arzneimitteleinnahme,

    vgl. dazu: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2016 - 3 K 3375/15 -, juris Rn. 31.
  • VG Koblenz, 19.05.2022 - 4 K 66/22

    Fahreignung, Dauereinnahme, Medicinal-Cannabis

    Bei der Einnahme anderer, illegal beschaffter Cannabinoide ist eine Kontrolle über die Menge des Konsums, deren Wirkstoffgehalt und somit die Sicherstellung einer gleichbleibenden Dosierung nicht möglich (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2016 - 3 K 3375/15 -, juris, Rn. 31; OVG BW, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 10 S 1503/16 -, juris, Rn. 9 f. m.w.N.).
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