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   VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16.KS   

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VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16.KS (https://dejure.org/2018,8217)
VG Kassel, Entscheidung vom 05.03.2018 - 1 L 2821/16.KS (https://dejure.org/2018,8217)
VG Kassel, Entscheidung vom 05. März 2018 - 1 L 2821/16.KS (https://dejure.org/2018,8217)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, hier: in Gestalt der Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (BeurtRL-BEV) in der Fassung vom 1. August 2011, kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993, 2 C 37/91, juris).

    Der zwischen den einzelnen Stichtagen liegende Zeitraum ist grundsätzlich der Beurteilungszeitraum, ohne dass dies in den Beurteilungsrichtlinien gesondert hervorgehoben werden müsste (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993, 2 C 37/91, juris).

    Dementsprechend hat er für die gleichmäßige Anwendung des gewählten Beurteilungssystems Sorge zu tragen (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993, 2 C 37/91, juris; Urteil vom 18.07.2001, 2 C 41/00, NVwZ-RR 2002, 201).

    Vor diesem Hintergrund kann der Dienstherr auf eine Beförderung während des Beurteilungszeitraums etwa dergestalt reagieren, dass er im Rahmen der Regelbeurteilung sämtliche vom Beamten während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes würdigt, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien und die Beurteilungspraxis dies so vorsehen (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993, 2 C 37/91, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Dieses beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen und soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2014, 1 B 856/14, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.10.2012, 2 A 381/12, juris, m. w. N.).

    Einen anderen Stellenwert hat hingegen die Eröffnung der Beurteilung, also deren Bekanntgabe, die in entsprechender Anwendung von § 43 VwVfG Voraussetzung für die rechtliche Existenz der Beurteilung ist (BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WB 59/10, NVwZ-RR 2012, 32; OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2014, 1 B 856/14, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 11 Rn. 30).

  • VG München, 07.02.2017 - M 5 E 16.4509

    Konkurrentenstreit um Stelle des Präsidenten eines Finanzgerichts

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle besteht allerdings nicht (zuletzt VG München, Beschluss vom 07.02.2017, M 5 E 16.4509, BeckRS 2017, 102544).

    Denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand ab und dienen so als beste Grundlage für die Prognose, welcher Konkurrent die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (zuletzt VG München, Beschluss vom 07.02.2017, M 5 E 16.4509, BeckRS 2017, 102544).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Wird dieser Anspruch verletzt, folgt daraus noch kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens, doch kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich daher darauf, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen - in dem sie sich frei bewegen kann - verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2016, 2 BvR 2223/15, juris).

  • VG Kassel, 24.04.2008 - 1 E 1615/07

    BESTÄTIGUNGSBEURTEILUNG; BEURTEILERWECHSEL; DIENSTLICHE BEURTEILUNG

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Damit Bestätigungsbeurteilungen zulässig sind, bedürfte es allerdings einer solchen Ermächtigung in den maßgeblichen Richtlinien (offen gelassen im Kammerbeschluss vom 24.04.2008, 1 E 1615/07, juris).

    Denn grundsätzlich sind die Leistungen und die Befähigung eines Beamten für den jeweiligen Beurteilungszeitraum unabhängig von früheren Beurteilungen zu beurteilen, so dass eine Bezugnahme auf eine frühere Beurteilung nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen erfolgen kann, etwa wenn der Beamte seit der letzten Beurteilung sein statusrechtliches Amt und seinen Aufgabenbereich (Dienstposten) unverändert innehält, der (Erst-) Beurteiler nicht gewechselt hat und weder hinsichtlich der Bewertung der Einzelmerkmale noch hinsichtlich des Gesamturteils wesentlich neue Erkenntnisse zu verzeichnen sind (Kammerbeschluss vom 24.04.2008, 1 E 1615/07, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 18.12.2006, 8 G 652/06, juris).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Einen anderen Stellenwert hat hingegen die Eröffnung der Beurteilung, also deren Bekanntgabe, die in entsprechender Anwendung von § 43 VwVfG Voraussetzung für die rechtliche Existenz der Beurteilung ist (BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WB 59/10, NVwZ-RR 2012, 32; OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2014, 1 B 856/14, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017, § 11 Rn. 30).
  • VG Köln, 06.10.2015 - 15 L 1747/15

    Rechtmäßige Übertragung des in den Hausnachrichten des Bundesamts für Justiz

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Lediglich dann, wenn der Beamte seiner Mitwirkungspflicht bei der Bekanntgabe nicht nachkommt, muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm die Beurteilung eröffnet worden (VG Köln, Beschluss vom 06.10.2015, 15 L 1747/15, juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Danach ist für Eilverfahren 1/4 des Jahresbetrages der Bezüge maßgeblich (etwa Hess. VGH, Beschluss vom 20.04.2016, 1 E 970/14, juris; Kopp/Schenke, 23. Aufl. 2017, Anh. § 164 VwGO Rn. 10a).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12

    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Dieses beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen und soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2014, 1 B 856/14, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.10.2012, 2 A 381/12, juris, m. w. N.).
  • VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und

    Auszug aus VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16
    Mängel einer dienstlichen Beurteilung können bewirken, dass auch die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist (etwa Kammerbeschluss vom 30.06.2017, 1 L 2007/17.KS, nicht veröffentlicht); sie müssen es aber nicht (näher Kammerbeschluss vom 11.01.2016, 1 L 2133/15.KS, juris).
  • VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 5 ME 81/13
  • VG Gießen, 07.06.2010 - 5 L 162/10

    Übertragung eines höherwertigen Richteramtes

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • VG Wiesbaden, 18.12.2006 - 8 G 652/06
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    In einem solchen Fall ist zu differenzieren hinsichtlich des Maßstabs, an dem die Leistungen gemessen werden und ggf. für einzelne Zeiträume ein unterschiedlicher Maßstab anzulegen (sog. "Beurteilungssplitting", vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37/91 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 2019 - 5 ME 137/19 - VG Kassel, Beschluss vom 05. März 2018 - 1 L 2821/16.KS -, alle zit. nach juris).

    Findet sich in den Beurteilungsrichtlinien keine Regelung, so ist ein Beurteilungssplitting vorzunehmen (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 05. März 2018 - 1 L 2821/16.KS -, alle zit. nach juris).

  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 1419/20

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei beabsichtigter Schadensersatzklage wegen

    Ein weiteres Mal erreichte er in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der angerufenen Kammer (VG Kassel, Beschluss vom 5. März 2018 - 1 L 2821/16.KS -), dass eine erneute Auswahlentscheidung getroffen werden musste.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Behördenakten sowie die Gerichtsakten VG Kassel 1 L 2099/15.KS, 1 L 2821/16.KS und 1 L 166/19.KS nebst Beiakten.

  • VG Kassel, 29.04.2019 - 1 L 166/19

    Bildung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss statusamtsbezogen

    Bezüglich der für ihn negativen Auswahlentscheidung erreichte er in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der angerufenen Kammer (Beschluss vom 5. März 2018 - 1 L 2821/16.KS ), dass eine erneute Auswahlentscheidung getroffen wurde.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, des Verwaltungsvorgangs (1 Hefter) sowie den Inhalt der Gerichtsakten in den beigezogenen Verfahren 1 L 2821/16.KS und 1 K 3029/18.KS Bezug genommen.

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

    In einem solchen Fall darf die Beurteilung per Post übersandt werden, da ansonsten durch Erkrankung eines Bewerbers auf einen Beförderungsdienstposten ein Auswahlverfahren für einen überlangen Zeitraum verzögert würde (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 05. März 2018 - 1 L 2821/16.KS -).
  • VG Kassel, 15.12.2023 - 1 L 1937/23

    Ausschluss eines Beförderungsbewerbers während laufendem Disziplinarverfahren

    Auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens kann der oder die Unterlegene regelmäßig deshalb nicht verwiesen werden, weil aus Gründen der Ämterstabilität eine bereits erfolgte Ernennung durch das Gericht zumindest im Regelfall nicht aufgehoben werden kann (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 B 1248/11 -, ESVGH 62, 65; ständige Rechtsprechung auch der Kammer, etwa Beschluss vom 5. März 2018 - 1 L 2821/16 -, BeckRS 2018, 5481; Kammerbeschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS -, juris).
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