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VG Kassel, 10.09.2004 - 2 E 1645/04-PKH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01
Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis; …
Auszug aus VG Kassel, 10.09.2004 - 2 E 1645/04
Allerdings dürften nach § 52 Abs. 2 BZRG in der jetzt maßgeblichen Fassung, die grundsätzlich im Rahmen einer Verpflichtungsklage auch zugrunde zu legen ist (BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 3 C 14.01 -, NVwZ-RR 2002, 93), frühere Taten in einem Führerscheinerteilungsverfahren nach Maßgabe von § 28 bis 30a StVG berücksichtigt werden.Da nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 14/4304) mit der Übergangsregelung in § 65 Abs. 9 S. 1 StVG n.F. ein Gleichstand der Altfälle mit den Fällen, die nach dem 01.01.1999 eingetragen werden, erreicht werden sollte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.07.2001, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2003 - 10 S 2316/02 -, DAR 2003, 571) ist davon auszugehen, dass auch die - neuen - Bestimmungen über den Beginn der Tilgungsfrist auf die Altfälle anzuwenden ist.
- OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03
Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit …
Auszug aus VG Kassel, 10.09.2004 - 2 E 1645/04
Dies ist mit dem Wortlaut von § 65 Abs. 9 S. 1 2. HS StVG n.F. auch ohne weiteres zu vereinbaren (so auch OVG Saarlouis, Urteil vom 24.05.2004 - 1 R 25/03 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02
Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung - …
Auszug aus VG Kassel, 10.09.2004 - 2 E 1645/04
Da nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 14/4304) mit der Übergangsregelung in § 65 Abs. 9 S. 1 StVG n.F. ein Gleichstand der Altfälle mit den Fällen, die nach dem 01.01.1999 eingetragen werden, erreicht werden sollte (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 12.07.2001, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 29.07.2003 - 10 S 2316/02 -, DAR 2003, 571) ist davon auszugehen, dass auch die - neuen - Bestimmungen über den Beginn der Tilgungsfrist auf die Altfälle anzuwenden ist.