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   VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19.KS   

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VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19.KS (https://dejure.org/2021,5905)
VG Kassel, Entscheidung vom 15.03.2021 - 1 K 1999/19.KS (https://dejure.org/2021,5905)
VG Kassel, Entscheidung vom 15. März 2021 - 1 K 1999/19.KS (https://dejure.org/2021,5905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 a Abs 5 BeamtVG, § 15 a Abs 4 BeamtVG, Art 33 Abs 5 GG
    Versorgung aus Führungsamt auf Zeit; Versorgung aus dem letzten Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08

    Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit;

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Somit bleibt festzustellen, dass § 15a Abs. 4 und Abs. 5 BeamtVG eine tatsächliche Wahrnehmung des Amtes für fünf Jahre voraussetzt (so auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71/08 -, juris Rn. 22, 23, sowie VG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2013 - 28 K 219.09 -, juris; a.A. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, a.a.O.).

    Dies ist angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 -, BVerfGE 121, 205) vertretbar, wenn die Entscheidung auch lediglich auf Vergabe der Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zehn Jahre bezogen war (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71.08 -, juris Rn. 15).

    Daher stehen Beamten auf Zeit in diesen Fällen gemäß § 96 Abs. 2 BRRG a.F. keine Versorgungsansprüche zu (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71.08 - Rn. 27, juris).

    Dies hat er nicht unternommen (vgl. insgesamt BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71.08 - Rn. 30, juris).

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 1 K 4479/17

    Kein Anspruch auf rückwirkende Erhöhung des Ruhegehalts bei Berechnungsfehler des

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Die Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 der Vorschrift gelten hier nicht, da der Bescheid vom 26. Juni 2006 den Kläger nicht begünstigt, sondern, soweit ihm nach seiner Auffassung zustehende Versorgungsbezüge nicht bewilligt wurden, belastet (vgl. VG Kassel, Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 K 4479/17.KS -, juris).

    Bereits mit Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 K 4479/17.KS -, juris hat die Kammer entschieden, dass ein Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen Bescheides nur besteht, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" sei.

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zur damaligen Zeit vielfach die Möglichkeit bestand, Führungskräfte bis zu zehn Jahre lang zunächst nur auf Zeit zu verbeamten und erst nach dieser Zeit eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu erfolgen hatte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 -, Rn. 2, juris), wurde diese Regelung als geboten angesehen.

    Dies ist angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 -, BVerfGE 121, 205) vertretbar, wenn die Entscheidung auch lediglich auf Vergabe der Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zehn Jahre bezogen war (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 2 C 71.08 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 2 C 60.16

    Antrag; Auslandsbesoldung; Auslandszuschlag; Besoldung; Dienstbezüge; Dienstort;

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Allein Ansprüche, deren Festsetzung und Zahlung sich nicht unmittelbar aus Gesetz ergeben, bedürfen einer vorherigen, zeitnahen Geltendmachung (BVerwG, Urteil vom 04. Mai 2017 - 2 C 60.16 -, juris).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Ob ein Recht verwirkt ist und die Ausübung beziehungsweise Geltendmachung deshalb unzulässig geworden ist, kann immer nur angesichts der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25.1.1974 - BVerwG 4 C 2.72 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Ob ein Recht verwirkt ist und die Ausübung beziehungsweise Geltendmachung deshalb unzulässig geworden ist, kann immer nur angesichts der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25.1.1974 - BVerwG 4 C 2.72 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Diese zeitliche Grenze könnte sich nur aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung ergeben, da die Frist des § 51 Abs. 3 HVwVfG für den Anspruch nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 HVwVfG gerade nicht gilt (so auch BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 -, BVerwGE 135, 121-137).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Das Festhalten an einem Verwaltungsakt ist immer dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder das Gebot von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 15. März 2005 - 3 B 86.04 -, juris).
  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 C 9.20

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Dabei ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (hier der 1. Juni 2006) abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 C 9.20 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2007 - 3 LB 27/06

    Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit

    Auszug aus VG Kassel, 15.03.2021 - 1 K 1999/19
    Ausweislich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 9. November 2007 - 3 LB 27/06 -, Rn. 31 f., juris) lässt sich dem Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses des Bundes vom 4. Dezember 1996 zunächst die Intention des Gesetzgebers entnehmen, dass eine "Versorgung aus dem Zeitbeamtenverhältnis erfolgen soll, wenn der Beamte wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus diesem Amt in den Ruhestand tritt und wenn er während seiner Dienstzeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird".
  • VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09

    Ruhegehalt eines Beamten

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