Rechtsprechung
VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15.KS |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 5 S 6 StVG, § 4 Abs 6 S 1 StVG, § 65 Abs 3 Nr 4 StVG, § 80 Abs 5 VwGO
Fahreignungs-Bewertungssystem; Abkehr vom Prinzip der Warn- und Erziehungsfunktion - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahreignungs-Bewertungssystem; Abkehr vom Prinzip der Warn- und Erziehungsfunktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350
Fahreignungs-Bewertungssystem
Auszug aus VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Dass es auf das rein faktische Ergreifen der Vormaßnahme (hier: Verwarnung) vor dem Ergreifen der Folgemaßnahme (hier: Entzug) ankommt, ist spätestens ab der Neufassung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG am 5. Dezember 2014 durch das Gesetz vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) anzunehmen (so auch: VG Ansbach, Beschluss vom 19.02.2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris und Beschluss vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 -, juris).Vor diesem Hintergrund war es unmittelbar einsichtig, dass die Punkte, welche sich aus bereits vor Ergehen der Vormaßnahme begangenen Verkehrszuwiderhandlungen ergeben hatten, der Reduzierungsregel unterworfen wurden, da der Zweck der Vormaßnahmen zu diesen Tatzeitpunkten den Betroffenen noch nicht hatte erreichen können (so auch: VG Ansbach, Beschlüsse vom 19.02.2015 und 19.03.2015, a.a.O.).
18/2775 vom 08.10.2014 (juris), insbesondere Seite 9 f. ergeben (so auch: VG Ansbach, Beschlüsse vom 19.02.2015 und 19.03.2015, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2015 - 16 B 257/15
Auslösung der jeweils nächsten Sanktionsstufe des Fahreignungs Bewertungssystems
Auszug aus VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Nach Auffassung der Kammer - entgegen der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW, Beschluss vom 14.04.2015 - 16 B 257/15 -, juris, und des VG Berlin, Beschluss vom 09.02.2015 - 11 L 590.14 -, juris - soll nach dem eindeutig zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers jedenfalls mit der ab 5. Dezember 2014 gültigen Änderung eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zur Punkteberechnung und Warnfunktion der ersten und zweiten Stufe erreicht werden.Entgegen der Auffassung des OVG NRW (Beschluss vom 14.04.2015 - 16 B 257/15 -, a.a.O.), ergibt die in § 4 Abs. 6 Satz 2 StVG n.F. vorgeschriebene Punktereduktion bei verspäteter Ermahnung oder Verwarnung auch dahingehend Sinn, dass die Einhaltung der stufenweisen Maßnahmen mit der jeweiligen Wiedergabe der der Behörde zur Kenntnis erlangten - und angesichts der zu diesem Zeitpunkt dann eingetreten Rechtskraft - der Transparenz des Verfahrens und der Selbstkontrolle der Behörde hinsichtlich des einzuhaltenden gestuften Verfahrens dient.
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3/07) hierzu am Rande Ausführungen getätigt, um das Tattagsprinzip zu begründen. - VG Berlin, 09.02.2015 - 11 L 590.14
Entziehung seiner Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Nach Auffassung der Kammer - entgegen der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW, Beschluss vom 14.04.2015 - 16 B 257/15 -, juris, und des VG Berlin, Beschluss vom 09.02.2015 - 11 L 590.14 -, juris - soll nach dem eindeutig zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers jedenfalls mit der ab 5. Dezember 2014 gültigen Änderung eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zur Punkteberechnung und Warnfunktion der ersten und zweiten Stufe erreicht werden. - VG Ansbach, 19.02.2015 - AN 10 S 15.00161
Fahreignungs-Bewertungssystem
Auszug aus VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15
Dass es auf das rein faktische Ergreifen der Vormaßnahme (hier: Verwarnung) vor dem Ergreifen der Folgemaßnahme (hier: Entzug) ankommt, ist spätestens ab der Neufassung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG am 5. Dezember 2014 durch das Gesetz vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) anzunehmen (so auch: VG Ansbach, Beschluss vom 19.02.2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris und Beschluss vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 -, juris).