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   VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06   

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VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06 (https://dejure.org/2007,17909)
VG Kassel, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 E 1957/06 (https://dejure.org/2007,17909)
VG Kassel, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 E 1957/06 (https://dejure.org/2007,17909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektives Beanstandungsrecht der Mitglieder einer Vertretungskörperschaft; Repräsentation der Gemeindebürger durch die Gemeindevertretung; Widerspiegelung der Zusammensetzung des Rates in einem Ratsausschuss; Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen als Spiegelbild der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 -, BVerwGE 90, 104, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.) folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O., S. 109 m. w. N., Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).

    Dieser aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O., Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11069/95

    Grundsatz der Wahlgleichheit; Kommunalwahlrecht; Listenverbindungen ; Ausschluß

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl liegt aber dann vor, wenn eine derartige Regelung auf bloße Zählgemeinschaften angewandt wird (BVerwG, Urt. vom 29.11.1991, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 28.11.1995 - 7 A 11069/95 -, NVwZ-RR 1996, 591).

    Es kommt vielmehr ausschließlich darauf an, ob es sich um eine bloße Zählgemeinschaft handelt, die allein zur Erlangung eines rechnerischen Vorteils bei der Sitzverteilung gebildet worden ist, oder ob eine verfestigte Form des Zusammenwirkens gegeben ist, die sich nicht lediglich in der Gewinnung zusätzlicher Sitze erschöpft, sondern der dauerhaften Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele dient (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.; Urt. vom 29.11.1991, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 28.11.1995, a.a.O.).

    Dieses gemeinsame "Willens- und Programmsubstrat" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 28.11.1995, a.a.O.) stellt einen inneren Grund für die Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG und die darin liegende Doppelbewertung der Stimmen dar.

  • VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90

    Zulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen und Geltung der

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Aus § 10 Abs. 4 KWG geht lediglich hervor, dass Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen nicht zulässig sind (sog. "Listenverbindungen", zur Abgrenzung von gemeinsamen Wahlvorschlägen: Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991- 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04

    Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe;

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).

    Wenn sie ihre Grundlage in einer verfestigten Form der Zusammenarbeit - etwa in Form eines Koalitionsvertrages - haben, sind sie hingegen als zulässig zu erachten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005, a.a.O.; VG Oldenburg, Beschl. vom 31.08.2004 - 2 B 2179/04 - juris).

    Dass möglicherweise die Erlangung zusätzlicher Sitze in den zu besetzenden Gremien auch ein Motiv für die Zusammenarbeit gewesen sein könnte, ist vor dem Hintergrund, dass sich die erforderliche gemeinsame Vertrauensbasis nicht in dieser Übereinstimmung erschöpft und es sich bei dem Zusammenschluss eben nicht um eine reine Zählgemeinschaft handelt, ohne Belang (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. vom 04.02.2005, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.05.1988 - 6 UE 3410/86

    Anfechtung der Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

    Nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofes (Urt. vom 27.05.1988, a.a.O.) ist wegen der Unterschiede von Wahlen durch kommunale Vertretungskörperschaften gegenüber Wahlen zu diesen vor entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 KWG "zu prüfen, ob der jeweilige Tatbestand mit dem vergleichbar ist, den der Gesetzgeber nach Wortlaut, Funktion und Sinn dieser Bestimmung hat regeln wollen".

  • VG Gießen, 09.04.1999 - 8 E 1328/97

    Zur Wahl für die Besetzung einer Betriebskommission - hier: Städtisches

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Dieser Hilfsantrag ist zwar zulässig, da die in § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO genannte "Gültigkeit von Wahlen" auch eine teilweise Aufhebung objektiv abgrenzbarer Teile des Wahlvorganges zulässt, mit der Folge, dass der Klageantrag prozessual statthaft entsprechend beschränkt werden kann (VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431 mit weiteren Nachweisen).

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • BVerfG, 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kommunalwahlen - Freistaat Thüringen

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl besagt, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und ihre Stimmen beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben müssen (BVerfG, Beschl. vom 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213 m.w.N.).

    Da bei jedem Berechnungsverfahren zwangsläufig Reststimmen unberücksichtigt bleiben und damit bei keinem der beiden Systeme eine absolute Gleichheit des Erfolgswerts der abgegebenen Wählerstimmen erreicht werden kann, haben es das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 08.08.1994, a.a.O., Beschl. vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 12.01.1989 - 7 B 202.88 -, NVwZ-RR 1989, 496, Beschl. vom 13.07.1981 - 7 B 23.81 -, NVwZ 1982, 34) der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, ob er sich für das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt oder für das Hare-Niemeyer-Verfahren entscheidet.

  • VG Wiesbaden, 20.06.2002 - 3 E 1384/01

    Anfechtung der Wahl einer ehrenamtlichen Beigeordneten eines Magistrats; Ablauf

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

    Die Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG ist mit Ausnahme des in § 55 Abs. 4 Satz 1 HGO geregelten Sonderfalles einer Besetzung von lediglich zwei Stellen in allen anderen Fällen, in denen mehr als zwei gleichartige, unbesoldete Stellen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind, also auch bei mittelbaren Wahlen anzuwenden (Hess. VGH, Beschl. vom 08.07.1999 - 8 ZU 1935/99 -, HSGZ 1999, 432, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O. und Urt. vom 27.05.1988 - 6 UE 3410/86 -, DVBl. 1989, 160; VG Wiesbaden, Urt. vom 20.06.2002, a.a.O.; VG Gießen, Urt. vom 09.04.1999 - 8 E 1328/97 -, HSGZ 1999, 431).

  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91

    Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Zwischen solchen unvermeidbaren Ungleichgewichtigkeiten zu wählen, obliegt jedoch dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, Urt. vom 29.11.1991 - 7 C 13/91 -, NVwZ 1992, 488).
  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
    Da bei jedem Berechnungsverfahren zwangsläufig Reststimmen unberücksichtigt bleiben und damit bei keinem der beiden Systeme eine absolute Gleichheit des Erfolgswerts der abgegebenen Wählerstimmen erreicht werden kann, haben es das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 08.08.1994, a.a.O., Beschl. vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169) und das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. vom 12.01.1989 - 7 B 202.88 -, NVwZ-RR 1989, 496, Beschl. vom 13.07.1981 - 7 B 23.81 -, NVwZ 1982, 34) der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, ob er sich für das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt oder für das Hare-Niemeyer-Verfahren entscheidet.
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

  • BVerwG, 13.07.1981 - 7 B 23.81

    Sitzvergabe nach Hare bei einer Kommunalwahl

  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 530/87

    Wahlprüfungsklage: Abberufung und Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2000 - 10 L 1442/00

    Aufwandsentschädigung; Fraktion; Fraktionsvorsitz; Fraktionsvorsitzender;

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

  • VG Gießen, 22.12.2004 - 8 E 1166/03

    Beanstandung eines Beschlusses des Kreistags betreffend das Nachrücken eines

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

  • VG Gießen, 11.04.1990 - II/3 E 914/89
  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92

    Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen

  • OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04

    Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion,

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

    Einen auf die Neufeststellung der Ergebnisse der Ausschusswahlen gerichteten Hilfsantrag hat der anwaltlich vertretene Kläger - insoweit anders als in dem ebenfalls von ihm bei dem erkennenden Gericht betriebenen, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Klageverfahren zu dem Aktenzeichen 3 E 1957/06 - nicht gestellt.

    Es verstößt nämlich nur dann gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, einem gemeinsamen Wahlvorschlag in Anwendung der Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG vorab einen Sitz zuzuteilen, wenn dieser ohne verfestigte Form des Zusammenwirkens allein zur Erlangung eines Vorteils bei der Sitzverteilung eingereicht wurde ("Zählgemeinschaft"), nicht aber wenn es sich- wie im vorliegenden Fall - um einen gemeinsamen Wahlvorschlag einer Koalition handelt (vgl. insoweit Urteil des VG Kassel 08.02.2007 in dem Verfahren 3 E 1957/06).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 4 L 105/15

    Zur Vorabzuteilung eines Sitzes nach einer Kommunalwahl, wenn ein Wahlvorschlag,

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass eine Anwendung der Korrekturregelung des § 39 Abs. 3 KWG LSA erst dann erfolgt, wenn sich bei einer Verteilung der im Wahlgebiet zu vergebenden Sitze gem. § 39 Abs. 2 KWG - einschließlich der Regelungen des § 39 Abs. 2 Sätze 4 und 5 KWG LSA - herausstellt, dass der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller Wahlvorschläge entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erhält (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 1981 - 7 B 23.81 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 36 Abs. 3 KWG Nds 1977; VG Kassel, Urt. v. 8. Februar 2007 - 3 E 1957/06 -, zit. nach JURIS zu dem vergleichbaren § 22 Abs. 4 KWG HE; Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 22 KWG, Rdnr. 48b; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 29. November 1991 - 7 C 13.91 -, zit. nach JURIS).
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