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   VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16   

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VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16 (https://dejure.org/2018,41535)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2018 - A 13 K 804/16 (https://dejure.org/2018,41535)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - A 13 K 804/16 (https://dejure.org/2018,41535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, EMRK Art. 3
    Unzulässigkeit, internationaler Schutz in EU-Staat, Abschiebungsverbot, Rechtsschutzinteresse, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Wegfall des Rechtsschutzinteresses, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 42 Abs 1 Alt 2 VwGO, Art 3 MRK
    Asylrecht; Unzulässigkeitsentscheidung; Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung; Rechtsschutzbedürfnis bei Vorliegen eines besseren Schutzstatus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeitsentscheidung; Abschiebungsverbot; Feststellung von Abschiebungsverboten; Anerkannte Schutzbedürftige; Gesichertes Bleiberecht; Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 13 A 63/16

    Aufrechterhalten eines Bescheids bei Ablehnung eines Asylantrags wegen der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Dies entspricht Art. 33 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie), der in seinem zweiten Absatz abschließend aufzählt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig betrachten dürfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16.A -, juris, Rn. 30).

    Denn ungeachtet dessen, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse für international Schutzberechtigte in Bulgarien darstellen, hat der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter keinen Anspruch auf die erneute Zuerkennung internationalen Schutzes durch die Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, juris, Rn. 28 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16.A. -, juris, Rn. 40 f. und Beschluss vom 10.11.2016 - 11 A 548/16.A -, juris, Rn. 8; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris, Rn. 22 ff.).

  • OVG Saarland, 13.12.2016 - 2 A 260/16

    Flüchtlingsschutz im Bundesgebiet für bereits in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Für die Rechtmäßigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene im Falle einer Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr liefe, im einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK ausgesetzt zu werden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16).

    Denn ungeachtet dessen, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse für international Schutzberechtigte in Bulgarien darstellen, hat der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter keinen Anspruch auf die erneute Zuerkennung internationalen Schutzes durch die Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, juris, Rn. 28 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16.A. -, juris, Rn. 40 f. und Beschluss vom 10.11.2016 - 11 A 548/16.A -, juris, Rn. 8; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris, Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 37.16

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Der entgegenstehenden Auffassung (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 04.11.2016 - 3 A 1292/16.A -, juris, Rn. 19 ff. [nicht rechtskräftig]; die Auffassung des Hessischen VGH ebenfalls ablehnend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 02.08.2017 - 1 C 37.16 [beim EuGH anhängig unter C-540/17] -, juris, Rn. 22-25) schließt sich das erkennende Gericht nicht an.

    Die unbedingte Geltung menschenrechtlicher Mindestgewährleistungen droht dieses Ergebnis freilich nicht in Frage zu stellen: Mithilfe nationaler Abschiebungsverbote und der Gewährung ausländerrechtlicher Aufenthaltstitel werden die deutschen Behörden und Gerichte in die Lage versetzt, drohende Menschenrechtsverletzungen und unzumutbare Rückführungen zu vermeiden und abzuwenden (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlage vom 02.08.2017 - 1 C 37.16 -, juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens und der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist dieses Urteil unanfechtbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, juris).
  • VG Hamburg, 09.01.2017 - 16 A 5546/14

    Zur Zulässigkeit der Rückführung von anerkannten international Schutzberechtigten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Denn systemische Mängel in Bulgarien, die ernsthaft befürchten lassen, dass der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird, liegen im Hinblick auf den Kläger, der vorübergehendes Obdach in einem Aufnahmezentrum finden und als junger gesunder Mann mittelfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können wird - vgl. insofern nur Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier: Lebenssituation Anerkannter v. 26.04.2018, S. 1-4 -, nicht vor (zum rechtlichen Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 8-11; wie hier auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).
  • VG Schwerin, 18.06.2018 - 3 A 3589/17

    Kein Abschiebungsverbot für anerkannt international Schutzberechtigte bezüglich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Denn systemische Mängel in Bulgarien, die ernsthaft befürchten lassen, dass der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird, liegen im Hinblick auf den Kläger, der vorübergehendes Obdach in einem Aufnahmezentrum finden und als junger gesunder Mann mittelfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können wird - vgl. insofern nur Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier: Lebenssituation Anerkannter v. 26.04.2018, S. 1-4 -, nicht vor (zum rechtlichen Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 8-11; wie hier auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).
  • VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18

    Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Denn systemische Mängel in Bulgarien, die ernsthaft befürchten lassen, dass der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird, liegen im Hinblick auf den Kläger, der vorübergehendes Obdach in einem Aufnahmezentrum finden und als junger gesunder Mann mittelfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können wird - vgl. insofern nur Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier: Lebenssituation Anerkannter v. 26.04.2018, S. 1-4 -, nicht vor (zum rechtlichen Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 8-11; wie hier auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Denn systemische Mängel in Bulgarien, die ernsthaft befürchten lassen, dass der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird, liegen im Hinblick auf den Kläger, der vorübergehendes Obdach in einem Aufnahmezentrum finden und als junger gesunder Mann mittelfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können wird - vgl. insofern nur Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier: Lebenssituation Anerkannter v. 26.04.2018, S. 1-4 -, nicht vor (zum rechtlichen Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 8-11; wie hier auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2018 - 3 L 50/17

    Lebensbedingungen von anerkannten Flüchtlingen in Bulgarien

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Denn systemische Mängel in Bulgarien, die ernsthaft befürchten lassen, dass der Kläger als anerkannter Schutzberechtigter dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt wird, liegen im Hinblick auf den Kläger, der vorübergehendes Obdach in einem Aufnahmezentrum finden und als junger gesunder Mann mittelfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können wird - vgl. insofern nur Auswärtiges Amt, Auskunft an VG Trier: Lebenssituation Anerkannter v. 26.04.2018, S. 1-4 -, nicht vor (zum rechtlichen Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris, Rn. 8-11; wie hier auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.08.2018 - 3 L 50/17 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 23 L 389.18 A -, juris, VG Schwerin, Urteil vom 18.06.2018 - 3 A 3589/17 As SN -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 09.01.2017 - 16 A 5546/14 -, juris).
  • VG Göttingen, 15.10.2018 - 3 A 745/17

    30-tägige Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 804/16
    Die Fristsetzung für die freiwillige Ausreise im Rahmen der Abschiebungsandrohung begegnet zwar im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit § 36 Abs. 1 AsylG objektivrechtlichen Bedenken, sie dürfte den Kläger jedenfalls in einem wie hier allein im Klageverfahren geführten Rechtsstreit nicht in seinen Rechten verletzen, da er von der längeren Frist begünstigt wird (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 15.10.2018 - 3 A 745/17 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1292/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 11 A 548/16

    Ablehnung eines auf die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und die Gewährung von

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 8 LB 184/15

    Asyl; Berufung; Dublin III-Verfahren; systemische Mängel; Ungarn

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 82/17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Bulgarien; Gravierende Mangel- oder

  • VG Karlsruhe, 25.06.2019 - A 13 K 6939/18

    Rechtmäßigkeit der asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung - Abschiebung nach

    Denn ungeachtet dessen, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse für international Schutzberechtigte in Bulgarien darstellen, haben die Kläger als anerkannte Schutzberechtigte keinen Anspruch auf die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens und die erneute Zuerkennung internationalen Schutzes durch die Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, juris, Rn. 28 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2016 - 13 A 63/16.A. -, juris, Rn. 40 f. und Beschluss vom 10.11.2016 - 11 A 548/16.A -, juris, Rn. 8; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2016 - 2 A 260/16 -, juris, Rn. 22 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2018 - A 13 K 804/16 -, juris, Rn. 22-25 m.w.N.).
  • VG Dresden, 21.02.2019 - 11 K 3785/17
    Eine nach der erfolgten Eheschließung mit einer Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) würde diese Voraussetzungen erfüllen und daher zur Unzulässigkeit der Klage führen (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2018 - A 13 K 804/16 -, juris).
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