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   VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS   

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VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS (https://dejure.org/2016,7306)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS (https://dejure.org/2016,7306)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. März 2016 - 1 K 602/13.KS (https://dejure.org/2016,7306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 BImSchG, § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, § 8 ROG
    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön; Widerspruch gegen Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Hessen 2013

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön; Widerspruch gegen Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Hessen 2013

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage in der Rhön

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage in der Rhön

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dieser Tatbestand erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, Rn. 11, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - Rn. 219, juris).

    Bei der Prüfung, ob der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand erfüllt ist, ist der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 14 ff, juris. und vom 2. März 2008 - 9 A 3.06 -, Rn. 202, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 -, Rn. 14, juris ).

    Das Gericht bleibt verpflichtet zu prüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - Rn. 16, juris).

    Aus diesem Grund wird es in der Rechtsprechung der Obergerichte als naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Abstand der Windkraftanlage zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, Rn. 94, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 11, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, Rn. 31, juris; demfolgend insb. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v., bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, Rn. 11, juris).

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Der Hess. VGH hat in seinem Urteil vom 23. September 2015 - 4 C 358/14.N - entschieden, dass mit der Abstandsfestlegung nicht gegen das raumordnerische Abwägungsgebot verstoßen werde und auch im Übrigen keine rechtlichen Bedenken gegen die Festlegung eines Mindestabstandes von 1.000 im Landesentwicklungsplan bestünden.

    Außerdem ist an die Zielfestlegung des Landesentwicklungsplans der nachfolgende Regionalplan gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG gebunden (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 23. September 2015 - 4 C 358/14.N -, Rn. 32, juris, vom 25. September 2006 - 9 N 844/06 -, NVwZ-RR 2007, 298).

    Die sogenannte Konzentrationszonenplanung kann danach auch über Zielfestlegungen im Landesentwicklungsplan oder durch ein Zusammenspiel von Landes- und Regionalplanung derart erfolgen, dass die Landesplanung der Regionalplanung Vorgaben macht, die bei der Konzentrationszonenplanung auf Regionalplanebene zu beachten sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. September 2015 - 4 C 358/14.N -, Rn. 38, juris).

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Eine Verletzung der natürlichen Eigenart der Landschaft liegt bei einer der jeweiligen Landschaft wesensfremden Bebauung vor, sowie dann, wenn ein Vorhaben einem schutzwürdigen Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29. April 1968 - IV B 77/67 -, DVBl. 1969, 261; Hess. VGH, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, Rn. 65, juris; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 35 Rn. 86).

    Bei der Frage, ob eine Beeinträchtigung gegeben ist, ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber Windenergieanlagen bevorzugt dem Außenbereich zugewiesen hat (Hess. VGH, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, Rn. 65, juris).

    Auch bei der Frage der Verunstaltung des Landschaftsbildes ist von Bedeutung, ob dieses bereits vorbelastet ist, beispielsweise durch in der Nähe befindliche Windkraftanlagen (Hess. VGH, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 103/11 -, Rn. 68, juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 18. März 2003 - 4 B 7.03 -, juris; und vom 15. Oktober 2001 - 4 B 69.01 -, juris).

  • VG Kassel, 15.06.2012 - 4 K 749/11

    Rotmilane verhindern Bau von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Der Rotmilan zählt zu den Arten, die häufiger als Schlagopfer von Windkraftanlagen auftreten und daher besonders kollisionsgefährdet sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris).

    Aus diesem Grund wird es in der Rechtsprechung der Obergerichte als naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Abstand der Windkraftanlage zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, Rn. 94, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 11, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, Rn. 31, juris; demfolgend insb. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v., bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, Rn. 11, juris).

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Der Rotmilan zählt zu den Arten, die häufiger als Schlagopfer von Windkraftanlagen auftreten und daher besonders kollisionsgefährdet sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris).

    Die Entwicklung eines entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichskonzepts ist daher Sache des Antragstellers (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2012 - 8 A 252/10 - Rn. 121, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 143, juris).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dieser Tatbestand erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, Rn. 11, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - Rn. 219, juris).

    Bei der Prüfung, ob der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand erfüllt ist, ist der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 14 ff, juris. und vom 2. März 2008 - 9 A 3.06 -, Rn. 202, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 -, Rn. 14, juris ).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Des Weiteren bedarf es keiner Entscheidung, ob auch der in Aufstellung befindliche Teilregionalplan Energie Nordhessen, welcher für das Vorhabengebiet keine Vorrangfläche für die Windenenergienutzung vorsieht, als unbenannter öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 1 BauGB der geplanten Windkraftanlage entgegensteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2010 - 4 C 4/08 -, BVerw- GE 137, 247, vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, BVerwGE 122, 364).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Die Entwicklung eines entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichskonzepts ist daher Sache des Antragstellers (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. November 2012 - 8 A 252/10 - Rn. 121, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 143, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Aus diesem Grund wird es in der Rechtsprechung der Obergerichte als naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Abstand der Windkraftanlage zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, Rn. 94, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 11, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, Rn. 31, juris; demfolgend insb. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v., bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, Rn. 11, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
    Auszug aus VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13
    Der Rotmilan zählt zu den Arten, die häufiger als Schlagopfer von Windkraftanlagen auftreten und daher besonders kollisionsgefährdet sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris).
  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG Gießen, 25.02.2016 - 3 K 3149/13
  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 1122/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Ziele der Raumordnung und großflächiger Einzelhandel

  • VGH Hessen, 25.09.2006 - 9 N 844/06

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Öffentlicher Belang - Erhaltung der Landschaft - Privilegierte Fischteiche

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 69.80

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 117/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

    Die geplante Windenergieanlage stellt wegen ihrer Höhe von knapp 150 m, ihrer vertikalen Ausdehnung und ihrer Wirkungen auf die weitere Umgebung ein raumbedeutsames Vorhaben dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 B 36/02 -, Rn. 6, juris, das eine Raumbedeutsamkeit schon ab knapp 100 m anerkennt; so auch: VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 47, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 03.06.2010 - 2 A 616/08, Rn. 28, juris).

    Die sogenannte Konzentrationszonenplanung kann danach auch über Zielfestlegungen im Landesentwicklungsplan oder durch ein Zusammenspiel von Landes- und Regionalplanung derart erfolgen, dass die Landesplanung der Regionalplanung Vorgaben macht, die bei der Konzentrationszonenplanung auf Regionalplanebene zu beachten sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23.09.2015 - 4 C 358/14.N, Rn. 38, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 50, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 91, juris; in diese Richtung auch VG Gießen, Urteil vom 25.02.2016 - 3 K 3149/13.GI).

    Eine Negativwirkung als Folge positiver Nutzungs- oder Funktionszuweisung findet ihre Grenze erst dort, wo die negative Wirkung der primär mit der Zielaufstellung verfolgte Zweck ist und es entweder an einer positiven Nutzungs- oder Funktionszuweisung für diesen Bereich mangelt oder ihr keine praktische Bedeutung zukommt (VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 50, juris; Runkel , in: Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 3 Rn. 42).

    Diesen zutreffenden Ausführungen und Maßstäben schließt sich die Kammer nach eigener Überzeugungsbildung an (so auch VG Gießen, Urteil vom 25.02.2016 - 3 K 3149/13.GI, S. 19; VG Kassel, Urteil vom. 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 50).

    Bei der Bestimmung ist der Regionalplan an die Zielfestlegung des 1000 m Abstandes des LEP 2013 gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG gebunden (Hess. VGH, Urteil vom 23.09.2015 - 4 C 358/14.N, Rn. 32, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 52, juris).

  • VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17

    Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan

    Derartige zwingende Gründe ergeben sich nicht aus § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BauGB, wonach raumbedeutsame Vorhaben im Außenbereich den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen dürfen, in Verbindung mit dem Ziel Z 3 lit. b) der 2. LEP-Änderung 2013 (so aber VG Kassel, Urteile vom 2. März 2016 - 1 K 602/13.KS -, juris Rdnr. 46 ff., und vom 25. Oktober 2017 - 7 K 117/15.KS -,juris Rdnr. 42 ff; wie hier Wegner, ZNER 2018, 181).
  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Die artenschutzrechtliche Prüfung hat - bei der Erfassung wie bei der Bewertung möglicher Betroffenheiten - nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien zu erfolgen, wobei Maßnahmen der Risikominimierung mit einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07, Rn. 64, 91, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 602/13.KS, Rn. 65, juris).
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Die beiden streitgegenständlichen Anlagen sind schon aufgrund ihrer Nabenhöhe von etwa 140 m sowie ihrer exponierten Stellung auf dem Höhenrücken K mit nur etwa 1.000 m Entfernung zu den beiden Orten J und L raumbedeutsam im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG (vgl. VG Kassel, Urteil vom 2. März 2016 - 1 K 602/13.KS -, wonach eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von knapp 150 m ein raumbedeutsames Vorhaben darstellt.
  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 1122/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

    Dies gilt umso mehr, als dass es sich um die Errichtung einer Einzelanlage - selbst unter Berücksichtigung der weiteren geplanten Windkraftanlage am Galgenberg (Verfahren 1 K 602/13.KS) - handeln würde, welche aufgrund ihrer enormen Ausmaße erst Recht die Blicke auf sich zöge und zu einer "Verspargelung" der Landschaft führte.
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