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   VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18.KS   

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VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18.KS (https://dejure.org/2018,25712)
VG Kassel, Entscheidung vom 14.08.2018 - 1 K 814/18.KS (https://dejure.org/2018,25712)
VG Kassel, Entscheidung vom 14. August 2018 - 1 K 814/18.KS (https://dejure.org/2018,25712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, § 12 Abs. 2 HBesG, § 21 Nr. 1 BeamtStG, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, § 29 Abs. 1 HBG, § 388 S. 1 BGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 12 Abs. 2 S. 3 HBesG
    Überzahlung von Anwärterbezügen bei Entlassung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überzahlung von Anwärterbezügen bei Entlassung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Hierzu verweist er auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. April 2012 (Az.: 2 C 15.10 und 2 C 4.11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris, vom 28. Juni 1990 - 6 C 41/88 -, juris, und vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, juris) oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 2 C 12/05 -, juris).

    Letztlich ist das Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung dann offensichtlich, wenn es für den Empfänger ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, a.a.O.).

    Aber selbst wenn hier noch Zweifel bestanden haben sollten, so wäre es die Pflicht des Antragstellers gewesen, bei dem Dienstherrn nachzufragen und sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die Voraussetzungen für eine Bezügezahlung vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, a. a. O., und vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, a. a. O.).

    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 S. 3 HBesG einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris), bei einem überwiegenden oder alleinigem Verschulden des Beamten kann eine Billigkeitsentscheidung entfallen.

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Insoweit käme allenfalls das Rechtsinstitut eines sog "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen in Betracht, das jedoch in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 A 1443/09.Z - ablehnend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 648/06 - alle zit. nach juris).

    Ob ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt möglich ist, kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn ein solches käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsgegner überhaupt den Willen gehabt hätte, für den fraglichen Zeitraum das Beamtenverhältnis des Antragstellers auch fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009, a.a.O.), denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt denkbar.

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Rückforderungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994, - 2 C 19.92 - ; und vom 25. November 1982, - 2 C 14.81 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris, vom 28. Juni 1990 - 6 C 41/88 -, juris, und vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, juris) oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 2 C 12/05 -, juris).

    Aber selbst wenn hier noch Zweifel bestanden haben sollten, so wäre es die Pflicht des Antragstellers gewesen, bei dem Dienstherrn nachzufragen und sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die Voraussetzungen für eine Bezügezahlung vorliegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, a. a. O., und vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 03.11.2009 - 1 A 1443/09

    Keine Versorgungsansprüche als "faktischer" Beamter wegen Tätigkeit als Lehrer an

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Insoweit käme allenfalls das Rechtsinstitut eines sog "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen in Betracht, das jedoch in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 A 1443/09.Z - ablehnend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 648/06 - alle zit. nach juris).

    Ob ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt möglich ist, kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn ein solches käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsgegner überhaupt den Willen gehabt hätte, für den fraglichen Zeitraum das Beamtenverhältnis des Antragstellers auch fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009, a.a.O.), denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein "faktisches Beamtenverhältnis" überhaupt denkbar.

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Insoweit käme allenfalls das Rechtsinstitut eines sog "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen in Betracht, das jedoch in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 A 1443/09.Z - ablehnend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 648/06 - alle zit. nach juris).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris, vom 28. Juni 1990 - 6 C 41/88 -, juris, und vom 28. Februar 1985 - 2 C 31/82 -, juris) oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2006 - 2 C 12/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 648/06

    Erfordernis einer Beschränkung der Aufrechnung eines Anspruchs auf Zahlung von

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Insoweit käme allenfalls das Rechtsinstitut eines sog "faktischen Beamtenverhältnisses" als Rechtsgrundlage für die Fortzahlung von Bezügen in Betracht, das jedoch in der Rechtsprechung umstritten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 1 A 1443/09.Z - ablehnend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2007 - 1 A 648/06 - alle zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TP 1065/91

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei zwischenzeitlicher Erledigung

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Darüber hinaus ist der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigten (Bl. 1, 5 und 9 d. Gerichtsakte) aber auch deshalb abzulehnen, weil die von dem Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur gebotenen summarischen Prüfung des Sach- und Streitstandes im entscheidungserheblichen Zeitpunkt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juni 1991 - 6 TP 1065/91 -, NVwZ-RR 1992, 220 ) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Allein der Umstand einer Weiterbeschäftigung nach einer Entlassung schiebt den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, - BVerwG 2 C 12.81 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 01. September 2014 - 5 LA 240/13 -, jeweils zit. nach juris m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Rückforderungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1994, - 2 C 19.92 - ; und vom 25. November 1982, - 2 C 14.81 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

  • VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17

    Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

    Die Besoldung eines Beamten wird immer dann ohne rechtlichen Grund und damit zu viel im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG gezahlt, wenn auf die Besoldung kein Anspruch besteht (VG Kassel, Urteil vom 14.08.2018 - 1 K 814/18.KS - juris Rn. 39).
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