Rechtsprechung
VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08.KS |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 26 WHG, § 19g WHG
Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für Tanklager - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
FREIGABE; BETREIBER; INSOLVENZMASSE; TANKLAGER; INSOLVENZVERWALTER; STÖRER
- Wolters Kluwer
(Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für Tanklager)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08.KS
- VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Schleswig, 15.04.2004 - 14 A 162/02
Rechtmäßigkeit einer Forderung zur vorübergehenden Außerbetriebsetzung einer …
Auszug aus VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
Diese öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit besteht auf Grund des - früheren - Verhaltens als Betreiber auch über den Zeitpunkt hinaus, in welchem der durch die Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse das Verfügungsrecht über dieses aufgibt (vgl. VG Schleswig, U. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 - NVwZ-RR 2005, S. 319 ff. = juris).Diese Verantwortlichkeit besteht auf Grund seines - früheren - Verhaltens als Betreiber i. S. v. § 6 Abs. 1 HSOG auch über den Zeitpunkt hinaus, in welchem er durch die Freigabe des Grundstücks das Verfügungsrecht über dieses aufgibt (VG Schleswig, U. v. 15.04.2004 - 14 A 162/02 - NVwZ-RR 2005, S. 319 ff. = juris).
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Aussetzung der Vollziehung - Abgrenzung von Leistungsentgelt und Schadensersatz …
Auszug aus VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 23.09.2004 vertretenen Auffassung endet die öffentlich- rechtliche Verantwortung des Insolvenzverwalters für den Zustand eines Grundstücks nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (diese Vorschrift entspricht dem § 7 Abs. 1 Satz 1 HSOG) jedoch mit der Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse, da eine solche Freigabe zum einen nach Insolvenzrecht zulässig (zur Zulässigkeit der Freigabe vgl. u. a. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, B. v. 26.11.2008 - 1 V 1652/07 - juris) und zum anderen auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht insoweit beachtlich ist, als damit die Verantwortlichkeit als Zustandsstörer erlischt. - BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …
Auszug aus VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
Damit ist er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Tanklager i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 HSOG geworden (vgl. BVerwG U. v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 - BVerwGE 122, S. 75 ff. = NVwZ 2004, S. 1505 ff. = DVBl. 2004, S. 1564 ff. = DÖV 2005, S 205 ff.). - VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Auszug aus VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
12 Anders als im dortigen Fall, der die Untersuchung und Sanierung eines mit Altlasten kontaminierten Grundstücks betrifft, ist vorliegend der Antragsteller als Insolvenzverwalter mit der Insolvenzeröffnung nicht nur Verantwortlicher für den Zustand des Grundstücks, sondern zugleich auch Betreiber des Tanklagers, und damit - potentieller - Verhaltensstörer i. S. v. § 6 Abs. 1 HSOG geworden (vgl. insoweit BayVGH, U. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - NVwZ-RR 2006, S. 537 ff. = juris).
- VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09
Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 5. März 2009 - 7 L 1731/08.KS - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.Am 23. März 2009 hat der Antragsteller gegen den ihm am 12. März 2009 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 5. März 2009 - 7 L 1731/08.KS - Beschwerde eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 3. April 2009 begründet.
auf seine Beschwerde den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 5. März 2009 - 7 L 1731/08.KS - abzuändern und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 19. Dezember 2008 gegen die im Bescheid des Antragsgegners vom 2. Dezember 2008 verfügte Stilllegung wiederherzustellen.