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   VG Kassel, 11.12.2019 - 1 K 2997/18.KS   

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https://dejure.org/2019,54946
VG Kassel, 11.12.2019 - 1 K 2997/18.KS (https://dejure.org/2019,54946)
VG Kassel, Entscheidung vom 11.12.2019 - 1 K 2997/18.KS (https://dejure.org/2019,54946)
VG Kassel, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 1 K 2997/18.KS (https://dejure.org/2019,54946)
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  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Kassel, 11.12.2019 - 1 K 2997/18
    Der Beklagte nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 (Az. 2 BvR 933/82).

    Hinsichtlich der beamtenrechtlichen Versorgung enthält das Grundgesetz mit Art. 33 Abs. 5 GG eine dem Art. 14 GG vorgehende Sonderregelung, die dem Gesetzgeber bei ihrer Ausgestaltung einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris).

    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG verwehren es dem Gesetzgeber nicht, nach Maßgabe der allgemeinen Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums im Wege der Anrechnung der Rente auf Versorgungsbezüge eine Überversorgung rentenbeziehender Ruhestandsbeamter zu beseitigen und deren Versorgung an diejenige eines Nur-Beamten anzugleichen, auch wenn dies unter bestimmten Voraussetzungen zu einer nicht nur geringfügigen Kürzung der Versorgungsbezüge führt und auch der auf eigenen Beitragsleistungen der Versicherten beruhende Rentenanteil angerechnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris).

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Kassel, 11.12.2019 - 1 K 2997/18
    Diese Regelung ist auch mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, insbesondere war der Gesetzgeber nicht gehalten, auch bei Beamten, bei denen der Versorgungsausgleich während der aktiven Dienstzeit wirksam wurde, eine entsprechende Rechtsfolge vorzusehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris).
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