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   VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18   

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VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 (https://dejure.org/2018,48437)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 (https://dejure.org/2018,48437)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - A 13 K 4938/18 (https://dejure.org/2018,48437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Keine Rückführung subsidiär schutzberechtigter Familien mit Kleinkindern nach Bulgarien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsverbot; Systemische Mängel; Anerkannte Schutzbedürftige; Unmenschliche und erniedrigende Behandlung; Wiederaufnahme in Bulgarien; Verelendung und Obdachlosigkeit; Erwerbstätigkeit; Medizinische Notfallversorgung; Kleinkinder; Schulfähige Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17

    Lebensbedingungen von anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    27 Nach diesen Maßstäben bestehen in Bulgarien zur Überzeugung des erkennenden Gerichts (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) gegenwärtig zwar keine derart grundlegenden Defizite im Hinblick auf die Lebensbedingungen anerkannter Schutzberechtigter, die in ihrer Gesamtheit die Annahme rechtfertigen, dass allen anerkannten Schutzberechtigten bei einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK droht (wie hier und jeweils m.w.N. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).

    41 Etwas Anderes gilt nach Auffassung des Gerichts, wenn in der Person des Betroffenen neben die Stellung als anerkannter Schutzberechtigter weitere Umstände hinzutreten, die für seine besondere Vulnerabilität sprechen, etwa durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder die Sorge für unterstützungsbedürftige Familienangehörige (so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2018 - 23 L 317.18 A -, juris, Rn. 4).

    44 Das Gericht teilt daher im Ergebnis zwar nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wohl noch mehrheitlich vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt - so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 13 ff.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenen körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch von dessen Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand (EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, Rn. 219).

    Grundsätzlich verpflichtet Art. 3 EMRK die Vertragsstaaten nicht, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, Rn. 249), sondern vielmehr, ein materielles Mindestniveau von Lebens- und Sozialbedingungen zu gewährleisten.

    Die Unmöglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts kann auf der Verhinderung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt oder auf dem Fehlen staatlicher Unterstützungsleistungen beruhen (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 10 f. m.w.N. und EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, Rn. 250-264).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Anerkannte Schutzberechtigte müssen sich deshalb auf den für alle - im vorliegenden Fall bulgarischen - Staatsangehörigen vorhandenen Lebensstandard verweisen lassen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2016 - 3 L 94/16 -, juris, Rn. 9 und 11; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 -, juris, Rn. 32); dies ergibt sich auch aus der GFK und der Qualifikationsrichtlinie (dazu Thym, Rücküberstellungen von anerkannten Schutzberechtigten innerhalb der EU, NVwZ 2018, 609 [609-611]).

    44 Das Gericht teilt daher im Ergebnis zwar nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wohl noch mehrheitlich vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt - so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 13 ff.

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Ist dieser Rechtsprechung zufolge ernsthaft zu befürchten, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK zur Folge haben, ist eine Überstellung unzulässig (so bereits BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 6; vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2018 - 10 LB 87/17 -, juris, Rn. 32).

    Sie treffen den Einzelnen nicht unvorhersehbar oder schicksalhaft, sondern lassen sich aus Sicht der zuständigen deutschen Behörden und deren Entscheidungen überprüfenden Gerichte wegen ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit verlässlich prognostizieren (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris, Rn. 22 m.w.N und Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Erforderlich, aber ausreichend ist es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Anforderungen, die der EuGH, der EGMR und das Bundesverwaltungsgericht an menschenrechtskonforme Rücküberstellungen im Rahmen von Dublin-Verfahren aufgestellt haben, auch im Falle von schutzberechtigten Klägern gewahrt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 11).

    Die Unmöglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts kann auf der Verhinderung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt oder auf dem Fehlen staatlicher Unterstützungsleistungen beruhen (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 10 f. m.w.N. und EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, NVwZ 2011, 413, Rn. 250-264).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2018 - 10 LB 87/17
    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Die Widerlegung dieser Vermutung hat der Europäische Gerichtshof wegen der gewichtigen Zwecke des GEAS an hohe Hürden geknüpft: Nicht jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen die RL 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie), die RL 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) oder die RL 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) genügen, um die Überstellung eines Asylbewerbers an den normalerweise zuständigen Mitgliedstaat zu vereiteln (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2018 - 10 LB 87/17 -, juris, Rn. 32).

    Ist dieser Rechtsprechung zufolge ernsthaft zu befürchten, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK zur Folge haben, ist eine Überstellung unzulässig (so bereits BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 6; vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2018 - 10 LB 87/17 -, juris, Rn. 32).

  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    44 Das Gericht teilt daher im Ergebnis zwar nicht die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wohl noch mehrheitlich vertretene Auffassung, die auch bei nicht vulnerablen anerkannten Schutzberechtigten ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 5 AufenthG betreffend Bulgarien annimmt - so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.05.2018 - LB 17/17 - juris, Rn. 57 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.04.2018 - 2 A 737/17 - juris, Rn. 18 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2018 - 10 LB 82/17 - juris, Rn. 26 ff.; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 13 ff.
  • VG Berlin, 24.05.2018 - 23 L 317.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Bulgarien

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    41 Etwas Anderes gilt nach Auffassung des Gerichts, wenn in der Person des Betroffenen neben die Stellung als anerkannter Schutzberechtigter weitere Umstände hinzutreten, die für seine besondere Vulnerabilität sprechen, etwa durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen oder die Sorge für unterstützungsbedürftige Familienangehörige (so etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 24.05.2018 - 23 L 317.18 A -, juris, Rn. 4).
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Systemische Mängel setzen - entsprechend dem Maßstab des "real risk" in der Rechtsprechung des EGMR (vgl. EGMR, Urteil vom 28.02.2008 - 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330, Rn. 128 f.) - voraus, dass im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, weil derartige Mängel im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18
    Sie treffen den Einzelnen nicht unvorhersehbar oder schicksalhaft, sondern lassen sich aus Sicht der zuständigen deutschen Behörden und deren Entscheidungen überprüfenden Gerichte wegen ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit verlässlich prognostizieren (BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, juris, Rn. 22 m.w.N und Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 9).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16

    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören,

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • VG Hamburg, 09.01.2017 - 16 A 5546/14

    Zur Zulässigkeit der Rückführung von anerkannten international Schutzberechtigten

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

  • VG Schwerin, 18.06.2018 - 3 A 3589/17

    Kein Abschiebungsverbot für anerkannt international Schutzberechtigte bezüglich

  • VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18

    Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen

  • VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18

    Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach

    Hinsichtlich in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, bestehen keine Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG , da ihnen im Falle der Rückführung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 27.05.2019 - A 4 S 1329/19 und Fortführung von VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -).

    Etwas anderes gilt auch in Ansehung der Ibrahim-Entscheidung des EuGH weiterhin für Betroffene, die in der momentanen Abwesenheit jeglicher staatlicher Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte in Bulgarien nicht oder nicht in einem Maße arbeitsfähig sind, dass sie ihr nach Art. 4 GRC gebotenes lebensnotwendiges Existenzminimum (hier: regelmäßig einzunehmende Antiepileptika) selbst finanzieren könnten (Fortführung von VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -).

  • VG Karlsruhe, 22.01.2019 - A 13 K 1357/16

    Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG â€" Kind von Eltern,

    Zur Vermeidung weiteren Rechtsstreits weist das Gericht darauf hin, dass es darüber hinaus einer individuellen Zusicherung der bulgarischen Behörden Bedürfte, dass der Kläger und seine Eltern Unterkunft und Versorgung erhalten und den besonderen Bedürfnissen des Klägers Rechnung getragen wird, bis er das schulfähige Alter erreicht (vgl. VG Karlsruhe, Urteil v. 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -, den Beteiligten bekannt gemacht).
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