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   VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00   

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VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00 (https://dejure.org/2002,14751)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2002 - 5 K 279/00 (https://dejure.org/2002,14751)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 5 K 279/00 (https://dejure.org/2002,14751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes - Vorleistungspflicht der Hauptfürsorgestelle - Erstattungsanspruch gegenüber Arbeitsamt - Leistungen an Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufliche Eingliederung von Behinderten; Behindertenbegriff im Sinne des Sozialgesetzbuches; Behindertenbegriff im Sinne des Behindertengesetzes; Spezifische berufliche Betroffenheit infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung; Nicht nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Das genügt für die Annahme einer vorläufigen Leistungsgewährung i. S. des § 31 Abs. 5 Satz 1 SchwbG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 -).

    Für die rechtliche Beurteilung muss dabei auf die konkret durchgeführte Maßnahme abgestellt werden, nicht auf andere, möglicherweise angezeigte bzw. angezeigt gewesene Maßnahmen (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG), so dass die Leistungspflicht der Beklagten auch nicht bereits aus einer Bindung an die Bewilligungsentscheidung der Hauptfürsorgestelle folgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

    An der in dem vom Kläger zitierten Urteil eines Berichterstatters der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - vertretenen Rechtsauffassung, dass es für Bestand und Umfang eines Erstattungsanspruchs nach § 31 Abs. 5 Satz 2 SchwbG rechtlich unerheblich sei, an wen die Hauptfürsorgestelle eine Leistung vorläufig erbracht habe, hält die Kammer nicht fest, da auf die konkret durchgeführte Maßnahme abzustellen ist (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 42.87

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber ergänzender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Auch der Umstand, dass die Hauptfürsorgestelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Geldleistungen zur Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes gewährt, schränkte die Leistungspflicht der Beklagten nicht ein, da § 31 Abs. 4 SchwbG ausdrücklich vorsah, dass Verpflichtungen anderer durch die Befugnisse der Hauptfürsorgestellen nicht berührt und Leistungen der Rehabilitationsträger nicht versagt werden dürfen, weil entsprechende Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz vorgesehen sind (vgl. BSG, Urt. v. 12.09.1991 - 5 C 42.87 - FEVS 42, 198).

    Das schließt die Geltendmachung verwaltungsverfahrensrechtlicher Einwendungen aus dem Sozialleistungsverhältnis aus (vgl. BSG, Urt. v. 12.09.199, a. a. O. m. w. Nachw.).

  • VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96

    Verwaltungsrechtsweg: Kostenerstattung für behindertengerechte Ausstattung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Denn wäre die Beklagte zur Auffassung gelangt, die Hilfe könne nur an den Arbeitgeber geleistet werden, hätte sie diesen zur Stellung eines Antrages auf Leistungen nach § 237 SGB III auffordern müssen; insoweit werde auf das Urteil der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - verwiesen.

    An der in dem vom Kläger zitierten Urteil eines Berichterstatters der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - vertretenen Rechtsauffassung, dass es für Bestand und Umfang eines Erstattungsanspruchs nach § 31 Abs. 5 Satz 2 SchwbG rechtlich unerheblich sei, an wen die Hauptfürsorgestelle eine Leistung vorläufig erbracht habe, hält die Kammer nicht fest, da auf die konkret durchgeführte Maßnahme abzustellen ist (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Das beantwortet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - in der bis zum 30.06.2001 geltenden Fassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594) - SGB III a.F. -, wobei auf die Sachlage im Zeitpunkt der Erbringung der Sozialleistung durch den unzuständigen Leistungsträger abzustellen ist (vgl. BSG, Urt. v. 26.07.1994 - 11 RAr 115/93 - SozR 3-4100 § 56 Nr. 15), hier also auf die Verhältnisse Anfang Juli 1999.

    Denn zur beruflichen Eingliederung von Behinderten zählen auch solche Leistungen, die es dem Behinderten ermöglichen, auf seinem Arbeitsplatz zu verbleiben (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1 RehaG sowie [zu §§ 56 ff. AFG] BSG, Urt. v. 25.10.1984 - 7 RAr 4/84 - BSGE 57, 199 und Urt. v. 26.07.1994, a. a. O., jeweils m. w. Nachw.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1996 - 7 S 2557/94 - siehe auch §§ 1 Abs. 1, 48, 55 RehaAnO).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 7 S 2557/94

    Subsidiarität der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und Berufsleben nach SchwbG

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Dabei handelt es sich um einen Erstattungsanspruch des vorleistenden Leistungsträgers i. S. des § 102 SGB X, der nach § 114 Satz 2 SGB X in dem Rechtsweg geltend zu machen ist, der für den Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 12.09.1991 - 5 C 52.88 - BVerwGE 89, 39 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1996 - 7 S 2557/94 - Beschl. v. 03.01.1997 - 6 S 2985/96).

    Denn zur beruflichen Eingliederung von Behinderten zählen auch solche Leistungen, die es dem Behinderten ermöglichen, auf seinem Arbeitsplatz zu verbleiben (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1 RehaG sowie [zu §§ 56 ff. AFG] BSG, Urt. v. 25.10.1984 - 7 RAr 4/84 - BSGE 57, 199 und Urt. v. 26.07.1994, a. a. O., jeweils m. w. Nachw.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1996 - 7 S 2557/94 - siehe auch §§ 1 Abs. 1, 48, 55 RehaAnO).

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 89/93

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Ruhestandsbeamter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Danach war als Behinderter anzusehen, wer infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in seiner beruflichen Sicherheit bedroht ist, weil er beispielsweise deswegen eine bisherige berufliche Stellung aufgeben muss oder in der beruflichen (Wieder-)Eingliederung hierdurch benachteiligt ist, so das er insoweit besonderer Hilfe bedarf (vgl. BSG, Urt. v. 21.06.1994 - 11 Rar 89/93 - BSGE 74, 247 m. w. Nachw.).

    Die nunmehr Gesetz gewordene Definition in § 2 Abs. 1 RehaAnO stimmte damit inhaltlich weitgehend überein (BSG, Urt. v. 21.06.1994, a. a. O.; Leve/Stothfang/Arnold, a. a. O. Rn. 2).

  • BSG, 25.10.1984 - 7 RAr 4/84

    Zur wiederholten Förderung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs, das ein Behinderter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Denn zur beruflichen Eingliederung von Behinderten zählen auch solche Leistungen, die es dem Behinderten ermöglichen, auf seinem Arbeitsplatz zu verbleiben (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 1 RehaG sowie [zu §§ 56 ff. AFG] BSG, Urt. v. 25.10.1984 - 7 RAr 4/84 - BSGE 57, 199 und Urt. v. 26.07.1994, a. a. O., jeweils m. w. Nachw.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1996 - 7 S 2557/94 - siehe auch §§ 1 Abs. 1, 48, 55 RehaAnO).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Das ist im Erstattungsverfahren indes nur insoweit erheblich, als die Beklagte dem Erstattungsanspruch der Hauptfürsorgestelle allenfalls evidente Ermessensgründe entgegenhalten kann, auf Grund derer eine Ablehnung der Ermessensleistung in Frage gekommen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1991 - 5 C 24.89 - Buchholz 436.61 § 28 SchwbG Nr. 4).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Es kommt allein darauf an, ob die Beklagte nach dem für sie zur Zeit des anspruchsbegründenden Ereignisses oder Umstandes geltenden Sozialleistungsrecht (vgl. BSG, Urt. v. 22.09.1981 - 1 RA 11/80 - BSGE 52, 117/119) zur Gewährung eines vergleichbaren Zuschusses an den Arbeitgeber von Herrn xxx verpflichtet war.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1997 - 6 S 2985/96

    Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander - vorläufige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
    Dabei handelt es sich um einen Erstattungsanspruch des vorleistenden Leistungsträgers i. S. des § 102 SGB X, der nach § 114 Satz 2 SGB X in dem Rechtsweg geltend zu machen ist, der für den Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 12.09.1991 - 5 C 52.88 - BVerwGE 89, 39 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.06.1996 - 7 S 2557/94 - Beschl. v. 03.01.1997 - 6 S 2985/96).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

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