Rechtsprechung
   VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8779
VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18.KS (https://dejure.org/2020,8779)
VG Kassel, Entscheidung vom 03.04.2020 - 3 K 1991/18.KS (https://dejure.org/2020,8779)
VG Kassel, Entscheidung vom 03. April 2020 - 3 K 1991/18.KS (https://dejure.org/2020,8779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 161 Abs 2 HSchG, § 42 Abs 2 VwGO
    Melderechtlicher Hauptwohnsitz als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der Schülerbeförderung bei sog. Wechselmodell; Klagebefugnis eines gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    Zweck der Regelung ist es dagegen nicht, einen Ausgleich für die vielfältigen familiären Lebensformen (hier: Doppelresidenzmodell) bereit zu stellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    In Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler sich gleichermaßen in zwei Wohnungen aufhält, mithin an keinem Wohnsitz einen überwiegenden Aufenthalt hat, und beide Wohnungen sich gleichermaßen in dem Schulbezirk befinden, ist mangels anderer Anhaltspunkte auf die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12, juris, Rn. 26; OVG Koblenz, Urteil v. 17.06.2011 - 2 A 10395/11, juris Rn. 17 ff.).

    Insoweit besteht weder eine staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) noch begründen das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG oder das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch die öffentliche Hand (OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12, juris Rn. 22).

  • VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114

    Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    Aus dieser und vergleichbaren Regelungen anderer Länder wird zum Teil geschlossen, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 BGB) nur gemeinsam klagebefugt seien (vgl. VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 21 ff.; VG Gießen, Urteil v. 29.04.2015 - 7 K 2496/14.GI , juris Rn. 15 ).

    Das familienrechtliche Wechselmodell ist weder unerlässlich noch unbedingt erforderlich, sondern stellt familienrechtlich lediglich eine Möglichkeit unter vielen dar, den Lebensmittelpunkt eines Kindes nach Trennung der Eltern bzw. den Umgang der Eltern mit dem Kind zu regeln (so auch VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 30 zu einer entsprechenden Regelung des bayerischen Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (§ 2 SchKfrG)).

    Allerdings entheben diese Grundrechte nicht des Risikos, dass sich familienrechtliche Lebensmodelle nachteilig auf die Frage der Übernahme von Schülerbeförderungskosten auswirken (VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 33).

  • VG Schleswig, 09.10.2017 - 9 A 257/16

    Hauptwohnung als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    Die Anknüpfung an die melderechtliche Hauptwohnung liefert, insbesondere bei einer "Massenverwaltung" wie der Schülerbeförderung, eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil v. 09.10.2017 - 9 A 257/16, juris, Rn 23).
  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    Aus dieser und vergleichbaren Regelungen anderer Länder wird zum Teil geschlossen, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 BGB) nur gemeinsam klagebefugt seien (vgl. VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 21 ff.; VG Gießen, Urteil v. 29.04.2015 - 7 K 2496/14.GI , juris Rn. 15 ).
  • VG Schwerin, 13.07.2016 - 6 A 1845/14

    Schülerbeförderung: Doppelresidenzmodell; Schulbeförderung des Kindes von

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    Führt jedoch ein Elternteil das Verwaltungsverfahren allein und hat der andere Elternteil kein Interesse an dem Verfahren, muss Abweichendes gelten (so im Ergebnis auch VG Schwerin, Urteil v. 13.07.2016 - 6 A 1845/14, juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 2 A 10395/11

    Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell"

    Auszug aus VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18
    In Fällen, in denen eine Schülerin oder ein Schüler sich gleichermaßen in zwei Wohnungen aufhält, mithin an keinem Wohnsitz einen überwiegenden Aufenthalt hat, und beide Wohnungen sich gleichermaßen in dem Schulbezirk befinden, ist mangels anderer Anhaltspunkte auf die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12, juris, Rn. 26; OVG Koblenz, Urteil v. 17.06.2011 - 2 A 10395/11, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20

    Rückforderung von Schülerbeförderungskosten

    Dies folgt zunächst daraus, dass für eine Massenverwaltung wie die Schülerbeförderung eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage - wie etwa die melderechtlichen Angaben - erforderlich ist (VG Kassel, Urteil vom 3. April 2020 - 3 K 1991/18.KS -, mwN, in juris) und nicht in jedem Einzelfall eine Überprüfung stattfinden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht