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   VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS   

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VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS (https://dejure.org/2021,1182)
VG Kassel, Entscheidung vom 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS (https://dejure.org/2021,1182)
VG Kassel, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 1 L 1872/20:KS (https://dejure.org/2021,1182)
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  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Die danach im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn stehende Entlassung erfordert zur fehlerfreien Ausübung des Ermessens allein, dass der Entlassung ein sachlicher Grund zugrunde liegt (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; Plog/Wiedow, BBG 2009, Stand Dezember 2020, § 37 Rn. 6 f).

    Eine Entlassung ist dann nur aus Gründen statthaft ist, die mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 21).Der Dienstherr kann daher von der Soll-Regel des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - OVG 4 S 16.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 15.05.2020 - 28 L 388.19 -, juris Rn. 46).

    - 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2019.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20

    Polizeikommissaranwärter; Vorbereitungsdienst; einziger expliziter Vorfall im

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 20).Dies eröffnet ihm zugleich die Möglichkeit einer beruflichen Neuorientierung.
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2020.
  • VG München, 30.09.2019 - M 5 S 19.1393

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Über diese Feststellung hinaus bedarf es keiner weiteren Erörterung und Prüfung der Richtigkeit der von der Behörde genannten Gründe, da das Gericht nicht auf die Überprüfung der angeführten Gründe beschränkt ist, sondern im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO unter Abwägung der öffentlichen Belange gegen die privaten Belange des Einzelnen selbst zu beurteilen hat, ob ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. VG München, Beschluss vom 30.09.2019 - M 5 S 19.1393 -, juris Rn. 33 - 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen ernsthafte Zweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt und bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Eine Entlassung ist dann nur aus Gründen statthaft ist, die mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 21).Der Dienstherr kann daher von der Soll-Regel des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - OVG 4 S 16.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 15.05.2020 - 28 L 388.19 -, juris Rn. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 6 B 827/20

    Beamter auf Widerruf Kommissaranwärter Entlassung charakterliche Eignung

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also auch inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.12.2020 - 6 B 827/20 -, juris Rn. 5 - 7).
  • VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Eine Entlassung ist dann nur aus Gründen statthaft ist, die mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 21).Der Dienstherr kann daher von der Soll-Regel des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Anwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - OVG 4 S 16.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 15.05.2020 - 28 L 388.19 -, juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Dienstherr seine Annahme, es lägen ernsthafte Zweifel vor, auf einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt gestützt, er den Rechtsbegriff der Eignung nicht verkannt und bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und auch sonst keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Nach der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 17.06.1998 - 11 VR 9.97 -, juris Rn. 20) erweist sich die mit Bescheid vom 14.08.2020 verfügte Entlassung des Antragstellers als Beamtem auf Widerruf sowohl formell als auch materiell als rechtmäßig.
  • BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89

    Prüfungsumfang bei Eilrechtsschutz in Asylsachen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 S 22.19

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses eines Widerrufsbeamten zwecks Vermeidung der

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