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   VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18.KS   

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VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18.KS (https://dejure.org/2020,15835)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.06.2020 - 1 K 2590/18.KS (https://dejure.org/2020,15835)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 1 K 2590/18.KS (https://dejure.org/2020,15835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 49 Abs 2 Nr 1 HVwVfG, § 79 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 62 Abs 3 S 2 HBG, § 4 Abs 3 HBeamtVG
    Übergang von Teilzeit zu Vollzeit nach Versetzung in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    In der Begründung bezog sie sich auf § 62 Abs. 3 S. 2 HBG und verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2008 (- 2 C 15/07 -).

    Diese Regelung gilt auch für Fälle des sog. Sabbatjahrs, denn auch insoweit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung, wenn auch mit einer vom Üblichen abweichenden Verteilung der Arbeitszeit (so die einhellige Auffassung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 A 567/08 -, beide zit. nach juris).

    Zum Merkmal der Unzumutbarkeit in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 78b Abs. 3 Satz 2 LBG NW a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.) ausgeführt:.

    Tritt in der Freistellungsphase eine Dienstunfähigkeit oder längerfristige Erkrankung ein, kann der Beamte die mit dem teilweisen Besoldungsverzicht erkauften Vorteile nicht mehr in Anspruch nehmen, obwohl er die Gegenleistung hierfür bereits erbracht hat (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 19 f.).".

  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 A 567/08

    Bei Störfall im Blockmodell während der Freistellungsphase kann

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Demzufolge sei § 62 Abs. 3 S. 2 HBG nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 18. März 2009 - 1 A 567/08 -) auch in den Fällen einer längerfristigen Erkrankung des Beamten mit der Folge der Dienstunfähigkeit während der Freistellungsphase anwendbar.

    Diese Regelung gilt auch für Fälle des sog. Sabbatjahrs, denn auch insoweit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung, wenn auch mit einer vom Üblichen abweichenden Verteilung der Arbeitszeit (so die einhellige Auffassung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 A 567/08 -, beide zit. nach juris).

  • VG Darmstadt, 12.03.2009 - 1 K 568/08

    Leistungsstörungen im Sabbatjahr

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Weil § 1 HBeamtLehrkrTZV ausdrücklich auf die Vorgängerregelung des § 62 HBG Bezug nimmt, ist davon auszugehen, dass es sich auch bei einer Teilzeitbeschäftigung im Sabbatjahrmodell um eine Teilzeitbeschäftigung im Sinne des § 62 HBG handelt mit der Folge, dass auch die dortigen Regelungen über Änderungen der Teilzeitbeschäftigung § 62 Abs. 2 S. 3 HBG ) unmittelbar Anwendung finden (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 12. März 2009 - 1 K 568/08.DA -, juris).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14

    Alimentationsprinzip, Altersteilzeit, Änderung, Blockmodell, Freistellung,

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Ergänzend hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23. April 2015 (- 2 B 69/14 -, juris) seine Rechtsprechung präzisiert und ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17

    Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Das Gericht folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 E 1341/17 - juris), wonach bei wiederkehrenden Leistungen aus einem Beamtenverhältnis nicht mehr der sog. Statusstreitwert, also der 24-fache Monatsbetrag der Differenz zwischen gewährten und begehrten Bezügen, heranzuziehen ist (anders noch BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f, noch zur alten, aber wortgleichen Fassung des GKG).
  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 5.13

    Hauptberuflichkeit; amtsangemessene Alimentation; Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    "Dem teilzeitbeschäftigten Beamten muss jedenfalls dann eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden, wenn ansonsten eine amtsangemessene Lebensführung, wie sie durch die volle Alimentation gewährleistet wird, in Frage stehen könnte (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 16).
  • VG Frankfurt/Main, 17.01.2011 - 9 K 1342/10

    Übergang von Teilzeitbeschäftigung in Vollzeitbeschäftigung und Berücksichtigung

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Kann es infolge Krankheit von vornherein gar nicht zu einer entsprechenden Dienstleistung kommen, kann im Hinblick auf die dienstlichen Belange eine nachträgliche Aufstockung der Arbeitszeit auf Vollzeitbeschäftigung nicht gewährt werden (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2011 - 9 K 1342/10.F -, juris).
  • VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09

    Vorzeitige Beendigung einer Teilzeitbeschäftigung bei Erkrankung; Vorzeitige

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Sie hat zur Folge, dass jeweils im Einzelfall die Belange des Beamten und des Dienstherrn gegeneinander abgewogen werden müssen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht etwa einen Rechtssatz dahingehend aufgestellt, dass eine länger andauernde Erkrankung immer zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung führen muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09. Februar 2010 - 1 A 1201/09.Z -, juris).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18
    Das Gericht folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 E 1341/17 - juris), wonach bei wiederkehrenden Leistungen aus einem Beamtenverhältnis nicht mehr der sog. Statusstreitwert, also der 24-fache Monatsbetrag der Differenz zwischen gewährten und begehrten Bezügen, heranzuziehen ist (anders noch BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f, noch zur alten, aber wortgleichen Fassung des GKG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 925/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    OVG, Urteil vom 7. November 2012 - 2 KO 49/10 -, juris Rn. 55, sowie Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; a. A. gestützt auf § 42 GKG VG Kassel, Urteil vom 2. Juni 2020 - 1 K 2590/18.KS -, juris Rn. 55: dreifacher Jahresbetrag der Differenz.

    OVG, Urteil vom 7. November 2012 - 2 KO 49/10 -, juris Rn. 55, sowie Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; a. A. gestützt auf § 42 GKG VG Kassel, Urteil vom 2. Juni 2020 - 1 K 2590/18.KS -, juris Rn. 55: dreifacher Jahresbetrag der Differenz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 957/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    OVG, Urteil vom 7. November 2012 - 2 KO 49/10 -, juris Rn. 55, sowie Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit; a. A. gestützt auf § 42 GKG VG Kassel, Urteil vom 2. Juni 2020 - 1 K 2590/18.KS -, juris Rn. 55: dreifacher Jahresbetrag der Differenz.
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