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   VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 1021/20.KS   

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https://dejure.org/2021,38743
VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 1021/20.KS (https://dejure.org/2021,38743)
VG Kassel, Entscheidung vom 12.07.2021 - 1 K 1021/20.KS (https://dejure.org/2021,38743)
VG Kassel, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - 1 K 1021/20.KS (https://dejure.org/2021,38743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Beihilfegewährung bei nicht unmittelbar anschließender Anschlussrehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 1021/20
    Dabei kommt der Dienstherr grundsätzlich durch Leistungen nach der HBeihVO seiner Fürsorgepflicht aus § 45 S. 1 BeamtStG nach, denn die Beihilfevorschriften stellen im Grundsatz eine abschließende Konkretisierung dessen dar, was der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht an Leistungen in Krankheits- und Pflegefällen für geboten und angemessen sieht (vgl. Nitze, a.a.O. Einleitung B, Anm. 6; BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 - Hess. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 A 658/16 - beide zit. nach juris).

    In besonders gelagerten Fällen kann es damit ausnahmsweise geboten sein, einen Anspruch auf Gewährung von Beihilfe unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abzuleiten, wenn dem Beamten - auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilferegelungen - nicht mehr zumutbare Belastungen abverlangt werden und die Fürsorgepflicht ansonsten in ihrem Kernbereich bzw. Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 - Hess. VGH, Urteil vom 22. November 2019 - 1 A 1271/16 -, beide zit. nach juris).

  • VGH Hessen, 22.11.2019 - 1 A 1271/16

    Beihilfe für vollstationäre Plfege

    Auszug aus VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 1021/20
    In besonders gelagerten Fällen kann es damit ausnahmsweise geboten sein, einen Anspruch auf Gewährung von Beihilfe unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn abzuleiten, wenn dem Beamten - auch unter Berücksichtigung des pauschalierenden und typisierenden Charakters der Beihilferegelungen - nicht mehr zumutbare Belastungen abverlangt werden und die Fürsorgepflicht ansonsten in ihrem Kernbereich bzw. Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 - Hess. VGH, Urteil vom 22. November 2019 - 1 A 1271/16 -, beide zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 31.07.2017 - 1 A 658/16

    Beihilfe bei vollstationärer Pflege

    Auszug aus VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 1021/20
    Dabei kommt der Dienstherr grundsätzlich durch Leistungen nach der HBeihVO seiner Fürsorgepflicht aus § 45 S. 1 BeamtStG nach, denn die Beihilfevorschriften stellen im Grundsatz eine abschließende Konkretisierung dessen dar, was der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht an Leistungen in Krankheits- und Pflegefällen für geboten und angemessen sieht (vgl. Nitze, a.a.O. Einleitung B, Anm. 6; BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4/17 - Hess. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 1 A 658/16 - beide zit. nach juris).
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