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   VG Karlsruhe, 31.03.2006 - 6 K 804/06   

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https://dejure.org/2006,17663
VG Karlsruhe, 31.03.2006 - 6 K 804/06 (https://dejure.org/2006,17663)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2006 - 6 K 804/06 (https://dejure.org/2006,17663)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2006 - 6 K 804/06 (https://dejure.org/2006,17663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufstallungspflicht für Gänse; Ausnahmegenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen tierseuchenrechtliche Anordnung; Voraussetzungen der Anwendung der Geflügelpestaufstallungsverordnung (GefIPestStallV); Anforderungen an die Annahme eines mündlich erteilten Verwaltungsaktes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Anordnung von Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe : Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2006 - 6 K 804/06
    Nach der Auffassung des Gerichts kann der für sofort vollziehbar erklärten Anordnung Nr. 1 der Verfügung des Landratsamts vom 15.03.2006 auch nicht das besondere Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO an deren sofortiger Vollziehung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390) abgesprochen werden.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2006 - 6 K 804/06
    Nach der Auffassung des Gerichts kann der für sofort vollziehbar erklärten Anordnung Nr. 1 der Verfügung des Landratsamts vom 15.03.2006 auch nicht das besondere Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO an deren sofortiger Vollziehung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390) abgesprochen werden.
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