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   VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21   

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VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21 (https://dejure.org/2021,54575)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.2021 - 12 K 1009/21 (https://dejure.org/2021,54575)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 2021 - 12 K 1009/21 (https://dejure.org/2021,54575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige Abschnittsbildung durch die Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorteilslage; Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorhandene Straße; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Eine Vorteilslage im Sinne des § 20 Abs. 5 KAG BW (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -) kann auch ohne vorherige Abschnittsbildung durch die Gemeinde nur für einen nach den besonderen Merkmalen des Einzelfalls abgrenzbaren Teil einer Erschließungsanlage eintreten.

    Dies ergebe sich daraus, dass die " ... Straße" nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg (so etwa Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18) als einzelne Erschließungsanlage zwischen ihrer Abzweigung von der " ... Straße" bis zum Ende des Abrechnungsabschnitts zum Übergang in das Gebiet " ... Weg - ... " anzusehen sei.

    Diese Fortführung der Bebauung darf bei der Beurteilung der Erschließungsanlage nicht außer Betracht bleiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 80).

    Gleiches galt für einen Gemeinderatsbeschluss, der sich nur mit der technischen Durchführung des Straßenbaus oder mit der Herstellung von Teilstrecken befasste, ohne die abrechnungsmäßige Verselbständigung für Zwecke des Erschließungsbeitragsrechts festzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris, Rn. 83, und vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 - juris, Rn. 38).

    Enthielt ein Beschluss des Gemeinderates keinerlei Hinweis, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Straße abgerechnet werden sollte, konnte ein entsprechender Wille dem Gemeinderat auch nicht unterstellt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019, a. a. O.).

    aa) Mit dem am 12. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) hat der Landesgesetzgeber zur Anpassung des Kommunalabgabengesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - juris, Rn. 41) zur Beitragsvorhersehbarkeit und -klarheit und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129, und vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - juris) die Regelung des § 20 Abs. 5 KAG in das Kommunalabgabengesetz eingefügt (vgl. hierzu die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drucks. 16/9087, S. 31 ff.).

    Mit diesem Begriff knüpft der Landesgesetzgeber für das Erschließungsbeitragsrecht, wie sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich ergibt (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.), an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - an.

    Im nachfolgenden Urteil vom 29. Oktober 2019 (a. a. O., juris, Rn. 129) hat sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 6. September 2018 (- 9 C 5.17 - juris, Rn. 55; vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53.18 - juris, Rn. 7) angeschlossen, ohne dass damit allerdings eine inhaltliche Neubewertung verbunden war.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Eine Vorteilslage im Sinne des § 20 Abs. 5 KAG BW (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -) kann auch ohne vorherige Abschnittsbildung durch die Gemeinde nur für einen nach den besonderen Merkmalen des Einzelfalls abgrenzbaren Teil einer Erschließungsanlage eintreten.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18) könne das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags dann entgegenstehen, wenn zwischen dem Eintritt der Vorteilslage und dem Vorteilsausgleich ein langer Zeitraum verstrichen sei.

    aa) Mit dem am 12. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) hat der Landesgesetzgeber zur Anpassung des Kommunalabgabengesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - juris, Rn. 41) zur Beitragsvorhersehbarkeit und -klarheit und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129, und vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - juris) die Regelung des § 20 Abs. 5 KAG in das Kommunalabgabengesetz eingefügt (vgl. hierzu die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drucks. 16/9087, S. 31 ff.).

    Mit diesem Begriff knüpft der Landesgesetzgeber für das Erschließungsbeitragsrecht, wie sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich ergibt (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.), an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 19. September 2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 - an.

    Im Urteil vom 19. September 2018 (a. a. O., juris, Rn. 50) hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass der Begriff der Vorteilslage aus der Perspektive des objektiven Empfängerhorizonts des Beitragspflichtigen zu bestimmen sei, welcher den Eintritt der Vorteilslage erkennen können müsse.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Diese erst nach dem Ergehen des angefochtenen Bescheids in Kraft getretene Neuregelung ist im gerichtlichen Verfahren wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 26).

    Für die Beurteilung, ob eine Erschließungsmaßnahme dem gemeindlichen Bauprogramm vollständig entspricht beziehungsweise entsprochen hat, ist - dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entsprechend - naturgemäß nicht nur auf die aktuelle Erschließungsmaßnahme, sondern auch auf Erschließungsmaßnahmen in der Vergangenheit abzustellen und zu prüfen, ob diese den jeweils maßgebenden gemeindlichen Bauprogrammen entsprochen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 31).

    Dies schließt auch erforderliche tatsächliche oder rechtliche Bewertungen nicht aus; dabei ist es dem Beitragspflichtigen zumutbar, notfalls fachkundigen Rat einzuholen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Besaß die Gemeinde - wie dies hier nach den unbestrittenen Angaben der Beklagten der Fall war - kein Ortstatut nach § 15 PrFlG, so tritt an die Stelle des sonst mit dem Inkrafttreten des ersten Ortsstatuts bezeichneten Zeitpunkts der letzte Tag, an dem die Gemeinde ein solches Statut nach dem alten Recht noch hätte in Kraft setzen können, also der 29. Juni 1961 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 S 2349/20 - juris, Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. März 2000 - 3 A 3611/96 - juris, Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 23. September 2008 - 3 K 563/06 - juris).

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" Straße im Sinne des ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts sein, wenn sie zum maßgeblichen Zeitpunkt den objektiven Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr) und den subjektiven Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustands für den inneren Anbau und örtlichen Verkehr geeignet) erfüllte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 2 S 2349/20 - juris, Rn. 11, und vom 16. Mai 1989 - 2 S 125/89 - juris, Rn. 2).

    Dabei kann sich der Charakter als vorhandene Straße auch nur auf ein Teilstück einer darüber hinausreichenden Straße beschränken, ohne dass diese Beschränkung an topographischem Merkmalen orientiert sein musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 S 2349/20 - juris, Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juli 1990 - 3 A 2934/86 - NVwZ-RR 1991, 265).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31. Dezember 1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 35, und vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 - juris, Rn. 27).

    Diese planerische Entschließung kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sogenannten Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 36, und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris, Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 2671/15

    Anforderungen an die Berechnung eines Erschließungsbeitrags für einen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage entsprechend den zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 43, und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. November 2018 - 15 A 2671/15 - juris, Rn. 28, und vom 9. März 2000 - 3 A 3611/96 - juris, Rn. 11 ff.).

    Es ist nämlich Sache des Anliegers darzutun, dass (unter Geltung alten Rechts) überhaupt schon eine funktionstüchtige, zur Erschließung der anliegenden Grundstücke geeignete Straße vorhanden war; hierfür trifft - anders als bei sogenannten Rechtstatsachen, die allein in die Sphäre der Gemeinde fallen (zum Beispiel die Programmgemäßheit und die Einschätzung der Tauglichkeit des Ausbauzustandes der Straße durch die Gemeinde) - die Beweislast den Anlieger, da der tatsächliche Straßenzustand ihm in aller Regel nicht weniger gut bekannt ist als der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1993 - 8 B 156.93 - juris, Rn. 2, sowie Urteile vom 9. Dezember 1988 - 8 C 72.87 - juris, Rn. 17, und vom 26. Januar 1979 - 4 C 52.76 - juris, Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. November 2018 - 15 A 2671/15 - juris, Rn. 62).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Besaß die Gemeinde - wie dies hier nach den unbestrittenen Angaben der Beklagten der Fall war - kein Ortstatut nach § 15 PrFlG, so tritt an die Stelle des sonst mit dem Inkrafttreten des ersten Ortsstatuts bezeichneten Zeitpunkts der letzte Tag, an dem die Gemeinde ein solches Statut nach dem alten Recht noch hätte in Kraft setzen können, also der 29. Juni 1961 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 S 2349/20 - juris, Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. März 2000 - 3 A 3611/96 - juris, Rn. 8; VG Sigmaringen, Urteil vom 23. September 2008 - 3 K 563/06 - juris).

    Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage entsprechend den zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 43, und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. November 2018 - 15 A 2671/15 - juris, Rn. 28, und vom 9. März 2000 - 3 A 3611/96 - juris, Rn. 11 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1989 - 2 S 125/89

    Erschließungsbeitrag - "vorhandene Straße"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Nach der Rechtsprechung beantwortet sich die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (am 30. Juni 1961) bereits vorhanden war, nach den vormaligen landes- oder ortsrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 22.78 u.a. - juris, Rn. 20, und vom 13. August 1976 - IV C 23.74 - juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1989 - 2 S 125/89 - juris, Rn. 2), hier also für das im ehemals hohenzollerischen Landesteil gelegene Gebiet der Beklagten nach dem Preußischen Fluchtliniengesetz (Straßen- und Baufluchtengesetz - FlG) vom 2. Juli 1875.

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" Straße im Sinne des ehemaligen preußischen Anliegerbeitragsrechts sein, wenn sie zum maßgeblichen Zeitpunkt den objektiven Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr) und den subjektiven Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustands für den inneren Anbau und örtlichen Verkehr geeignet) erfüllte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. November 2020 - 2 S 2349/20 - juris, Rn. 11, und vom 16. Mai 1989 - 2 S 125/89 - juris, Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31. Dezember 1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 35, und vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21
    Ob die Gemeinde eine solche Abschnittsbildung vornimmt, lag in ihrem Ermessen (BVerwG, Urteil vom 9. Januar 2013 - 9 B 33.12 - juris, Rn. 7); die Ausübung dieses Ermessens musste in dem Beschluss der Gemeinde unmissverständlich zu erkennen sein.
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

  • VG Düsseldorf, 28.01.2008 - 12 K 6605/03

    Erschließungsbeiträge für den "Stapper Weg" in Mönchengladbach rechtens

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19

    Beginn der Ausschlussfrist des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005 mit Eintritt der

  • BVerwG, 27.02.2019 - 2 A 1.18

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - 15 A 2241/18

    Vorhandene Straße; Innerortslage

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 22.78

    Zulässigkeit der Revision bei Begründung der Revision mit dem Eintritt der

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

  • OVG Hamburg, 09.01.2004 - 1 Bs 480/03

    Beitragsfreie vorhandene Straße im Sinne des § 15 PrFluchtlG (StrG PR)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1990 - 3 A 2934/86

    Umstellung eines Erschließungsbeitragsbescheides; Straßenbaubeitragsbescheid;

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

  • BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15

    Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit durch Fehlen einer zeitlichen

  • BVerwG, 15.09.1993 - 8 B 156.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. November 2021 - 12 K 1009/21 - geändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30.11.2021 - 12 K 1009/21 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Aachen, 07.09.2023 - 7 K 2771/22

    Erschließungsvertrag, Wirtschaftsweg, Widmung, Baustraße, Provisorium,

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2021 - 12 K 1009/21 - juris Rn. 42 f.; BayVGH, Urteil vom 13.04.2017- 6 B 14.2720 -, juris Rn. 30 f.; BVerwG, Beschluss vom 20.11.2001 - 9 B 54/01 -, juris Rn. 10 f., wonach eine konkludente Abschnittsbildung zwar denkbar sei, aber der Wille des zuständigen Gemeindeorgans "klar erkennbar" sein müsse.
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