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   VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19.KS   

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VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19.KS (https://dejure.org/2021,39266)
VG Kassel, Entscheidung vom 07.09.2021 - 3 K 1682/19.KS (https://dejure.org/2021,39266)
VG Kassel, Entscheidung vom 07. September 2021 - 3 K 1682/19.KS (https://dejure.org/2021,39266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 11.10.2019 - 3 L 2202/19

    Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen

    Auszug aus VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19
    Einen Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht mit Beschluss vom 11.10.2019 abgelehnt ( 3 L 2202/19.KS ).

    Das Gericht hat bereits im Beschluss vom 11.10.2019 im parallelen Eilverfahren 3 L 2202/19.KS auf S. 10 f. des amtl.

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19
    Die Zuordnung einer bestimmten Note zu einer Leistung gehört zu den prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen bleiben (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, juris Rdnr. 5).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtbestehen

    Auszug aus VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19
    Das BVerwG hat im Beschluss vom 20.08.1997 - 6 B 25/97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 383, in einem Fall, in dem es um die Kompetenz von Juristen mit der Befähigung zum Richteramt ging, Prüfungsaufgaben auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte zu beurteilen, entschieden, dass die Beurteilung von Prüfungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient.
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der

    Auszug aus VG Kassel, 07.09.2021 - 3 K 1682/19
    Hierbei ist es nicht zwingend geboten, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, beruflich tätig oder gar besonders spezialisiert sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 6 B 66.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 360 m.w.N.).
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