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VG Kassel, 10.03.2022 - 3 K 1459/18.KS |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Freiwilliges Verlassen der Sitzung bei Diskussion über Widerstreit der Interessen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Darmstadt, 11.08.2011 - 3 K 1480/10
Keine Fraktionsmittel für Abstimmungskampf zu Bürgerentscheid
Auszug aus VG Kassel, 10.03.2022 - 3 K 1459/18
Dass der Kläger nur unter Protest gegangen sein will, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden, zeigt, dass er - um eine Entscheidung nach § 25 HGO zu vermeiden - letztlich freiwillig, also ohne Erlass eines förmlichen Beschlusses (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 11.08.2011 - 3 K 1480/10.DA -, Rn. 41 f., juris), die Beratung und Entscheidung verlassen hat. - VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 1719/85
Problem der Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei der Abstimmung über …
Auszug aus VG Kassel, 10.03.2022 - 3 K 1459/18
Denn rechtswidrig ist eine Entscheidung eines Organs nur dann, wenn dieses Organ selbst sein Mitglied zu Unrecht wegen vermeintlicher Befangenheit ausschließt, also an der Mitwirkung hindert (so auch zu § 18 GemO BaWü: VGH Ba-Wü, Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 1719/85).