Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Keine Rückführung subsidiär schutzberechtigter Familien mit Kleinkindern nach Bulgarien
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
Keine Rückführung subsidiär schutzberechtigter Familien mit Kleinkindern nach Bulgarien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebungsverbot; Systemische Mängel; Anerkannte Schutzbedürftige; Unmenschliche und erniedrigende Behandlung; Wiederaufnahme in Bulgarien; Verelendung und Obdachlosigkeit; Erwerbstätigkeit; Medizinische Notfallversorgung; Kleinkinder; Schulfähige Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18
Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach …
Hinsichtlich in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, bestehen keine Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG , da ihnen im Falle der Rückführung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK droht (im Anschluss an VGH Mannheim, Beschluss vom 27.05.2019 - A 4 S 1329/19 und Fortführung von VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -).Etwas anderes gilt auch in Ansehung der Ibrahim-Entscheidung des EuGH weiterhin für Betroffene, die in der momentanen Abwesenheit jeglicher staatlicher Leistungen für anerkannte Schutzberechtigte in Bulgarien nicht oder nicht in einem Maße arbeitsfähig sind, dass sie ihr nach Art. 4 GRC gebotenes lebensnotwendiges Existenzminimum (hier: regelmäßig einzunehmende Antiepileptika) selbst finanzieren könnten (Fortführung von VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -).
- VG Karlsruhe, 22.01.2019 - A 13 K 1357/16
Drittstaatenbescheid; Anerkannte Schutzberechtigte; Anerkannte schutzberechtigte …
Zur Vermeidung weiteren Rechtsstreits weist das Gericht darauf hin, dass es darüber hinaus einer individuellen Zusicherung der bulgarischen Behörden Bedürfte, dass der Kläger und seine Eltern Unterkunft und Versorgung erhalten und den besonderen Bedürfnissen des Klägers Rechnung getragen wird, bis er das schulfähige Alter erreicht (vgl. VG Karlsruhe, Urteil v. 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -, den Beteiligten bekannt gemacht). - VG Karlsruhe, 22.01.2018 - A 13 K 1357/17
Unzulässigkeitsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG - Kind von Eltern, …
Zur Vermeidung weiteren Rechtsstreits weist das Gericht darauf hin, dass es darüber hinaus einer individuellen Zusicherung der bulgarischen Behörden Bedürfte, dass der Kläger und seine Eltern Unterkunft und Versorgung erhalten und den besonderen Bedürfnissen des Klägers Rechnung getragen wird, bis er das schulfähige Alter erreicht (vgl. VG Karlsruhe, Urteil v. 30.10.2018 - A 13 K 4938/18 -, den Beteiligten bekannt gemacht).