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   VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13   

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https://dejure.org/2014,28279
VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13 (https://dejure.org/2014,28279)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 K 1762/13 (https://dejure.org/2014,28279)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 K 1762/13 (https://dejure.org/2014,28279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Generelle Unzulässigkeit genetischer Untersuchungen und Analysen bei der Prüfung der Polizeidiensttauglichkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG
    Unzulässigkeit genetischer Untersuchungen und Analysen im Rahmen der Prüfung der Polizeidiensttauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Polizeidiensttauglichkeit; PDV 300; Genetische Untersuchungen und Analysen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Dabei kann offen bleiben, ob die Klage hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs bereits deswegen unzulässig ist, weil die Klägerin insoweit kein Widerspruchsverfahren durchgeführt hat (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48/00 -, Rn. 15).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris Rn. 24 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Dieser Anspruch steht auch einem Bewerber um die Verbeamtung zu, weil auch Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12/11 -, BVerwGE 147, 244, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, BVerwGE 148, 204, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Danach kann ein Beamter von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23/12 -, juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der PDV 300 sind nach Auffassung der Kammer nach der oben zitierten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwei Fallgruppen zu unterscheiden (ähnlich wohl VG Berlin, Urteil vom 22.01.2014 - 7 K 117.13 -, juris Rn. 25):.
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 1762/13
    Soweit die PDV 300 spezifische körperliche Anforderungen festlegt, die der Beamte erfüllen muss, um die Ämter seiner Laufbahn wahrnehmen zu können, ist diese Festlegung vom Gericht grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar; dem Dienstherrn kommt hinsichtlich der Bestimmung der körperlichen Anforderungen grundsätzlich ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. zu einem solchen Fall Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2017 - 4 S 394/15

    Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst wegen

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 (- 2 K 1762/13 -) geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31.07.2014 (- 2 K 1762/13 -) zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Dresden, 22.05.2015 - A 2 K 3943/14
    Die Eltern des Klägers und seine Schwester erhoben durch ihre Prozessbevollmächtigten am 19.12.2013 gegen den Bescheid vom 5.12.2013 Klage beim Verwaltungsgericht Dresden (Az.: A 2 K 1762/13) und stellten am gleichen Tag Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO 3.

    Mit Urteil vom 22.5.2015 entschied das Verwaltungsgericht Dresden über die Klage der Eltern und der Schwester des Klägers (Az.: A 2 K 1762/13) und gab dieser statt, indem es den Bescheid des Bundesamtes vom 5.12.2013 aufhob.

    Zur Begründung der Klage bezieht sich der Kläger auf die von seinen Eltern und seiner Schwester in den Verfahren A 2 L 1180/13 und A 2 K 1762/13 vorgetragenen Gründe, insbesondere auf den dort thematisierten zwischenzeitlichen Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist nach Polen nach der Dublin-Il-Verordnung.

    Ebenso beigezogen wurden die Gerichtsakten, die die Eltern und die Schwester des Klägers betreffen (Az.: A 2 K 1762/13 [Klageverfahren] und A 2 L 1327/14 [Eilverfahren]).

    Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22.5.2015 (Az.: A 2 K 1762/13) ist für die Prüfung der Asylgesuche und der Gesuche auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus der Eltern und der Schwester des Klägers, und damit für den größten Teil der Familie des Klägers, die Bundesrepublik Deutschland zuständig.

  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Auf dieser Basis können sich die Verwaltungsgerichte im gleichen Maß ein eigenverantwortliches Urteil über die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung des Bewerbers und über die Erfüllung der dienstlichen Anforderungen bilden wie die zuständige Behörde; insoweit besteht kein Anlass, die gerichtliche Kontrolldichte zugunsten der Verwaltung einzuschränken (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2014 - 2 K 1762/13 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2015 - 2 K 83/15
    Der (künftige) Polizeivollzugsbeamte muss also grundsätzlich die Gewähr bieten, zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung eingesetzt werden zu können, vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 K 1762/13 -, juris, Rn. 28; zur Beurteilung der Polizeidienstfähigkeit OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2015 - 6 A 1443/14 -, juris, Rn. 8.
  • VG Stuttgart, 17.03.2021 - 10 K 945/21

    Polizeidiensttauglichkeit einer Bewerberin mit Brustkrebserkrankung

    Auf dieser Basis können sich die Verwaltungsgerichte im gleichen Maß ein eigenverantwortliches Urteil über die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung des Bewerbers und über die Erfüllung der dienstlichen Anforderungen bilden wie die zuständige Behörde; insoweit besteht kein Anlass, die gerichtliche Kontrolldichte zugunsten der Verwaltung einzuschränken (vgl. BVerwG , Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe , Beschluss vom 29.02.2016 - 7 K 5541/15 -, juris Rn. 24, Urteil vom 31.07.2014 - 2 K 1762/13 -, juris Rn. 25).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

    Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, dass der früher angenommene Beurteilungsspielraum für die langfristige medizinische Prognose aufgrund der erheblichen Schwierigkeiten der Beweisführung eine unverhältnismäßige Einschränkung des Berufszugangs für Bewerber, deren Gesundheitszustand vom Normalzustand abweicht, darstelle, gilt in gleicher Weise für Bewerber für den Polizeidienst (vgl. wie hier Sächs. OVG, Urt. v. 08.11.2016 - 2 A 484/15 - juris, Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.11.2017 - 6 A 2111/14 - juris, Rn. 100; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.03.2018 - OVG 4 B 19.14 - juris, Rn. 30; VG Karlsruhe, Urt. v. 31.07.2014 - 2 K 1762/13 - juris, Rn. 30; offen gelassen bei VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.01.2017 - 4 S 394/15 - juris, Rn. 23).
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